Rechtsprechung
OLG Hamburg, 25.09.2003 - 5 U 178/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JurPC
MarkenG § 15
Holzmann-bauberatung.de - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Konflikt zwischen Gleichnamigen um Internet-Anschrift; Benutzung einer Internet-Domain im geschäftlichen Verkehr ; Verwechslungsgefahr auf Grund Namensgleichheit und Branchennähe; Grenzen der Prioritätsregel früherer Registrierung ; Abgrenzungspflicht des ...
- online-und-recht.de
- Judicialis
MarkenG § 15
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 15
Zur Verletzung von Kennzeichenrechten bei Verwendung einer Internetdomain, deren Namen mit einer AG zu verwechseln ist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Markenrecht - Unzulässige Domain-Nutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Verwechslungsgefahr zwischen "Philipp Holzmann AG" und "holzmann-bauberatung.de"
- beck.de (Leitsatz)
Prioritätsgrundsatz bei Domainnamen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.09.2002 - 312 O 233/02
- OLG Hamburg, 25.09.2003 - 5 U 178/02
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 78
- MMR 2004, 107
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99
Vossius.de
Auszug aus OLG Hamburg, 25.09.2003 - 5 U 178/02
Die Berechtigung zur Benutzung dieser domain für einen solchen Geschäftsbetrieb folgt auch nicht aus dem Umstand, dass der Firmeninhaber mit bürgerlichem Namen Holzmann heißt ( Abgrenzung zu BGH WRP 2002, 691 "vossius.de" ).Für den Bereich der Internet-Domains hat der BGH diesen Grundsatz auch in der Entscheidung "v..........de" (WRP 2002, 691, 693) wiederum bestätigt, es allerdings in der dortigen Fallkonstellation für ausreichend gehalten, wenn ein aufklärender Hinweis auf der ersten sich öffnenden Seite der Homepage erscheint.
- BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99
Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"
Auszug aus OLG Hamburg, 25.09.2003 - 5 U 178/02
Schließlich hat der BGH in der Entscheidung "s.......de" ausgesprochen, dass dann, wenn mehrere Personen als berechtigte Namensträger für einen Domain-Namen in Betracht kommen, für sie hinsichtlich der Registrierung ihres Namens grundsätzlich das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität gilt (WRP 2002, 694, 698). - BGH, 01.07.1975 - VI ZR 251/74
Anforderungen an die Fassung eines Auslegungsantrages
Auszug aus OLG Hamburg, 25.09.2003 - 5 U 178/02
Ist aber der Berufungsbegründung eindeutig zu entnehmen, dass der Berufungsführer seinen prozessualen Anspruch jedenfalls zu einem bestimmten Teil weiterverfolgen will, bleibt die Berufung in diesem Umfang zulässig, auch wenn wegen weitergehender Ansprüche zunächst Unklarheit besteht, die dann aber - wie hier - durch die Klarstellung der Anträge in der mündlichen Verhandlung beseitigt wird (BGH NJW 75, 2013).
- OLG Oldenburg, 28.07.2003 - 13 U 52/03 Ihre bloße Zusammenarbeit genügt nicht, vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2003, AZ: 5 U 178/02.