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   OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 162/06   

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https://dejure.org/2008,29436
OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 162/06 (https://dejure.org/2008,29436)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.07.2008 - 5 U 162/06 (https://dejure.org/2008,29436)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 5 U 162/06 (https://dejure.org/2008,29436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Urheberrechtsschutz für ein Musikwerk: Verwendung einer Melodie als Handy-Klingelton

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05

    Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton:

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 162/06
    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne), vom 18.01.06 (GRUR 06, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) und vom 19.12.2007 (Az. 5 U ../07 - A....) dargelegt hat.

    Hierzu hat der Senat im Urteil vom 18.1.2006 (Az. 5 U ../05) (GRUR 2006, 323, 324f - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) ausgeführt:.

    (1) Hierzu hatte der Senat in dem Urteil vom 18.01.06 (GRUR 2006, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II)ausgeführt:.

    Zu dieser Frage hat der Senat im Urteil vom 18.1.2006 (GRUR 2006, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) ausgeführt:.

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 162/06
    Auch die weitere Übertragung der ausschließlichen Nutzungsrechte muss einem Verbotsrecht des übertragenden Inhabers demnach nicht entgegen stehen, denn an der Behauptung der zugrundeliegenden Rechtsposition gegenüber Dritten besteht in der Regel ein relevantes Interesse, um die Integrität seines Rechts zu wahren (vgl. Schricker, Urheberrecht, 3.Aufl., Vor §§ 28ff UrhG Rz.48; BGH GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter).

    Der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts kann demnach namentlich auch dann nach der Einräumung eines ausschließlichen (Unter-) Nutzungsrechts weiterer Stufe klageberechtigt bleiben, wenn er an den Verkaufserlösen des Unterlizenznehmers beteiligt ist; der Feststellung, dass die Lizenzeinnahmen des Betroffenen durch die Verletzungshandlung tatsächlich beeinträchtigt sind, bedarf es dazu grundsätzlich nicht (vgl. BGH GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter).

    Auf die weitere von der Beklagten aufgeworfene Frage, ob ein Verlag, der mit einer Wahrnehmungsgesellschaft wie der G... einen Berechtigungsvertrag geschlossen hat, überhaupt ein schützenswertes Interesse an der Abwehr von Auswertungshandlungen haben kann, solange der Nutzer das von der Wahrnehmungsgesellschaft geforderte tarifliche Entgelt zahlt und weiterhin zu zahlen bereit ist, ob also in derartigen Fällen die Rechtsprechung zum Verbotsrecht wegen unfreier Bearbeitungen (namentlich BGH GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter) überhaupt einschlägig ist, kommt es demnach nicht an.

  • LG Hamburg, 10.03.2006 - 308 O 514/05

    Die Parteien streiten über die Berechtigung der Beklagten, ein Musikwerk als

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 162/06
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10.3.2006, Az. 308 O 514/05 teilweise abgeändert.

    Im Übrigen wird die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10.3.2006, Az. 308 O 514/05, mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu Ziffer I lautet:.

  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04

    Nachholung einer fehlenden Unterschrift eines Richters; Beschränkung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 162/06
    Etwas Anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 27.1.2006 (NJW 2006, 1881).

    Zwar wird dort im Hinblick auf eine fehlende Richterunterschrift unter einem Urteil ausgeführt, dass diese nicht mehr nachgeholt werden kann, wenn die für die Beginn der Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung (§§ 517, 548 ZPO) abgelaufen ist, denn "mit dieser Fristenregelung wird die Zeit für die nachträgliche Abfassung, Unterzeichnung und Übergabe an die Geschäftsstelle des bei der Verkündung noch nicht vollständig abgefassten Urteils begrenzt" (BGH NJW 2006, 1881, 1882).

  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 162/06
    Anerkanntermaßen kommt daher eine Prozessstandschaft dann nicht in Betracht, wenn diese durch eine gezielte Verschiebung der Prozessrollen zu einer unbilligen Benachteiligung der Gegenpartei führt, etwa um das Kostenrisiko auszuschließen oder zu mindern (BGH NJW 1989, 1932, 1933).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 5/03

    Alpensinfonie

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 162/06
    Entsprechendes gilt auch für den BGH-Entscheidungen "Alpensinfonie" (BGH WRP 06, 476, 479).
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 162/06
    Es ist auch außerhalb der Filmherstellung und -nutzung in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass eine Werknutzung zugleich eine rechtswidrige Verwertung einer Bearbeitung des Werkes und eine Beeinträchtigung eines Urheberpersönlichkeitsrechts sein kann (BGH GRUR 02, 532, 534 - Unikatrahmen).
  • OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01

    Zum urheberrechtlichen Aspekt der Nutzung einer Melodie als Handy-Klingelton

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2008 - 5 U 162/06
    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung vor dem Hintergrund der von der Beklagten vorgebrachten Argumente an seiner Rechtsauffassung fest, die er bereits in den Entscheidungen vom 04.02.02 (GRUR-RR 02, 249 - Handy-Klingeltöne), vom 18.01.06 (GRUR 06, 323 - Rock My Life / Handy-Klingeltöne II) und vom 19.12.2007 (Az. 5 U ../07 - A....) dargelegt hat.
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