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   OLG Hamburg, 22.12.2008 - 6 Sch 9/08   

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https://dejure.org/2008,59389
OLG Hamburg, 22.12.2008 - 6 Sch 9/08 (https://dejure.org/2008,59389)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.12.2008 - 6 Sch 9/08 (https://dejure.org/2008,59389)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2008 - 6 Sch 9/08 (https://dejure.org/2008,59389)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.11.2007 - III ZB 95/06

    Berücksichtigung von Einwendungen im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2008 - 6 Sch 9/08
    Einwendungen gegen den dem Schiedsspruch zugrunde liegenden materiellen Anspruch können zwar im Verfahren der Vollstreckbarerklärung in Anlehnung an § 767 Abs. 2 ZPO grundsätzlich erhoben werden, wenn die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im Schiedsverfahren entstanden sind ein (vgl. BGH NJW 1990, 3210 ff; BGH NJW-RR 2008, 659 ff).

    Den Antragsgegnern wird nicht ihre möglicherweise bestehende Aufrechnungsmöglichkeit genommen, weil sie - nicht anders als bei Entscheidungen der staatlichen Gerichte - die Aufrechnung gegebenenfalls mit der Vollstreckungsgegenklage gegen den für vollstreckbar erklärten (Kosten-)Schiedsspruch geltend machen können, wofür wieder das Schiedsgericht zuständig ist (BGH NJW-RR 2008, 659, 660).

  • OLG München, 27.06.2005 - 34 Sch 15/05

    Keine Aufrechnung mit einer der Schiedsvereinbarung unterliegenden Forderung im

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2008 - 6 Sch 9/08
    Die Schiedsvereinbarung der Parteien beinhaltet in diesem Fall einen rechtsgeschäftlichen Ausschluss, die Aufrechnung in einem anderen Verfahren als dem Schiedsverfahren gelten zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2008, 556, 557; OLG München, MDR 2005, 1244; Palandt/Grüneberg, BGB, 68. Aufl., § 387 Rn 14).
  • OLG München, 01.02.2008 - 34 Sch 18/07

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Beachtlichkeit des

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2008 - 6 Sch 9/08
    Das gilt aber nicht, wenn die Einwendung ihrerseits der Zuständigkeit eines Schiedsgerichts unterfällt (vgl. OLG München, Beschluss vom 01.02.2008, Az. 34 Sch 18/07, zit. nach der DIS-Datenbank; Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., § 1060 Rn 9).
  • BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89

    Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2008 - 6 Sch 9/08
    Einwendungen gegen den dem Schiedsspruch zugrunde liegenden materiellen Anspruch können zwar im Verfahren der Vollstreckbarerklärung in Anlehnung an § 767 Abs. 2 ZPO grundsätzlich erhoben werden, wenn die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im Schiedsverfahren entstanden sind ein (vgl. BGH NJW 1990, 3210 ff; BGH NJW-RR 2008, 659 ff).
  • BGH, 03.05.2000 - XII ZR 42/98

    Geltung einer Schiedsvereinbarung gegen Rechtsnachfolger des Vermieters

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2008 - 6 Sch 9/08
    Denn eine Schiedsvereinbarung wirkt zwischen den Parteien und ihren Rechtsnachfolgern, so dass auch derjenige, der sich einen mit einer Schiedsvereinbarung verbundenen Anspruch abtreten lässt, an diese gebunden ist (vgl. BGH NJW 2000, 2346; Zöller/Geimer aaO § 1029 Rn 63 und 67).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 320/06

    Geltendmachung einer schiedsbefangenen Gegenforderung durch Aufrechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2008 - 6 Sch 9/08
    Die Schiedsvereinbarung der Parteien beinhaltet in diesem Fall einen rechtsgeschäftlichen Ausschluss, die Aufrechnung in einem anderen Verfahren als dem Schiedsverfahren gelten zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2008, 556, 557; OLG München, MDR 2005, 1244; Palandt/Grüneberg, BGB, 68. Aufl., § 387 Rn 14).
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