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   OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 251/00   

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https://dejure.org/2002,7310
OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 251/00 (https://dejure.org/2002,7310)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2002 - 3 U 251/00 (https://dejure.org/2002,7310)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2002 - 3 U 251/00 (https://dejure.org/2002,7310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufungsverfahren; Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch bzgl. der Umkennzeichnung eines aus Spanien parallelimportierten Arzneimittels ("ZESTRIL"); Widerklage; Umkonfektionierung des spanischen ZESTRIL-Arzneimittels unter Anbringen der Bezeichnung ACERBON sowie der ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 § 24
    Voraussetzungen der Erschöpfung des Markenrechts - Markenersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 215
  • GRUR-RR 2003, 328 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 251/00
    Der EuGH habe am 12. Oktober 1999 entschieden, dass dem Parallelimporteur der Vertrieb von Arzneimitteln unter einer inländischen Marke markenrechtlich nicht untersagt werden könne, wenn sich der Parallelimporteur in einer "Zwangslage" befinde, so wenn die Umkennzeichnung zur Herstellung der Verkehrsfähigkeit des eingeführten Arzneimittels im Einfuhrland erforderlich sei (EuGH - Rechtssache C-379/97 - Pharmacia Upjohn/Paranova).

    Für eine Fallgestaltung wie im Streitfall hat der EuGH klargestellt, dass nach Art. 7 Abs. 1 MarkenRL eine Erschöpfung des Rechts aus der Marke nur für solche bestimmten Waren eintritt, die vom Markeninhaber selbst oder mit seiner Zustimmung "unter dieser Marke" in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht worden sind (EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn = GRUR Int. 2000, 159 Upjohn/Paranova; EuGH GRUR Int. 1999, 870 Docksides/Sebago).

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 18/99

    "Ichtyhol"; Warenbegriff für eine Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 251/00
    Es kann demgemäß dahingestellt bleiben, ob etwa mangels Benutzung der Dritt-Marke SOSTRIL außerhalb des auf dem Markt befindlichen Magen-Darm-Mittels (vgl. hierzu Anlagen K 13-14) für die Verwechslungsgefahr nur ein Teilbereich der Arzneimittel heranzuziehen wäre (vgl. hierzu BGH GRUR 2002, 65 - Ichthyol).
  • OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 51/99

    Grenzen des Parallelimports von Arzneimitteln unter verschiedenen Marken

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 251/00
    Das gilt auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend beim Arzneimittel ZESTRIL - das Arzneimittel in den für das Inland maßgeblichen Packungsgrößen im Ausfuhrmitgliedstaat nicht vertrieben wird (vgl. zu den Grundsätzen: HansOLG Hamburg, Urt. v. 24. August 2000 - 3 U 51/99, MagazinDienst 2000, 1176).
  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 251/00
    Deshalb ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hierzu auch zur Auslegung des § 24 MarkenG heranzuziehen (BGH GRUR 2001, 422 - ZOCOR).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 251/00
    Eine dieser Voraussetzungen besteht darin, dass die Geltendmachung der Rechte aus der Marke nicht einer künstlichen Abschottung der Märkte dient (vgl. auch zu den übrigen Voraussetzungen: EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim; EuGH a. a. O. - Bristol-Myers Squibb, - Pharmacia & Upjohn; BGH a. a. O. - ZOCOR, - Zantac/Zantic).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/99

    "Zantac/Zantic"; Erforderlichkeit einer Markenersetzung beim Parallelimport von

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 251/00
    Die Bestimmung greift dagegen nicht ein, wenn der Parallelimporteur die ursprüngliche Marke durch eine andere ersetzt (BGH WRP 2002, 1163 - Zantac/Zantic).
  • EuGH, 01.07.1999 - C-173/98

    Sebago und Maison Dubois

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 251/00
    Für eine Fallgestaltung wie im Streitfall hat der EuGH klargestellt, dass nach Art. 7 Abs. 1 MarkenRL eine Erschöpfung des Rechts aus der Marke nur für solche bestimmten Waren eintritt, die vom Markeninhaber selbst oder mit seiner Zustimmung "unter dieser Marke" in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht worden sind (EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn = GRUR Int. 2000, 159 Upjohn/Paranova; EuGH GRUR Int. 1999, 870 Docksides/Sebago).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 251/00
    Da beide Bestimmungen dieselbe Zielrichtung haben, sind sie auch im gleichen Sinne auszulegen (EuGH WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb, EuGH a. a. O. - Pharmacia & Upjohn).
  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 251/00
    Eine dieser Voraussetzungen besteht darin, dass die Geltendmachung der Rechte aus der Marke nicht einer künstlichen Abschottung der Märkte dient (vgl. auch zu den übrigen Voraussetzungen: EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim; EuGH a. a. O. - Bristol-Myers Squibb, - Pharmacia & Upjohn; BGH a. a. O. - ZOCOR, - Zantac/Zantic).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 251/00
    Eine dieser Voraussetzungen besteht darin, dass die Geltendmachung der Rechte aus der Marke nicht einer künstlichen Abschottung der Märkte dient (vgl. auch zu den übrigen Voraussetzungen: EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim; EuGH a. a. O. - Bristol-Myers Squibb, - Pharmacia & Upjohn; BGH a. a. O. - ZOCOR, - Zantac/Zantic).
  • OLG Hamburg, 23.12.2004 - 3 U 214/03

    Zur Vorabinformation und Musterübersendung beim EU-Parallelimport

    "Die Parteien sind sich darin einig, dass die Unterlassungsverpflichtung der Beklagten entfällt, wenn auf Grund der gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 26. September 2002 (3 U 251/00) eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde in einem Revisionsverfahren eine andere Rechtslage hinsichtlich der Kollision Sostril/Zestril sich ergibt" (vgl. die hiesige Anlage K 1).

    Der Senat hatte mit seinem Berufungsurteil vom 26. September 2002 (OLG Hamburg 3 U 251/00, GRUR-RR 2003, 215) das landgerichtliche Urteil insoweit abgeändert und die dortigen Parallelimporteure weiter verurteilt, es bei Vermeidung bestimmter Ordnungsmittel.

    In dem Berufungsurteil des Senats vom 26. September 2002 ist die Revision nicht zugelassen worden (OLG Hamburg 3 U 251/00).

    Auf die Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 268/00 (= OLG Hamburg 3 U 251/00) wird in allen Einzelheiten Bezug genommen.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakten Landgericht Hamburg 312 O 679/01 und Landgericht Hamburg 315 O 268/00 (= OLG Hamburg 3 U 251/00 = BGH I ZR 275/02) Bezug genommen.

    In diesem Sinne hat der Senat bereits mehrfach entschieden (zuletzt OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, Urteil vom 19. August 2004, 3 U 94/03 - zur Veröffentlichung bestimmt; OLG Hamburg, Beschluss vom 13. März 2003, 3 U 166/02, GRUR-RR 2003, 312; OLG Hamburg, Urteil im "kohlpharma-Vorprozess" vom 26. September 2002, 3 U 251/00, GRUR-RR 2003, 315, vgl. die Beiakte).

    (d) Im Übrigen wird auf die Entscheidung des Senats im "kohlpharma-Vorprozess" vom 26. September 2002 (Beiakte OLG Hamburg 3 U 251/00) entsprechend Bezug genommen.

    Zum einen hatte im "kohlpharma-Vorprozess" der Senat bereits mit Urteil vom 26. September 2002 (OLG Hamburg 3 U 251/00) das landgerichtliche Urteil abgeändert und eine Zwangslage zur Umkennzeichnung mangels Verwechslungsgefahr zwischen SOSTRIL und ZESTRIL verneint.

  • OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00

    Parallelimport eiones Arzneimittels mit markenrechtlicher Bezeichnung und

    Auf diesen Um stand hatte allerdings der Senat im vorangegangenen parallelen Verfügungsverfahren noch abgestellt (vgl. das Senatsurteil vom 18. Februar 1999 - Beiakte OLG Hamburg 3 U 187/98), diese Rechtsprechung hat der Senat aber inzwischen aufgegeben (vgl. die Senatsentscheidung vom 26. September 2002 - OLG Hamburg 3 U 251/00 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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