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OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 106/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.07.2006 - 324 O 61/06
- OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 106/06
- BGH, 07.12.2009 - VI ZR 116/07
- LG Hamburg, 10.06.2010 - 324 O 61/06
- OLG Hamburg, 15.07.2010 - 4 W 180/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 106/06
Da die zu widerrufende Äußerung nach Auffassung des Senats - wie ausgeführt - aus der Sicht des durchschnittlichen Lesers nicht mehrdeutig ist, steht die Verurteilung des Beklagten zum Widerruf nicht im Widerspruch zu den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 25.10.2005 ( NJW 2006, 207ff). - LG Hamburg, 07.07.2006 - 324 O 61/06
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 106/06
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 7.7.2006 - Geschäftsnummer 324 O 61/06 - abgeändert. - BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 106/06
Bei dieser Sachlage kann grundsätzlich nicht angenommen werden, dass der Beklagte weitergehende oder bessere Ermittlungsmöglichkeiten hätte nutzen können und müssen, zumal es um Vorgänge ging, die nicht aus dem Erfahrungsbereich des Beklagten stammten (vgl. BGH AfP 1998, 506ff, 508; BVerfG AfP 1992, 53). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 106/06
Bei dieser Sachlage kann grundsätzlich nicht angenommen werden, dass der Beklagte weitergehende oder bessere Ermittlungsmöglichkeiten hätte nutzen können und müssen, zumal es um Vorgänge ging, die nicht aus dem Erfahrungsbereich des Beklagten stammten (vgl. BGH AfP 1998, 506ff, 508; BVerfG AfP 1992, 53).