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   OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05   

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https://dejure.org/2006,15309
OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05 (https://dejure.org/2006,15309)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.07.2006 - 2 Wx 4/05 (https://dejure.org/2006,15309)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - 2 Wx 4/05 (https://dejure.org/2006,15309)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Ansprüchen aus einer genehmigten Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Eröffnung von Bankkonten für die Eigentümergemeinschaft; Wirksamkeit von Geschäften des Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altforderungen aus Jahresabrechnungen: Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 791
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05
    Abgesehen davon, dass die Rechtsauffassung der Antragsgegnerin im Hinblick auf die neuere BGH-Rechtsprechung überholt erscheint (Beschluss v. 02.06.05 ZMR 2005, 547: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt), liegt der Einwand neben der Sache.

    Gesamtwirtschaftspläne ohne Einzelwirtschaftspläne widersprechen ordnungsgemäßer Verwaltung (vgl. statt aller BGH ZMR 2005, 547, 548 letzter Leitsatz, 556).

  • BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02

    Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05
    So können beschlossene Wirtschaftspläne auch dann noch eine Anspruchsgrundlage für die Anforderung von Wohngeldvorschüssen bilden, wenn inzwischen eine Jahresabrechnung beschlossen wurde (vgl. BayObLG ZMR 2002, 850 = WuM 2002, 510 = NZM 2002, 743).

    Die in einer von dem Verwalter zwischenzeitlich einberufenen Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse bleiben ebenfalls wirksam (vgl. ausdrücklich für Jahresabrechnungen BayObLG ZMR 2002, 850 = WuM 2002, 510 = NJW-RR 2002, 1665 = NZM 2002, 743; allgemein vgl. Bärmann-Pick-Merle § 26 Rz 213 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 91, 531, 532; NJW-RR 92, 787; OLG Hamm OLGZ 1992, 309, 312 f.).

  • OLG Hamburg, 13.03.2000 - 2 Wx 27/98

    Antrag auf Ungültigkeitserklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses ; Vorliegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05
    Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, seien Rechtshandlungen des gewählten Verwalters wirksam gemäß dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts mit dem Az. 2 Wx 27/98.

    Der Senat in neuer Besetzung schließt sich der in der Entscheidung 2 Wx 27/98 vom 13. März 2000 geäußerten Ansicht an (dort S. 6 f.): Selbst wenn die aktuelle Wahl des Herrn G. zum Verwalter unwirksam wäre und bestandskräftig für ungültig erklärt werden würde, wären zwischenzeitlich von ihm vorgenommene Rechtsgeschäfte wirksam.

  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 129/98

    Anfechtung der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05
    Unzutreffend ist der Verweis der Antragsgegnerin auf eine andere Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (2 Z BR 129/98 = NZM 1999, 281 = WuM 1999, 366), wonach im Zahlungsverfahren der Einwand zulässig sei, die Einzelabrechnung, auf die der Zahlungsanspruch gestützt werde, sei gar nicht Gegenstand der Beschlussfassung gewesen, sondern eine andere Abrechnung .
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 143/93

    Wirkung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung oder

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05
    Eine Aussetzung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Anfechtung kommt in aller Regel nicht in Betracht, weil die Wohnungseigentümer auf den rechtzeitigen Eingang der Gelder angewiesen sind (BayObLG 2 Z BR 143/93 = WuM 1994, 570 = WE 1995, 93; 2 Z BR 21/94 = WuM 1995, 54 = WE 1995, 247).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05
    Tritt diese Bedingung ein, wird der Verwaltervertrag gem. § 158 Abs. 2 BGB ex nunc unwirksam (BGH NJW 1997, 2106, 2107 = WE 1997, 306, 307).
  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 106/99

    Geschäftsführung ohne Auftrag zwischen Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05
    Der erstinstanzliche Vortrag der Antragsgegnerin genügt auch nicht, um etwa die Anspruchsvoraussetzungen für eine Geschäftsführung ohne Auftrag nach allgemeinen Regeln darzulegen, denn in aller Regel ist davon auszugehen, dass die Wohnungseigentümer von ihrem Recht Gebrauch machen wollen, an Entscheidungen über Instandsetzungsmaßnahmen beteiligt zu werden, so dass eigenmächtige Instandhaltungsmaßnahmen im Zweifel nicht dem mutmaßlichen Willen der übrigen Wohnungseigentümer entsprechen (BayObLG NZM 2000, 299).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96

    Kostenschlüssel und Miteigentumsanteil

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05
    Da die Aufrechnungsforderung unter keinem Gesichtspunkt unstreitig geworden sein kann, scheitert die Aufrechnung ohnehin daran, dass gegenüber Wohngeldansprüchen nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen sowie mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung aufgerechnet werden kann (vgl. statt aller BayObLG ZMR 1997, 42).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 21/94

    Wirkung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung oder

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05
    Eine Aussetzung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Anfechtung kommt in aller Regel nicht in Betracht, weil die Wohnungseigentümer auf den rechtzeitigen Eingang der Gelder angewiesen sind (BayObLG 2 Z BR 143/93 = WuM 1994, 570 = WE 1995, 93; 2 Z BR 21/94 = WuM 1995, 54 = WE 1995, 247).
  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91

    Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05
    Die in einer von dem Verwalter zwischenzeitlich einberufenen Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse bleiben ebenfalls wirksam (vgl. ausdrücklich für Jahresabrechnungen BayObLG ZMR 2002, 850 = WuM 2002, 510 = NJW-RR 2002, 1665 = NZM 2002, 743; allgemein vgl. Bärmann-Pick-Merle § 26 Rz 213 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 91, 531, 532; NJW-RR 92, 787; OLG Hamm OLGZ 1992, 309, 312 f.).
  • FG Hamburg, 17.06.1996 - II 40/96

    Voraussetzungen für eine Festsetzung von Steuerabzugsbeträgen bei beschränkt

  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

  • LG Hamburg, 22.12.2004 - 318 T 186/04
  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

  • BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91

    Anfechtung einer gerichtlichen Bestellung eines Notverwalters bei anschließender

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