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   OLG Hamburg, 22.12.2016 - 2 U 10/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,51309
OLG Hamburg, 22.12.2016 - 2 U 10/16 (https://dejure.org/2016,51309)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.12.2016 - 2 U 10/16 (https://dejure.org/2016,51309)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 2 U 10/16 (https://dejure.org/2016,51309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 133 BGB, § 1947 BGB, § 2150 BGB
    Streit unter Miterben: Ergänzende Auslegung eines Vorausvermächtnisses unter Berücksichtigung der Anordnungen in einem formunwirksamen Testament

  • Deutsches Notarinstitut

    Ergänzende Testamentsauslegung hinsichtlich eines Vorausvermächtnisses bei tatsächlicher Änderung der Vermögensverhältnisse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1086
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 14.03.2014 - 15 W 136/13

    Schlusserbe wird kein Ersatzerbe

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2016 - 2 U 10/16
    Dazu gehört das gesamte Verhalten des Erblassers, seine Äußerungen und Handlungen ( Palandt/Weidlich a.a.O. Rdnr. 2 zu § 2084 BGB; OLG Hamm FamRZ 2014, 1664 ).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2016 - 2 U 10/16
    Zur Ermittlung des Inhalts der testamentarischen Verfügungen ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen ( vgl. BGH FamRZ 1987, 475 ff, 476 und NJW 1993, 256).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2016 - 2 U 10/16
    Zur Ermittlung des Inhalts der testamentarischen Verfügungen ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen ( vgl. BGH FamRZ 1987, 475 ff, 476 und NJW 1993, 256).
  • BGH, 27.06.1990 - IV ZR 104/89

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Miterben zur Klärung einzelner

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2016 - 2 U 10/16
    Erhebt ein Miterbe zum Zweck der Auseinandersetzung Klage auf Feststellung einzelner Streitpunkte und dient - wie vorliegend - -eine solche Feststellung einer sinnvollen Klärung der Grundlagen der Erbauseinandersetzung, dann ist die Klage zulässig ( vgl. BGH FamRZ 1990, 1112 f ).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2022 - 14 U 125/21

    Berichtigung des Grundbuchs bezüglich einer Eigentumswohnung

    Selbst Umstände, die nach dem Zeitpunkt der Testamentserrichtung eintreten, können von Bedeutung sein, soweit sie Rückschlüsse auf den Erblasserwillen zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung zulassen (vgl. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 22.12.2016 - 2 U 10/16).
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