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   OLG Hamburg, 26.02.2015 - 3 U 104/13   

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https://dejure.org/2015,12456
OLG Hamburg, 26.02.2015 - 3 U 104/13 (https://dejure.org/2015,12456)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2015 - 3 U 104/13 (https://dejure.org/2015,12456)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 3 U 104/13 (https://dejure.org/2015,12456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 HeilMWerbG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei vergleichender Werbung über die Messgenauigkeit von Blutzuckermessgeräten; Ausschluss der Irreführung bei Vorlage einer englischsprachigen Studie zum Beleg der Überlegenheit eines Blutzuckermessgeräts; bundesweite Wiederholungsgefahr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch einen Außendienstmitarbeiter begründet bundesweite Wiederholungsgefahr - Irreführende Werbung mit ISO-Konformität von Blutzuckermessgeräten

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 93 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Werbung mit der Messgenauigkeit von Blutzuckermessgeräten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2015 - 3 U 104/13
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnis von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem kein Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, PharmR 2010, 135; Senat, PharmaR 2007, 204).

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08

    Rechtsstreit FAZ und SZ gegen Perlentaucher

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2015 - 3 U 104/13
    "Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; BGH, Urt. v. 9.7.2009 - I ZR 13/08, GRUR 2009, 977 Tz. 21 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung).".
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2015 - 3 U 104/13
    Der Verweis der Beklagten auf die Rechtsprechung des BGH, wonach einer Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen, das Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - I ZR 177/95, WRP 1998, 512 - Bilanzanalyse Pro 7; Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 46/07, BGHZ 183, 309 - Fischdosendeckel), greift nicht durch.
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2015 - 3 U 104/13
    Daher sind werbende Anpreisungen auf diesem Gebiet nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH GRUR 1971, 153 - Tampax).
  • OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00

    Arzneimittel; Werbung; Unlauterer Wettbewerb; Inhaltsstoffe; Pur; Zusatz;

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2015 - 3 U 104/13
    Denn hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.; Senat GRUR-RR 2002, 173).
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95

    "Bilanzanalyse Pro 7"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2015 - 3 U 104/13
    Der Verweis der Beklagten auf die Rechtsprechung des BGH, wonach einer Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen, das Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - I ZR 177/95, WRP 1998, 512 - Bilanzanalyse Pro 7; Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 46/07, BGHZ 183, 309 - Fischdosendeckel), greift nicht durch.
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2015 - 3 U 104/13
    Denn hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.; Senat GRUR-RR 2002, 173).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2015 - 3 U 104/13
    "Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; BGH, Urt. v. 9.7.2009 - I ZR 13/08, GRUR 2009, 977 Tz. 21 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung).".
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2015 - 3 U 104/13
    "Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; BGH, Urt. v. 9.7.2009 - I ZR 13/08, GRUR 2009, 977 Tz. 21 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung).".
  • OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 151/08

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung für ein biotechnologisch

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2015 - 3 U 104/13
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnis von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem kein Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, PharmR 2010, 135; Senat, PharmaR 2007, 204).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

  • OLG Hamm, 11.03.2013 - 3 U 162/12

    Keine Haftung einer Kinderärztin für nicht erkannte halbseitige Lähmungen beim

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