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   OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06   

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https://dejure.org/2008,18581
OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06 (https://dejure.org/2008,18581)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.07.2008 - 5 U 159/06 (https://dejure.org/2008,18581)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 5 U 159/06 (https://dejure.org/2008,18581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Urheberrechtsschutz: Verwendung eines Musikstücks als Handy-Klingelton

  • aufrecht.de

    Befugnis zur Bearbeitung und Nutzung von Handyklingeltönen unterliegt dem zweistufigen Lizenzierungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zum Anbieten eines urheberrechtlichen Musikwerks als Handyklingelton zum Download; Rechtsfolge eines zu spät zur Akte gereichten Urteils im Berufungsverfahren; Rechtmäßigkeit einer unterschiedlichen Behandlung der Sanktionsmöglichkeiten bei verspätet zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2008, 967
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05

    Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton:

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06
    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne), vom 18.01.06 (GRUR 06, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) und vom 19.12.2007 (Az. 5 U 15/07 - Anita) dargelegt hat.

    Hierzu hat der Senat im Urteil vom 18.1.2006 (Az. 5 U 58/05) (GRUR 2006, 323, 324f - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) ausgeführt:.

    (1) Hierzu hatte der Senat in dem Urteil vom 18.01.06 (GRUR 2006, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II)ausgeführt:.

    Zu dieser Frage hat der Senat im Urteil vom 18.1.2006 (GRUR 2006, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) ausgeführt:.

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06
    Auch die weitere Übertragung der ausschließlichen Nutzungsrechte muss einem Verbotsrecht des übertragenden Inhabers demnach nicht entgegen stehen, denn an der Behauptung der zugrundeliegenden Rechtsposition gegenüber Dritten besteht in der Regel ein relevantes Interesse, um die Integrität seines Rechts zu wahren (vgl. Schricker, Urheberrecht, 3.Aufl., Vor §§ 28ff UrhG Rz.48; BGH GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter).

    Der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts kann demnach namentlich auch dann nach der Einräumung eines ausschließlichen (Unter-) Nutzungsrechts weiterer Stufe klageberechtigt bleiben, wenn er an den Verkaufserlösen des Unterlizenznehmers beteiligt ist; der Feststellung, dass die Lizenzeinnahmen des Betroffenen durch die Verletzungshandlung tatsächlich beeinträchtigt sind, bedarf es dazu grundsätzlich nicht (vgl. BGH GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter).

    Auf die weitere von der Beklagten aufgeworfene Frage, ob ein Verlag, der mit einer Wahrnehmungsgesellschaft wie der G. einen Berechtigungsvertrag geschlossen hat, überhaupt ein schützenswertes Interesse an der Abwehr von Auswertungshandlungen haben kann, solange der Nutzer das von der Wahrnehmungsgesellschaft geforderte tarifliche Entgelt zahlt und weiterhin zu zahlen bereit ist, ob also in derartigen Fällen die Rechtsprechung zum Verbotsrecht wegen unfreier Bearbeitungen (namentlich BGH GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter) überhaupt einschlägig ist, kommt es demnach nicht an.

  • LG Hamburg, 10.12.2004 - 308 O 501/04

    Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton:

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06
    In einem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren erwirkten die Kläger am 2.9.2004 ein Verbot des Landgerichts Hamburg (Az. 308 O 501/04) wegen der Nutzung von Melodien und/oder Werkteilen des streitgegenständlichen Musikwerks "R.' On Heaven's Floor" als Handyklingelton, das durch Urteil vom 10.12.2004 mit einer Maßgabe hinsichtlich der untersagten Handlungen bestätigt wurde.

    Das Parallelverfahren zum Az. 5 U 162/06 (308 O 514/05) sowie die beiden vorangegangenen Verfügungsverfahren 308 O 501/04 und 308 O 503/04 sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04

    Nachholung einer fehlenden Unterschrift eines Richters; Beschränkung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06
    Etwas Anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 27.1.2006 (NJW 2006, 1881).

    Zwar wird dort im Hinblick auf eine fehlende Richterunterschrift unter einem Urteil ausgeführt, dass diese nicht mehr nachgeholt werden kann, wenn die für die Beginn der Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung (§§ 517, 548 ZPO) abgelaufen ist, denn "mit dieser Fristenregelung wird die Zeit für die nachträgliche Abfassung, Unterzeichnung und Übergabe an die Geschäftsstelle des bei der Verkündung noch nicht vollständig abgefassten Urteils begrenzt" (BGH NJW 2006, 1881, 1882).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 5/03

    Alpensinfonie

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06
    Entsprechendes gilt auch für den BGH-Entscheidungen "Alpensinfonie" (BGH WRP 06, 476, 479 (Rdn. 34).
  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06
    Anerkanntermaßen kommt daher eine Prozessstandschaft dann nicht in Betracht, wenn diese durch eine gezielte Verschiebung der Prozessrollen zu einer unbilligen Benachteiligung der Gegenpartei führt, etwa um das Kostenrisiko auszuschließen oder zu mindern (BGH NJW 1989, 1932, 1933).
  • OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07

    Anita

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06
    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne), vom 18.01.06 (GRUR 06, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) und vom 19.12.2007 (Az. 5 U 15/07 - Anita) dargelegt hat.
  • OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01

    Zum urheberrechtlichen Aspekt der Nutzung einer Melodie als Handy-Klingelton

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06
    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne), vom 18.01.06 (GRUR 06, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) und vom 19.12.2007 (Az. 5 U 15/07 - Anita) dargelegt hat.
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06
    Es ist auch außerhalb der Filmherstellung und -nutzung in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass eine Werknutzung zugleich eine rechtswidrige Verwertung einer Bearbeitung des Werkes und eine Beeinträchtigung eines Urheberpersönlichkeitsrechts sein kann (BGH GRUR 02, 532, 534 - Unikatrahmen).
  • LG Hamburg, 10.03.2006 - 308 O 514/05

    Die Parteien streiten über die Berechtigung der Beklagten, ein Musikwerk als

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 159/06
    Das Parallelverfahren zum Az. 5 U 162/06 (308 O 514/05) sowie die beiden vorangegangenen Verfügungsverfahren 308 O 501/04 und 308 O 503/04 sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.
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