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   OLG Hamburg, 25.04.2007 - 3 U 197/06   

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OLG Hamburg, 25.04.2007 - 3 U 197/06 (https://dejure.org/2007,9692)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.2007 - 3 U 197/06 (https://dejure.org/2007,9692)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 2007 - 3 U 197/06 (https://dejure.org/2007,9692)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    § 14 MarkenG; § 15 MarkenG
    BROTZEIT

  • openjur.de

    §§ 15, 14 MarkenG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr der Begriffe "Zeit" und "Brotzeit"; Bezug eines kennzeichenrechtlichen Schutzes auf konkret ausgestalteten einzelnen Zeichen; Möglichkeit einer Steigerung der Kennzeichnungskraft einer Marke durch intensive Benutzung; Möglichkeit der ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14; MarkenG § 15
    Zur markenrechtlichen Verwechslungsgefahr von "ZEIT" und

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02

    Das Telefon-Sparbuch

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2007 - 3 U 197/06
    Sie sind daher in der Regel nur gegen eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne geschützt (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 265 f. - Das Telefonsparbuch m.w.N.; BGH GRUR 1999, 581, 582 - Max).

    Voraussetzung für einen hier allein in Betracht kommenden Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne ist, dass der Verkehr mit einem Werktitel ausnahmsweise gleichzeitig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbindet (BGH GRUR 2005, 264, 266 - Das Telefonsparbuch).

    Denn die Bekanntheit eines solchen Titels und das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag können die Schlussfolgerung nahe legen, dass der Titel im Verkehr jedenfalls teilweise auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 266 - Das Telefonsparbuch; BGH GRUR 1977, 543 - Der 7. Sinn; BGH, GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine; GRUR 2000, 504, 505 - FACTS I; GRUR 1999, 581, 582 - Max; GRUR 2000, 70, 72 - SZENE).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2007 - 3 U 197/06
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. BGH, GRUR 2003, 1040, 1042 - KINDER; GRUR 2002, 542, 543 - BIG; GRUR 2003, 428, 431f. - BIG BERTHA).

    Maßgebend sind dabei die Einzelfallumstände (Ingerl/Rohnke, a.a.O.), namentlich der Marktanteil, die Intensität, die geographische Ausdehnung und die Dauer der Benutzung des Zeichens sowie der Umfang der Investitionen, die das Unternehmen zur Förderung der Marke getätigt hat (BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; vgl. zu Art. 5 Abs. 2 MarkenRL EuGH, Urt. vom 14.09.1999 - Rs. C-375/97, EuZW 2000, 56, 57 f. - Chevy; zur Frage der Bekanntheit i.S. des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG BGH GRUR 2002, 340, 341 - Fabergé; BGH GRUR 2003, 428, 432, - BIG BERTHA; zur Frage der Verkehrsdurchsetzung EuGH GRUR 1999, 723, 727 - Chiemsee, Tz. 49 ff.; EuGH GRUR 2002, 804, 808 - Philips/Remington, Tz. 60).

    Eine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens ist gegeben, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb nachfolgende Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder).

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2007 - 3 U 197/06
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. BGH, GRUR 2003, 1040, 1042 - KINDER; GRUR 2002, 542, 543 - BIG; GRUR 2003, 428, 431f. - BIG BERTHA).

    Maßgebend sind dabei die Einzelfallumstände (Ingerl/Rohnke, a.a.O.), namentlich der Marktanteil, die Intensität, die geographische Ausdehnung und die Dauer der Benutzung des Zeichens sowie der Umfang der Investitionen, die das Unternehmen zur Förderung der Marke getätigt hat (BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; vgl. zu Art. 5 Abs. 2 MarkenRL EuGH, Urt. vom 14.09.1999 - Rs. C-375/97, EuZW 2000, 56, 57 f. - Chevy; zur Frage der Bekanntheit i.S. des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG BGH GRUR 2002, 340, 341 - Fabergé; BGH GRUR 2003, 428, 432, - BIG BERTHA; zur Frage der Verkehrsdurchsetzung EuGH GRUR 1999, 723, 727 - Chiemsee, Tz. 49 ff.; EuGH GRUR 2002, 804, 808 - Philips/Remington, Tz. 60).

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2007 - 3 U 197/06
    Eine aus Verkehrsgeltung hergeleitete verstärkte Kennzeichnungskraft kommt allerdings nur für das jeweils in Rede stehende Warengebiet in Betracht (BGH GRUR 1992, 130, 131 - Bally/BALL).

    Dies gilt nach Auffassung des Senats nicht nur im Hinblick auf klangliche Unterschiede (vgl. BGH GRUR 1992, 130, 132 - Bally/BALL), sondern ebenso für schriftbildliche Abweichungen.

  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 84/96

    Max

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2007 - 3 U 197/06
    Sie sind daher in der Regel nur gegen eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne geschützt (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 265 f. - Das Telefonsparbuch m.w.N.; BGH GRUR 1999, 581, 582 - Max).

    Denn die Bekanntheit eines solchen Titels und das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag können die Schlussfolgerung nahe legen, dass der Titel im Verkehr jedenfalls teilweise auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 266 - Das Telefonsparbuch; BGH GRUR 1977, 543 - Der 7. Sinn; BGH, GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine; GRUR 2000, 504, 505 - FACTS I; GRUR 1999, 581, 582 - Max; GRUR 2000, 70, 72 - SZENE).

  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2007 - 3 U 197/06
    Zu Veränderungen, namentlich zu Verkürzungen von Markenwörtern besteht für den Verkehr im Allgemeinen kein Anlass (BGH GRUR 1999, 735 - Monoflam/Polyflam m.w.N.; BGH GRUR 1998, 932, 933 - Meisterbrand).

    Insbesondere steht einer Prägung durch den übereinstimmenden Zeichenbestandteil entgegen, wenn dieser zu einem eigenständigen, konkreten Gesamtbegriff mit einem eigenständigen Bedeutungsgehalt gehört, der ohne weiteres verständlich ist (BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion; BGH GRUR 1998, 932, 933 - Meisterbrand), wobei die Vereinigung zu einem Gesamtwort auch durch eine graphische Gestaltung nahe gelegt sein kann (BGH GRUR 2000, 883, 885 - Pappagallo).

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2007 - 3 U 197/06
    Denn die Bekanntheit eines solchen Titels und das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag können die Schlussfolgerung nahe legen, dass der Titel im Verkehr jedenfalls teilweise auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 266 - Das Telefonsparbuch; BGH GRUR 1977, 543 - Der 7. Sinn; BGH, GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine; GRUR 2000, 504, 505 - FACTS I; GRUR 1999, 581, 582 - Max; GRUR 2000, 70, 72 - SZENE).
  • BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75

    Der 7. Sinn

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2007 - 3 U 197/06
    Denn die Bekanntheit eines solchen Titels und das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag können die Schlussfolgerung nahe legen, dass der Titel im Verkehr jedenfalls teilweise auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 266 - Das Telefonsparbuch; BGH GRUR 1977, 543 - Der 7. Sinn; BGH, GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine; GRUR 2000, 504, 505 - FACTS I; GRUR 1999, 581, 582 - Max; GRUR 2000, 70, 72 - SZENE).
  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 50/97

    FACTS; Verwechslungsgefahr bei identischem Titel von Druckschriften

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2007 - 3 U 197/06
    Denn die Bekanntheit eines solchen Titels und das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag können die Schlussfolgerung nahe legen, dass der Titel im Verkehr jedenfalls teilweise auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 266 - Das Telefonsparbuch; BGH GRUR 1977, 543 - Der 7. Sinn; BGH, GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine; GRUR 2000, 504, 505 - FACTS I; GRUR 1999, 581, 582 - Max; GRUR 2000, 70, 72 - SZENE).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2007 - 3 U 197/06
    Denn die Bekanntheit eines solchen Titels und das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag können die Schlussfolgerung nahe legen, dass der Titel im Verkehr jedenfalls teilweise auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 266 - Das Telefonsparbuch; BGH GRUR 1977, 543 - Der 7. Sinn; BGH, GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine; GRUR 2000, 504, 505 - FACTS I; GRUR 1999, 581, 582 - Max; GRUR 2000, 70, 72 - SZENE).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

  • EuGH, 14.09.1999 - C-375/97

    General Motors

  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99

    Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

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