Rechtsprechung
OLG Hamburg, 24.06.2008 - 7 U 38/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- MIR - Medien Internet und Recht
Bildrechtsschutz von Prominentenkindern - Für einwilligungslose Veröffentlichungen von Bildnissenminderjähriger Kinder prominenter Personen kommt - außerhalb enger Grenzen - ein generelles Verbotin Betracht.
- openjur.de
- Kanzlei Prof. Schweizer
Unterlassungsanspruch für Kinder zu Bildpublikationen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Generelles Verbot für Bildnisse des Kindes eines Prominenten aus Rücksicht auf den umfassenden Schutz von Minderjährigen vor einwilligungslosen Bildveröffentlichungen; Veröffentlichung von Bildern eines die Eltern zu einem öffentlichen Auftritt begleitenden Kindes eines ...
- kanzlei.biz
Äußerst beschränkte Bildberichterstattung über prominente Kinder
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Minderjähriger
- Judicialis
KUG § 23 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23 Abs. 2
Verbot der Veröffentlichung von Bildern von Kindern eines Prominenten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Generelles Verbot für Bildveröffentlichung von Prominentenkindern ist rechtens
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Generelles Verbot für Bildveröffentlichung von Prominentenkindern ist rechtens
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.09.2007 - 324 O 104/07
- LG Hamburg, 22.01.2008 - 324 O 1040/07
- OLG Hamburg, 24.06.2008 - 7 U 38/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 87
- MIR 2008, Dok. 254
- afp 2008, 525
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 19.01.1996 - 7 U 46/95
Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.2008 - 7 U 38/08
a) Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen vergleichbarer Fälle (insbesondere 7 U 46/95 und 7 U 177/95) festgestellt hat, lässt das Verhalten eines Verlegers, der in kurzen Abständen mehrere unberechtigte Fotoveröffentlichungen einer Person vornimmt und anschließend jeweils auf Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich des veröffentlichten Fotos abgibt, erwarten, dass auch künftig die Veröffentlichung derartiger Bilder erfolgen wird.Das erkennende Gericht hat bereits in Entscheidungen aus den Jahren 1995 und 1996 (3 U 216/94, Urteil vom 12.1.19957; 7 U 46/95, Urteil vom 31.10.1995; 7 U 177/95, Urteil vom 25.6.1996), die sich sämtlich auf Abbildungen von Kindern bezogen, generelle Verbote mit lediglich klarstellenden Einschränkungen für begründet gehalten.
- BGH, 13.11.2007 - VI ZR 269/06
Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Bildberichterstattung
Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.2008 - 7 U 38/08
Sie meint, die Annahme einer dahin gehenden allgemeinen Erstbegehungsgefahr sei nicht gerechtfertigt und verweist zur Begründung insbesondere auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.11.2007 (VI ZR 269/06, AfP 2008, 187ff).b) Ein solches generelles Verbot stellt im vorliegenden Fall keine unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit dar, wie dies der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13.11.2007 (a.a.O.) im Falle einer erwachsenen bekannten Sportlerin angenommen hat.
- OLG Hamburg, 25.06.1996 - 7 U 177/95
Schutz minderjähriger Kinder vor Presseveröffentlichung von Fotos
Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.2008 - 7 U 38/08
a) Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen vergleichbarer Fälle (insbesondere 7 U 46/95 und 7 U 177/95) festgestellt hat, lässt das Verhalten eines Verlegers, der in kurzen Abständen mehrere unberechtigte Fotoveröffentlichungen einer Person vornimmt und anschließend jeweils auf Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich des veröffentlichten Fotos abgibt, erwarten, dass auch künftig die Veröffentlichung derartiger Bilder erfolgen wird.Das erkennende Gericht hat bereits in Entscheidungen aus den Jahren 1995 und 1996 (3 U 216/94, Urteil vom 12.1.19957; 7 U 46/95, Urteil vom 31.10.1995; 7 U 177/95, Urteil vom 25.6.1996), die sich sämtlich auf Abbildungen von Kindern bezogen, generelle Verbote mit lediglich klarstellenden Einschränkungen für begründet gehalten.
- BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1353/99
Zum Schutz eines Kindes gegenüber Medienberichterstattung, hier: Erfolglose …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.2008 - 7 U 38/08
Das Bedürfnis eines Minderjährigen nach einem generalisierenden Verbot zwecks effektiven Rechtsschutzes ist nunmehr erst recht als gewichtig anzusehen, nachdem das Bundesverfassungsgericht insbesondere mit den beiden Entscheidungen vom 31.3.2000 (NJW 2000, 2191ff) die Schutzbedürftigkeit des Kindes hervorgehoben und die so genannte Begleiterrechtsprechung für Fälle der Begleitung einer "absoluten Person der Zeitgeschichte" für die Kinder prominenter Erwachsener im Hinblick auf § 23 Abs. 2 KUG als nicht angemessen bezeichnet hat.
- OLG Hamburg, 11.11.2008 - 7 U 87/08
Rechtmäßigkeit eines Verbotes betreffend die Veröffentlichung von Bildnissen von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Hamburg, 29.08.2008 - 324 O 24/08
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Generelles Verbot der Veröffentlichung von …
Hierzu hat das Hanseatische Oberlandesgericht im Verfahren der einstweiligen Verfügung betreffend die auch hier streitgegenständlichen Bildnisse (Urteil vom 24. Juni 2008, Az. 7 U 38/08, vorangehend 324 O 1040/07) ausgeführt:.