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   OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 118/06 (1)   

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OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 118/06 (1) (https://dejure.org/2008,5540)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.07.2008 - 5 U 118/06 (1) (https://dejure.org/2008,5540)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 5 U 118/06 (1) (https://dejure.org/2008,5540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Markenverletzung bzw. irreführende Werbung: Ankündigung einer Tournee unter dem Titel "Die Rückkehr der Shaolin" und Bezeichnung als "die besten Kampfmönche"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der markenmäßigen Verwendung einer geschützten Bezeichnung (hier: "Shaolin")

  • Judicialis

    GMV Art. 9; ; GMV Art. 12 lit. b; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Satz 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Die Rückkehr der Shaolin"; Markenmäßige Verwendung einer geschützten Bezeichnung in einem zusammengesetzten Begriff; Irreführung durch Ankündigung einer Schau von "Kampfmönchen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • markenmagazin:recht (Leitsatz)

    Keine Verletzung der Marke "Shaolin” durch Kung-Fu-Show mit dem Titel "Die Rückkehr der Shaolin”

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Die Rückkehr der Shaolin" verletzt nicht die Markenrechte der Shaolin-Mönche

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Die Rückkehr der Shaolin" verletzt nicht die Markenrechte der Shaolin-Mönche

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 339 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96

    Altberliner

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 118/06
    Eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne liegt vor, wenn der Verkehr zwar die Bezeichnungen selbst und die durch sie gekennzeichneten Waren bzw. Unternehmen auseinander halten kann, aus den sich gegenüber stehenden Zeichen aber auf organisatorische oder wirtschaftliche Zusammenhänge folgert ((BGH WRP 06, 92, 95 - coccodrillo; BGH WRP 04, 1046, 1050 - Zwilling/Zweibrüder; BGH GRUR 04, 598, 599 - Kleiner Feigling; BGH WRP 02, 1066, 1069 - defacto; BGH GRUR 99, 492, 494 - Altberliner; BGH GRUR 00, 608, 610 - ARD-1).
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 138/78

    Goldenen Karte I

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 118/06
    Entsprechend ihrem Zweck, den Schadensersatzanspruch vorzubereiten und eine Schadensschätzung zu ermöglichen, erstreckt sich die Auskunftspflicht allerdings grundsätzlich nicht auf die Umsätze des Verletzers, sondern nur auf den Umfang der Verletzungshandlung (BGH GRUR 81, 286, 288 - Goldene Karte I).
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 118/06
    Die Ausübung des Markenrechts ist damit auf Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, die Gewährleistung der Herkunft der Waren gegenüber den Verbrauchern zu gewährleisten, beeinträchtigen kann (BGH WRP 07, 1090, 1092 - Pralinenform; BGH GRUR 05, 427, 428 - Lila-Schokolade).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 118/06
    Eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne liegt vor, wenn der Verkehr zwar die Bezeichnungen selbst und die durch sie gekennzeichneten Waren bzw. Unternehmen auseinander halten kann, aus den sich gegenüber stehenden Zeichen aber auf organisatorische oder wirtschaftliche Zusammenhänge folgert ((BGH WRP 06, 92, 95 - coccodrillo; BGH WRP 04, 1046, 1050 - Zwilling/Zweibrüder; BGH GRUR 04, 598, 599 - Kleiner Feigling; BGH WRP 02, 1066, 1069 - defacto; BGH GRUR 99, 492, 494 - Altberliner; BGH GRUR 00, 608, 610 - ARD-1).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 118/06
    Eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne liegt vor, wenn der Verkehr zwar die Bezeichnungen selbst und die durch sie gekennzeichneten Waren bzw. Unternehmen auseinander halten kann, aus den sich gegenüber stehenden Zeichen aber auf organisatorische oder wirtschaftliche Zusammenhänge folgert ((BGH WRP 06, 92, 95 - coccodrillo; BGH WRP 04, 1046, 1050 - Zwilling/Zweibrüder; BGH GRUR 04, 598, 599 - Kleiner Feigling; BGH WRP 02, 1066, 1069 - defacto; BGH GRUR 99, 492, 494 - Altberliner; BGH GRUR 00, 608, 610 - ARD-1).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 220/97

    Erteilung einer Markenlizenz

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 118/06
    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut von § 30 Abs. 1 MarkenG, der Gesetzessystematik sowie Sinn und Zweck der gesetzlichen Bestimmung (BGH GRUR 01, 54, 55 - SUBWAY/Subwear).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 118/06
    Die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, dem Verbraucher oder dem Endabnehmer die Ursprungsidentität der mit der Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (EuGH GRUR 05, 1042, 1043 - THOMSON LIFE; EuGH GRUR 03, 422, 425 - Arthur/Arthur et Félicie); damit die Marke ihre Aufgabe als wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs erfüllen kann, muss sie die Gewähr bieten, dass alle Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichnet, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht worden sind, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (EuGH WRP 03, 249, 253 - Sieckmann; EuGH WRP 02, 1415, 1419 - Arsenal Football Club plc).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 118/06
    Eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne liegt vor, wenn der Verkehr zwar die Bezeichnungen selbst und die durch sie gekennzeichneten Waren bzw. Unternehmen auseinander halten kann, aus den sich gegenüber stehenden Zeichen aber auf organisatorische oder wirtschaftliche Zusammenhänge folgert ((BGH WRP 06, 92, 95 - coccodrillo; BGH WRP 04, 1046, 1050 - Zwilling/Zweibrüder; BGH GRUR 04, 598, 599 - Kleiner Feigling; BGH WRP 02, 1066, 1069 - defacto; BGH GRUR 99, 492, 494 - Altberliner; BGH GRUR 00, 608, 610 - ARD-1).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 118/06
    Die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, dem Verbraucher oder dem Endabnehmer die Ursprungsidentität der mit der Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (EuGH GRUR 05, 1042, 1043 - THOMSON LIFE; EuGH GRUR 03, 422, 425 - Arthur/Arthur et Félicie); damit die Marke ihre Aufgabe als wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs erfüllen kann, muss sie die Gewähr bieten, dass alle Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichnet, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht worden sind, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (EuGH WRP 03, 249, 253 - Sieckmann; EuGH WRP 02, 1415, 1419 - Arsenal Football Club plc).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 118/06
    Die Ausübung des Markenrechts ist damit auf Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, die Gewährleistung der Herkunft der Waren gegenüber den Verbrauchern zu gewährleisten, beeinträchtigen kann (BGH WRP 07, 1090, 1092 - Pralinenform; BGH GRUR 05, 427, 428 - Lila-Schokolade).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

  • EuGH, 20.03.2003 - C-291/00

    LTJ Diffusion

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

  • EuGH, 12.12.2002 - C-273/00

    Sieckmann

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