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   OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01   

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https://dejure.org/2003,12164
OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01 (https://dejure.org/2003,12164)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.04.2003 - 5 U 127/01 (https://dejure.org/2003,12164)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. April 2003 - 5 U 127/01 (https://dejure.org/2003,12164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 16, 17, 49, 53, 97 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 16 § 17 § 49 § 53 § 97
    Urheberrechtlicher Schutz von Presseartikeln; Zulässigkeit der Verbreitung eines elektronischen Pressespiegels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 2003, 356
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01
    Ausreichend ist, dass aufgrund der Konzeption des elektronischen Pressespiegels feststeht, dass auch die Rechte der Klägerin hierdurch verletzt werden können (OLG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 2000 - 3 U 119/00 -, AfP 2001, 224, 225).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 96/83

    Erneute Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01
    Eine Pflicht zur erneuten Vernehmung von Zeugen besteht nur bei Vorliegen besonderer Umstände (zusammenfassend OLG Koblenz, Urteil vom 31. Oktober 1991 - 5 U 1249/90 -, MDR 1992, 805 ), etwa bei inhaltlich abweichender Würdigung und wenn für die abweichende Bewertung Faktoren im Vordergrund stehen, deren Beurteilung wesentlich vom persönlichen Eindruck des Zeugen auf den Richter abhängen (BGH, VersR 1985, 341, 342), bei abweichender Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen oder wenn das Berufungsgericht die protokollierte Aussage anders verstehen will als die Vorinstanz (BGH, NJW 1984, 2629 ).
  • OLG Hamburg, 07.03.2002 - 3 U 353/01

    Zu den Anforderungen der Hinweispflicht in der Packungbeilage nach § 11 Abs. 1

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01
    Es ist anerkannt, dass auch die Geschäftsaufgabe oder die Aufgabe der Betätigung, in deren Rahmen die Verletzungshandlung erfolgt ist, der Eintritt in das Liquidationsstadium oder der Übergang des Unternehmens in andere Hände die Wiederholungsgefahr nicht beseitigen, solange nicht auch jede Wahrscheinlichkeit für eine Wiederaufnahme ähnlicher Tätigkeiten durch den Verletzer beseitigt ist (BGH, GRUR 1992, 318, 320 "Jubiläumsverkauf; OLG Hamburg, Urteil vom 7. März 2002 - 3 U 353/01 -, jurisweb).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01
    Zur Höhe kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für die Angemessenheit einer verwirkten Vertragsstrafe in erster Linie auf den Sanktionscharakter der Vertragsstrafe und auf ihre Funktion der Vermeidung weiterer Zuwiderhandlungen an, also auf die Beurteilung der Schwere und des Ausmaßes der begangenen Zuwiderhandlung gegen den Titel, auf deren Gefährlichkeit für den Gläubiger, auf das Verschulden des Verletzers und auf dessen - zu beseitigendes - Interesse an weiteren gleichartigen Begehungshandlungen (BGH, GRUR 1994, 146, 147 "Vertragsstrafebemessung").
  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 195/82

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01
    Eine Pflicht zur erneuten Vernehmung von Zeugen besteht nur bei Vorliegen besonderer Umstände (zusammenfassend OLG Koblenz, Urteil vom 31. Oktober 1991 - 5 U 1249/90 -, MDR 1992, 805 ), etwa bei inhaltlich abweichender Würdigung und wenn für die abweichende Bewertung Faktoren im Vordergrund stehen, deren Beurteilung wesentlich vom persönlichen Eindruck des Zeugen auf den Richter abhängen (BGH, VersR 1985, 341, 342), bei abweichender Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen oder wenn das Berufungsgericht die protokollierte Aussage anders verstehen will als die Vorinstanz (BGH, NJW 1984, 2629 ).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01
    Es ist anerkannt, dass auch die Geschäftsaufgabe oder die Aufgabe der Betätigung, in deren Rahmen die Verletzungshandlung erfolgt ist, der Eintritt in das Liquidationsstadium oder der Übergang des Unternehmens in andere Hände die Wiederholungsgefahr nicht beseitigen, solange nicht auch jede Wahrscheinlichkeit für eine Wiederaufnahme ähnlicher Tätigkeiten durch den Verletzer beseitigt ist (BGH, GRUR 1992, 318, 320 "Jubiläumsverkauf; OLG Hamburg, Urteil vom 7. März 2002 - 3 U 353/01 -, jurisweb).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01
    Eine Anwendung des § 49 UrhG scheidet unbeschadet der Frage aus, in welchen Konstellationen sogen. elektronische Pressespiegel in gleicher Weise privilegiert sind wie herkömmliche Pressespiegel, weil eine elektronische Übermittlung eines Pressespiegels allenfalls dann vom Privileg des § 49 Abs. 1 UrhG erfasst sein kann, wenn es um eine betriebs- oder behördeninterne Verbreitung, also um einen so genannten "Inhouse"-Pressespiegel geht (BGH, GRUR 2002, 963, 966 "Elektronischer Pressespiegel").
  • OLG Koblenz, 31.10.1991 - 5 U 1249/90

    Berufung; Entscheidung über Betrag; Zurückweisung; Verurteilung zur Zahlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01
    Eine Pflicht zur erneuten Vernehmung von Zeugen besteht nur bei Vorliegen besonderer Umstände (zusammenfassend OLG Koblenz, Urteil vom 31. Oktober 1991 - 5 U 1249/90 -, MDR 1992, 805 ), etwa bei inhaltlich abweichender Würdigung und wenn für die abweichende Bewertung Faktoren im Vordergrund stehen, deren Beurteilung wesentlich vom persönlichen Eindruck des Zeugen auf den Richter abhängen (BGH, VersR 1985, 341, 342), bei abweichender Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen oder wenn das Berufungsgericht die protokollierte Aussage anders verstehen will als die Vorinstanz (BGH, NJW 1984, 2629 ).
  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91

    Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt es sich bei Werbung um ein Verhalten, das darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung desjenigen in Anspruch zu nehmen, für den geworben wird (BGH, Beschluss vom 7.10.1991 - AnwZ (B) 25/91 -, NJW 1992, 45 ).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96

    Elektronische Pressearchive

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01
    Eine Anwendung des § 53 UrhG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich bei dem digitalen gewerblichen Versand von Zeitungsartikeln nicht um eine Vervielfältigung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch handelt (vgl. BGH, AfP 1999, 63, 66 "Elektronische Pressearchive").
  • KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02

    Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder

    Dies schloss nach seinem Sinn und Zweck eine Rechteeinräumung auch für die elektronische Nutzung von Zeitungen und Zeitschriften mit ein (OLG Hamburg, Urteil vom 24. April 2003, 5 U 127/01, Anlage K 39, Bd. IM Bl. 197 a d. A. unter Hinweis auf Katzenberger, AfP 1997, 434, 442).
  • LG Hamburg, 22.06.2018 - 308 O 343/16

    Schadensersatzanspruch wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund des öffentlichen

    Nicht vom Privileg erfasst ist dagegen eine Volltexterfassung, die es ermöglicht, die einzelnen Presseartikel indizierbar zu machen und in eine Datenbank einzustellen (BGH, GRUR 2002, 963, 967; KG, GRUR-RR 2004, 228; OLG Hamburg, AfP 2003, 356; Dreier, in: Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 49 Rn. 20).
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