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   OLG Hamburg, 23.09.2005 - 5 U 178/04   

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https://dejure.org/2005,5862
OLG Hamburg, 23.09.2005 - 5 U 178/04 (https://dejure.org/2005,5862)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.09.2005 - 5 U 178/04 (https://dejure.org/2005,5862)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. September 2005 - 5 U 178/04 (https://dejure.org/2005,5862)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Post und die grüne Post

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechselungsgefahr zwischen dem Unternehmenskennzeichen der Deutschen Post AG und dem Unternehmenskennzeichen "Die grüne Post"; Verwendung des Kennzeichens "Die grüne Post" für Postdienstleistungen; Kennzeichnungskraft der Marke "Post"; Frage der "Angewiesenheit" auf ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 § 15 § 23 Nr. 2
    Markenrechtsschutz für Unternehmenskennzeichen "Die grüne Post"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 52
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 79/01

    "Telekom"; Unterscheidungskraft des Unternehmenskennzeichens "Telekom"

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.09.2005 - 5 U 178/04
    Die Marke "Post" hat damit von Haus aus noch geringere Unterscheidungskraft als etwa eine Marke "Kinder" für Schokoladenwaren (BGH GRUR 03, 1040 "Kinder") oder eine Marke "Telekom" für Dienstleistungen der Telekommunikation (BGH GRUR 04, 514 "Telekom").
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.09.2005 - 5 U 178/04
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BGH, der für die Frage der Unlauterkeit zwar einerseits berücksichtigt, inwieweit ein Verwender auf ein bestimmtes Wort angewiesen ist, andererseits aber auch das Freihaltebedürfnis des Verkehrs betont (GRUR 2004, 600, 602 "d-c-fix/ CD -Fix").
  • OLG Hamburg, 17.02.2005 - 3 U 117/04

    Markenrechtsschutz - zum Grad der Kennzeichnungskraft der Wortmarke "Post" als

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.09.2005 - 5 U 178/04
    Der 3.Zivilsenat des HansOLG hat in seiner beiden Parteien bekannten Entscheidung "TNT Post Deutschland" vom 17.2.2005 ausführlich und auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des BGH und EUGH dargelegt, dass trotz der für die Markeneintragung ausreichenden Verkehrsdurchsetzung der Marke "Post" der Klägerin mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sogar nur eine schwache Kennzeichnungskraft zuzugestehen sei (HansOLG GRUR-RR 2005, 149, 150ff).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.09.2005 - 5 U 178/04
    Die Marke "Post" hat damit von Haus aus noch geringere Unterscheidungskraft als etwa eine Marke "Kinder" für Schokoladenwaren (BGH GRUR 03, 1040 "Kinder") oder eine Marke "Telekom" für Dienstleistungen der Telekommunikation (BGH GRUR 04, 514 "Telekom").
  • OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04

    Kennzeichnungskraft einer Dienstleistungsmarke bei teilweiser Übereinstimmung mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.09.2005 - 5 U 178/04
    Ferner ist auf die nach Erlass des landgerichtlichen Urteils ergangene Entscheidung "Die blaue Post" des OLG Köln hinzuweisen (GRUR-RR 05, 155 = MD 05, 554).
  • OLG Zweibrücken, 02.11.2006 - 4 U 140/05

    Wettbewerbs- und Markenrecht: Irreführender Firmenzusatz "Deutschland" bei einem

    Der Senat schließt sich aber insoweit der Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 17. Februar 2005 - 3 U 117/04 - 23. September 2005 - 5 U 178/04 - bei juris) und des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 28. Januar 2005 - 6 U 131/04 - bei juris) an, dass der eingetragenen Wortmarke "Post" allenfalls eine schwache Kennzeichnungskraft zukommt, weil das Wort "Post" bezüglich der hier in Rede stehenden Dienstleistungen (Beförderung von Briefen, Paketen, Päckchen etc.) nur eine rein beschreibende Bedeutung und damit kaum eine Unterscheidungskraft hat.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 205/05

    Verwechslungsgefahr von Kennzeichnungen mit dem Bestandteil "Post"

    Dass der Zeichenbestandteil "Post" in dem angegriffenen Zeichen als solcher im Ausgangspunkt zumindest auch rein beschreibend für den hier interessierenden Bereich der Brief-, Paket-, Express- und Transportdienstleistungen ist, entspricht einhelliger Auffassung in den bisher hierzu ergangenen Entscheidungen (OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 52 bezüglich des angegriffenen Kennzeichens "Die grüne Post"; ebenso GRUR-RR 2005, 149, 150 bezüglich des Zeichens "TNT Post Deutschland"; OLG Köln GRUR-RR 2005, 155 ff. bezüglich des angegriffenen Kennzeichens "DIE BLAUE POST"; OLG Köln Urteil vom 25.02.2005 - 6 U 42/01 bezüglich des Zeichens "RegioPost"; auch das DPMA geht im Löschungsbeschluss vom 14.12.2005 von dem beschreibenden Charakter des Begriffs Post aus) und ist auch nach Meinung des erkennenden Senats eindeutig.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 225/05

    Verwechslungsgefahr von Kennzeichnungen mit dem Bestandteil "Post"

    Dass der Zeichenbestandteil "Post" in dem angegriffenen Zeichen als solcher im Ausgangspunkt zumindest auch rein beschreibend für den hier interessierenden Bereich der Brief-, Paket-, Express- und Transportdienstleistungen ist, entspricht einhelliger Auffassung in den bisher hierzu ergangenen Entscheidungen (OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 52 bezüglich des angegriffenen Kennzeichens "Die grüne Post"; ebenso GRUR-RR 2005, 149, 150 bezüglich des Zeichens "TNT Post Deutschland"; OLG Köln GRUR-RR 2005, 155 ff. bezüglich des angegriffenen Kennzeichens "DIE BLAUE POST"; OLG Köln Urteil vom 25.02.2005 - 6 U 42/01 bezüglich des Zeichens "RegioPost"; auch das DPMA geht im Löschungsbeschluss vom 14.12.2005 von dem beschreibenden Charakter des Begriffs Post aus) und ist auch nach Meinung des erkennenden Senats eindeutig.
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