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   OLG Hamburg, 23.05.2008 - 3 W 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6530
OLG Hamburg, 23.05.2008 - 3 W 6/08 (https://dejure.org/2008,6530)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.05.2008 - 3 W 6/08 (https://dejure.org/2008,6530)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Mai 2008 - 3 W 6/08 (https://dejure.org/2008,6530)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleichende Werbung bei Zahnbürsten unter Nennung von Konkurrenzprodukten und unter Hinweis auf zwei zitierte Studien

  • Judicialis

    ZPO § 890

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Kernbereich des Verbots eines Werbevergleichs für eine Zahnbürste unter Nennung von Konkurrenz-Produkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 890 ZPO
    Zum Organisationsverschulden bei einem Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung / Zur Höhe des Ordnungsgeldes

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Lediglich ähnliche Werbeaussagen verstoßen nicht gegen Unterlassungstitel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ähnliche Werbeaussagen verletzen nicht Unterlassungsverbot

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unterlassungstitel umfasst keine ähnlichen Werbeaussagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 324 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.05.2008 - 3 W 6/08
    Der Senat sieht sich in dieser schon seit langem von ihm vertretenen Auffassung zur Kernbereichslehre (siehe nur: OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - GRUR 1990, 637) inzwischen durch den BGH (WRP 2006, 590, 592 - Markenparfümverkäufe) bestätigt.
  • OLG Hamburg, 17.11.1989 - 3 W 119/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 23.05.2008 - 3 W 6/08
    Der Senat sieht sich in dieser schon seit langem von ihm vertretenen Auffassung zur Kernbereichslehre (siehe nur: OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - GRUR 1990, 637) inzwischen durch den BGH (WRP 2006, 590, 592 - Markenparfümverkäufe) bestätigt.
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