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   OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03   

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https://dejure.org/2004,7482
OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03 (https://dejure.org/2004,7482)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.03.2004 - 3 U 151/03 (https://dejure.org/2004,7482)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. März 2004 - 3 U 151/03 (https://dejure.org/2004,7482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Zur Unzulässigkeit preisvergleichender Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit vergleichender Werbung eines Telefondiensteanbieters; Verstoß eines Ausstrahlungsverbots von vergleichender Werbung gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit

  • Judicialis

    UWG § 1 a. F.; ; UWG § 2 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 (a.F.); UWG § 2 (a.F.)
    Zur Zulässigkeit eines TV-Spots, bei dem es sich um eine vergleichende Preis-Werbung handelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 129
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03

    Haftung eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten; Abtretung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03
    Die Klägerin warb für ihre Telefondienstleistung mit einem TV-Werbespot von 30 Sekunden Dauer (vgl. die Aufzeichnung auf der CD-ROM 71/03, d. i. die Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 19. Dezember 2003 der Verfügungsakte gleichen Rubrums OLG Hamburg 3 U 71/03; vgl. dazu vorliegend noch das Story-Board der TV-Spot-Sendung vom 17. Januar 2003: Anlage K 5, vgl. Anlage B 1).

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist durch Urteil des Senats vom 25. März 2004 zurückgewiesen worden (OLG Hamburg 3 U 71/03).

    Auf die Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03 mit allen Entscheidungen wird Bezug genommen.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03 (= Landgericht Hamburg 416 O 9/03) Bezug genommen, insbesondere auf den Werbespot, der - wie ausgeführt - auf der CD-ROM 71/03 aufgezeichnet ist (vgl. dazu Anlagen K 5 und B 1) und den der Senat in der Berufungsverhandlung betreffend das parallele Verfügungsverfahren (Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03) vorgeführt und sich mit allen Beteiligten angesehen hat.

    Diesen Werbespot hat sich der Senat - wie ausgeführt - in der Berufungsverhandlung zum parallelen Verfügungsverfahren (Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03) angesehen.

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03
    Demgemäß ändert die gebotene Einbeziehung von Art. 5 GG bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung kommerzieller Meinungsäußerungen (BVerfG GRUR 2001, 1058 - Therapeutische Äquivalenz) und Meinungsäußerungen mit wettbewerblichen Auswirkungen (BVerfG WRP 2003, 69 - Anwalts-Ranglisten) vorliegend nichts.
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 214/00

    Alt Luxemburg

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03
    Deswegen ist die Auskunft zeitlich ab dem Zeitpunkt zu beschränken, für den eine Verletzungshandlung als geschehen erstmals schlüssig vorgetragen ist (BGH GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal, WRP 2003 1220 - Alt Luxemburg).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03
    So wie Meinungsäußerungen mit unrichtigem Tatsachengehalt nicht den Schutz von Art. 5 GG genießen, weil unrichtige Informationen kein schützenswertes Gut sind und insbesondere nicht die Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sein können (BVerfG NJW 1994, 1779 m. w. Nw.), lassen sich ebenfalls nicht objektive Preisvergleiche nicht als Meinungsäußerungen rechtfertigen.
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03
    So handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH GRUR 1999, 1011 - Werbebeilage, WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD m. w. Nw.).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03
    Angesichts dieses dem Wortlaut nach scheinbar bestehenden Widerspruchs sind diese Vorschriften anhand der Ziele der Richtlinie 84/450 und im Licht der Rechtsprechung des EuGH auszulegen, wonach die an die vergleichende Werbung gestellten Anforderungen in dem für sie günstigsten Sinn ausgelegt werden müssen (EuGH, a. a. O. - Pippig Augenoptik, Rz. 42 unter Hinweis auf EuGH GRUR 2002, 354 - Toshiba Europe, Rz. 37).
  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 71/97

    Werbebeilage - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03
    So handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH GRUR 1999, 1011 - Werbebeilage, WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD m. w. Nw.).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03
    Demgemäß ändert die gebotene Einbeziehung von Art. 5 GG bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung kommerzieller Meinungsäußerungen (BVerfG GRUR 2001, 1058 - Therapeutische Äquivalenz) und Meinungsäußerungen mit wettbewerblichen Auswirkungen (BVerfG WRP 2003, 69 - Anwalts-Ranglisten) vorliegend nichts.
  • EuGH, 08.04.2003 - C-44/01

    Pippig Augenoptik

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03
    Der vom Senat zu Grunde gelegte Beurteilungsmaßstab zur Zulässigkeit vergleichender Werbung berücksichtigt die Vorgaben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. insbesondere EuGH WRP 2003, 615 - Pippig Augenoptik).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03
    Deswegen ist die Auskunft zeitlich ab dem Zeitpunkt zu beschränken, für den eine Verletzungshandlung als geschehen erstmals schlüssig vorgetragen ist (BGH GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal, WRP 2003 1220 - Alt Luxemburg).
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