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   OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12   

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https://dejure.org/2013,54255
OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12 (https://dejure.org/2013,54255)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2013 - 6 U 175/12 (https://dejure.org/2013,54255)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 6 U 175/12 (https://dejure.org/2013,54255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Haftung für Kontaminierung des Frachtguts: Einbeziehung des Ladungsempfängers in den Umschlagvertrag zwischen Verfrachter und Entlader

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77

    Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
    Die Beklagte kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, das Landgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass ausreichende eigene Rechte Dritter genügten, die Schutzwirkungen eines Vertrages zu Gunsten dieses Dritten zu verneinen, obwohl der BGH (BGHZ 70, 327 (330)) inhaltsgleiche Ansprüche fordere.

    Denn wie dargelegt, hat die Beklagte diese eigenen inhaltsgleichen vertraglichen Ansprüche, weshalb für die Anwendung der Grundsätze des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte angesichts des Anliegens der höchstrichterlichen Rechtsprechung, eine uferlose Ausdehnung des Kreises der in den Schutzbereich eines Vertrages fallenden Personen zu vermeiden (BGH, Urteil vom 15.2.1978, Az.: VIII ZR 47/77, BGHZ 70, 370, Rn. 11, zitiert nach juris), kein Raum.

  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 346/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen eines Sachmangels gegenüber einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Dritte demzufolge nicht schutzbedürftig, wenn ihm eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (BGHZ 133, 168, 173f; BGH MDR 2011, 222).
  • LG Hamburg, 27.09.2012 - 403 HKO 12/12

    Schadenersatzanspruch: Übernahme der Kosten für die Lagerung und Behandlung mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
    Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.9.2012, Az.: 403 HKO 12/12, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.
  • BGH, 18.09.2001 - X ZR 196/99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
    Es reicht nicht aus, lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BGH NJW-RR 2002, 209, 210).
  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Dritte demzufolge nicht schutzbedürftig, wenn ihm eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (BGHZ 133, 168, 173f; BGH MDR 2011, 222).
  • OLG Dresden, 25.08.1997 - 17 U 57/97

    Versagung des Schadensersatzanspruchs infolge Verletzung der Warn- und

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
    Denn auch ein hoher Verschmutzungsgrad führt nicht zu einer Eigentumsverletzung, wenn weder eine Einwirkung auf die Sachsubstanz noch eine ihr gleichstehende sonstige schädigende Einwirkung vorliegt (OLG Dresden, VersR 1999, 765).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2013 - 6 U 175/12
    So ist für die Schutzbedürftigkeit des Dritten etwa rechtlich unerheblich, ob dessen Vertragspartner finanziell in der Lage ist, die gegen ihn bestehenden Ansprüche zu erfüllen (BGH NJW 2004, 3630, 3632).
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