Rechtsprechung
OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten einer ausländischen Partei trotz eigenen elektronischen Übersetzungsdienstes, sprachkundiger Rechtsanwältin und inländischer Tochtergesellschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer ausländischen Partei für die Übersetzung von Schriftsätzen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten trotz eigenen elektronischen Übersetzungsdienstes - rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer ausländischen Partei für die Übersetzung von Schriftsätzen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.01.2015 - 324 O 243/13
- LG Hamburg, 12.05.2015 - 324 O 243/13
- OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15
Papierfundstellen
- Rpfleger 2016, 504
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (12)
- OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 2 W 29/09
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Übersetzung von Schriftstücken im …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15
Der 2. Zivilsenat des OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 17.09.2009 - 2 W 29/09 - ausgeführt, dass die Übersetzungskosten, die eine der deutschen Sprache nicht mächtige ausländische Partei aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen zu können und an ihm beteiligt zu bleiben, sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig.Der fragliche Schriftsatz, der ein Entwurf für ein Duplik darstellt, enthält juristische und technische Fachbegriffe, deren korrekte Wiedergabe in einer fremden Sprache besondere Kenntnisse voraussetzt, die im Rahmen der allgemeinen Korrespondenz nicht benötigt werden und die auch von einem international tätigen Rechtsanwalt nicht erwartet werden können (vergl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.09.2009 - 2 W 29/09 -).
- LG Hamburg, 12.05.2015 - 324 O 243/13
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten
Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 12.05.2015, Az. 324 O 243/13, wird zurückgewiesen. - BGH, 01.04.2009 - XII ZB 12/07
Erstattungsfähigkeit einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr i.R.e. Stellung eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15
Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt der Veranlassung der die Kosten auslösenden Maßnahme abzustellen (BGH NJW 2009, 2220; NJW 2012, 1370; MDR 2013, 494).
- OLG Düsseldorf, 23.07.2012 - 2 W 20/12
"Sicherheitsabschlag"; Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15
Die wörtliche Übersetzung des Prozessstoffes ist immer dann notwendig, wenn die ausländische Partei ihrer Bedarf, um am Prozessgeschehen sachgerecht teilhaben zu können (vergl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.07.2012 - 2 W 20/12 - in GRUR-RR 2012 S. 493 - 495). - BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11
Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15
Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt der Veranlassung der die Kosten auslösenden Maßnahme abzustellen (BGH NJW 2009, 2220; NJW 2012, 1370; MDR 2013, 494). - BGH, 11.12.2007 - X ZB 21/07
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15
Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH Rpfleger 2007, 626 NJW-RR 2008, 1378, Tz. 8; NJW-RR 2012, 695, 696, Tz. 13). - BVerfG, 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89
Zivilprozeß - Kosten für Dolmetscher - Erstattungsfähigkeit - Verhältnismäßigkeit
Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15
Grundsätzlich gilt, dass einer der deutschen Sprache nicht kundigen ausländischen Prozesspartei die Kosten der Übersetzung aller wesentlichen Schriftstücke, vorzulegenden Urkunden, gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen zu erstatten sind (vergl. LAG Rh-Pf 21.1.2013 - 9 Ta 246/12); allerdings obliegt es der Partei, die Kosten für Übersetzungen niedrig zu halten (BVerfG NJW 90, 3072). - LG Hamburg, 30.01.2015 - 324 O 328/13
Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15
Der Kläger hat zwei Verfahren vor dem Landgericht Hamburg angestrengt (AZ. 324 O 328/13 und 324 O 43/13). - BGH, 19.04.2007 - I ZB 47/06
Consulente in marchi
Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15
Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH Rpfleger 2007, 626 NJW-RR 2008, 1378, Tz. 8; NJW-RR 2012, 695, 696, Tz. 13). - BGH, 07.02.2013 - VII ZB 60/11
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Anordnung der Erstattung der …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15
Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt der Veranlassung der die Kosten auslösenden Maßnahme abzustellen (BGH NJW 2009, 2220; NJW 2012, 1370; MDR 2013, 494). - BGH, 25.10.2011 - VIII ZB 93/10
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts am …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2013 - 9 Ta 246/12
Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten einer ausländischen Partei
- OLG Düsseldorf, 17.02.2021 - U (Kart) 16/20
Schadensersatzanspruch wegen der Verhängung von Maßnahmen gegen …
Aus dem Grundsatz rechtlichen Gehörs, der auch in einem gerichtsähnlich ausgestalteten Verfahren eines Verbandes Geltung beansprucht, folgt, dass auch diejenigen Übersetzungskosten, die eine der Gerichtssprache nicht hinreichend mächtige Partei aufwendet, um jederzeit und vollumfänglich dem Rechtsstreit folgen zu können, als notwendig in diesem Sinne anzusehen sind (OLG Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 2016, 8 W 60/15 Rn. 6 ff.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 23. Juli 2012, 2 W 20/12, Rn. 3 bei juris). - OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 6 W 7/20
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss
Grundsätzlich gilt für die Festsetzung von nach § 91 Abs. 1 ZPO als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machende Übersetzungskosten, dass diese für alle insoweit wesentlichen Schriftstücke, vorzulegenden Urkunden, gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen zu erstatten sind, wobei es der Partei obliegt, die Kosten für Übersetzungen niedrig zu halten (siehe nur OLG Hamburg, Beschluss vom 27.01.2016 - 8 W 60/15, NJOZ 2016, 1874 f.; BVerfG, NJW 1990, 3072). - BPatG, 28.04.2020 - 3 ZA (pat) 13/18
Patentrecht - einstweilige Verfügung im Zwangslizenzverfahren - Erinnerung im …
Es sei kein rechtlicher Grund dafür ersichtlich, dass ein Mitarbeiter der Antragstellerin zu 1 als Übersetzer hätte fungieren müssen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Rpfleger 2016, 504 f.). - BPatG, 06.04.2023 - 6 Ni 57/19 Zumindest in der vorliegend geltend gemachten und durch die Vorlage von Rechnungen glaubhaft gemachten Höhe sind auch die Kosten einer Maschinenübersetzung einschließlich deren technischer Vorbereitung und nachfolgender Prüfung im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens erstattungsfähig (vgl. hierzu Hanseat. OLG Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 8 W 60/15, Rpfleger 2016, 504-505 (Erstattung von Übersetzungskosten trotz eines eigenen elektronischen Übersetzungsdienstes)).