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   OLG Hamburg, 25.07.2007 - 11 U 8/06   

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https://dejure.org/2007,45192
OLG Hamburg, 25.07.2007 - 11 U 8/06 (https://dejure.org/2007,45192)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.07.2007 - 11 U 8/06 (https://dejure.org/2007,45192)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 11 U 8/06 (https://dejure.org/2007,45192)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 140/04

    Rechtsfolgen der Hin- und Herzahlung einer Bareinlage

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2007 - 11 U 8/06
    Bestehen - jedenfalls im Ergebnis - in der Entscheidung des BGH hatte der Gesellschafter auf eine vermeintliche Darlehensforderung geleistet - keine anderen Verbindlichkeiten als die offene Einlageforderung, erfüllt der Inferent auch dann die offene Einlageschuld, wenn er mit der Zahlung eine ausdrückliche Zahlungsbestimmung auf eine - nicht bestehende - Darlehenschuld trifft (BGH II ZR 140/04 Urteil vom 21.11.2005 in NJW 2006, 509).

    Soweit die Klägerin unter Berufung auf eine Anmerkung von Goette ( DStR 2007, 773) ausführt, die Entscheidung des BGH (II ZR 140/04) erlange allein Bedeutung in Fällen der Vorratsgründung, vermag das Gericht eine solche Beschränkung weder der Anmerkung von Goette noch der zitierten Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2005 noch den im Jahr 2006 ergangenen ähnlichen Entscheidungen zu entnehmen.

    In der von Goette kommentierten Entscheidung und der Entscheidung aus dem Jahr 2005 (II ZR 140/04) sind die Fragen der Einlageleistung und des unzulässigen Hin- und Herzahlens sowie die daraus resultierenden Probleme Streitgegenstand, in der Anmerkung darüber hinaus die Probleme um die Erfüllung der Einlagepflicht im Rahmen eines cash pools.

  • BGH, 09.01.2006 - II ZR 72/05

    Keine Verdoppelung der Einlagepflicht der Gesellschafter einer "auf Vorrat"

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2007 - 11 U 8/06
    Diese Grundsätze hat der BGH in zwei weiteren Entscheidungen (BGH II ZR 72/05 vom 09.01.2006 und BGH ZR II 334/04 vom 12.06.2006) bestätigt.

    Den zu dieser Problematik veröffentlichten Entscheidungen liegen Zeiträume von wenigen Tagen zugrunde (BGH II ZR 72/05 in NJW 2006, 906 "am nächsten Tag"; II ZR 334/04 Darlehensgewährung seitens der Gesellschaft am 24. Februar, Kapitalerhöhung vom 17. März)).

  • BGH, 12.06.2006 - II ZR 334/04

    Wirksamkeit einer durch Her- und Hinzahlen bewirkten Kapitalerhöhung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2007 - 11 U 8/06
    Ganz abgesehen davon, dass es sich bei den Buchungen um gesellschaftsinterne Vorgänge handelt (so OLG Dresden NZG 1999, 448 (449) - dazu auch BGH II ZR 334/04 vom 12.06.2006, wonach auch die fehlerhafte Ausweisung von Zahlungen als Darlehensrückgewähr in der Bilanz der Erfüllungswirkung nicht entgegen steht) und die Wirtschaftsprüfer angegeben haben, dass diese Buchungen korrigiert worden seien, erscheint es zwar merkwürdig, dass auch die zweite Buchung fehlerhaft vorgenommen wurde, der Beklagte hatte aber aus seiner damaligen Sicht mit der von dem Zeugen A.

    Etwas anderes würde nur gelten, wenn das Geld zuvor von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt worden wäre, da in einem solchen Fall keine wirksame Leistung der Einlage angenommen werden könnte (dazu nur BGH II ZR 334/04).

  • BGH, 03.12.1990 - II ZR 215/89

    Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Bankkonto

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2007 - 11 U 8/06
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung spricht es dafür, dass die geschuldete Einlage erbracht werden soll und nicht eine neue Forderung begründet werden soll, wenn gerade der Betrag der offenen Einlageschuld geleistet wird und keine anderweitige, etwa dem Betrag entsprechende Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschaft besteht ( BGH NJW 2001, 3781 - II ZR 275/99 - Tz. 5 nach juris; BGH NJW 1991, 1294 (1295)).

    Dass ein Konto im Debet geführt wird, schadet so lange nicht, als die Bank bereit ist, der Gesellschaft die Mittel zur Verfügung zu stellen ((Baumach/Hueck, a.a.O., § 7 Rn. 8; BGH NJW 1991, 1294 (1295)).

  • OLG Hamburg, 15.04.1994 - 11 U 237/93

    Geldleistung eines GmbH-Gesellschafters an die Gesellschaft ohne Zweckbestimmung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2007 - 11 U 8/06
    Zwar kann, wenn eine Zweckbestimmung für eine Zahlung des Gesellschafters fehlt, die Tatsache, dass die Einlageforderung aufgrund fehlerhafter Erklärung gegenüber dem Registergericht als geleistet angesehen wird, dazu führen, dass der Zahlung gerade nicht die Wirkung der Erfüllung der Einlageschuld beigemessen werden kann ( OLG Hamburg ZIP 1994, 948).
  • BGH, 04.03.1996 - II ZR 89/95

    Verdeckte Sacheinlage durch Abtretung eines Geschäftsanteils an einer GmbH

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2007 - 11 U 8/06
    Zwar kommt es, wenn eine entsprechende Abrede erwiesen ist, auf den zeitlichen Zusammenhang der Transaktionen nicht an (Lutter/Bayer in Lutter/Hommelhoff, a.a.O., § 5 Rn. 43 a.E.; BGHZ 132, 133 (139)), für eine solche Abrede fehlen jedoch, wie bereits ausgeführt, jegliche Anhaltspunkte.
  • OLG Hamburg, 31.10.2006 - 11 U 4/06

    Erfüllung der Stammeinlage der GmbH: Zum engen zeitlichen Zusammenhang zwischen

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2007 - 11 U 8/06
    In der Literatur wird im Zusammenhang mit der Leistung einer verdeckten Sacheinlage als klassischem Umgehungsfall ein Zeitraum von 6 Monaten genannt, innerhalb dessen eine verdeckte Sacheinlage bei Vorliegen entsprechender Geschäfte vermutet wird (Lutter/Bayer in Lutter/Hommelhoff, a.a.O., § 5 Rn. 43; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 18. Aufl. 2006, § 19 Rn. 39, wonach die Vermutung für einen Zeitraum von mehr als 8 Monaten nicht mehr eingreifen soll; zu der Problematik auch OLG Hamburg 11 U 4/06 vom 31.10.2006)).
  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 307/05
    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2007 - 11 U 8/06
    Soweit die Klägerin unter Berufung auf eine Anmerkung von Goette ( DStR 2007, 773) ausführt, die Entscheidung des BGH (II ZR 140/04) erlange allein Bedeutung in Fällen der Vorratsgründung, vermag das Gericht eine solche Beschränkung weder der Anmerkung von Goette noch der zitierten Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2005 noch den im Jahr 2006 ergangenen ähnlichen Entscheidungen zu entnehmen.
  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 275/99

    Erfüllung der Einlageschuld durch Hin- und Herübereisung des Einlagebetrages

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2007 - 11 U 8/06
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung spricht es dafür, dass die geschuldete Einlage erbracht werden soll und nicht eine neue Forderung begründet werden soll, wenn gerade der Betrag der offenen Einlageschuld geleistet wird und keine anderweitige, etwa dem Betrag entsprechende Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschaft besteht ( BGH NJW 2001, 3781 - II ZR 275/99 - Tz. 5 nach juris; BGH NJW 1991, 1294 (1295)).
  • OLG Dresden, 14.12.1998 - 2 U 2679/98

    Nachweis der Zahlung der Einlageverpflichtung durch den Gesellschafter

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2007 - 11 U 8/06
    Ganz abgesehen davon, dass es sich bei den Buchungen um gesellschaftsinterne Vorgänge handelt (so OLG Dresden NZG 1999, 448 (449) - dazu auch BGH II ZR 334/04 vom 12.06.2006, wonach auch die fehlerhafte Ausweisung von Zahlungen als Darlehensrückgewähr in der Bilanz der Erfüllungswirkung nicht entgegen steht) und die Wirtschaftsprüfer angegeben haben, dass diese Buchungen korrigiert worden seien, erscheint es zwar merkwürdig, dass auch die zweite Buchung fehlerhaft vorgenommen wurde, der Beklagte hatte aber aus seiner damaligen Sicht mit der von dem Zeugen A.
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