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   OLG Hamburg, 27.04.2016 - 13 U 2/16   

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https://dejure.org/2016,63922
OLG Hamburg, 27.04.2016 - 13 U 2/16 (https://dejure.org/2016,63922)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.2016 - 13 U 2/16 (https://dejure.org/2016,63922)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 2016 - 13 U 2/16 (https://dejure.org/2016,63922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 14 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 488 Abs 1 S 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
    Unternehmerdarlehen: Unangemessene Benachteiligung eines Unternehmers bei formularmäßiger Vereinbarung einer nicht laufzeitabhängigen Bearbeitungsgebühr

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2016 - 13 U 2/16
    Die entsprechende Klausel zu dieser Gebühr in den AGB der Beklagten sei in entsprechender Anwendung der vom BGH zu Verbraucherdarlehensverträgen formulierten Grundsätze (Urteile vom 13.05.2014 - BGH XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) gem. § 307 BGB nichtig.

    Insoweit folgt der Senat der umfassenden Argumentation des XI. Zivilsenats des BGH in der Sache XI ZR 405/12 (dort Rnrn. 23 - 62): Es handelt sich danach um eine kontrollfähige Preisnebenabrede.

  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2016 - 13 U 2/16
    Dies werde im Übrigen bestätigt durch die Entscheidung BGH XI ZR 434/14, mit der der BGH eine gegenüber einem Kaufmann verwandte Klausel einer Bank über die Zahlung eines Buchungspostenentgeltes als mit § 307 BGB unvereinbar eingestuft habe.

    Soweit der Kläger auf die Entscheidung BGH XI ZR 434/14 Bezug nimmt, ist dies unbehelflich, da der dort vom BGH beurteilte Sachverhalt keinen konkreten Bezug zu der vorliegend entscheidenden Frage aufweist.

  • OLG Frankfurt, 25.02.2016 - 3 U 110/15

    Unzulässige Bearbeitungsgebühr in AGB eines Unternehmerdarlehens

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2016 - 13 U 2/16
    Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) der Frage nach der Vereinbarkeit entsprechender Klauseln mit § 307 BGB bei Verwendung im unternehmerischen Verkehr sowie mit Rücksicht auf die abweichende Beurteilung (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) des OLG Frankfurt (Urteil vom 25.02.2016, 3 U 110/15) zuzulassen.
  • BFH, 01.10.2002 - IX R 12/00

    WK-Abzug bei VuV; Abschlussgebühren eines Bausparvertrages; Schuldzinsen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2016 - 13 U 2/16
    Zwar entstehen diese Werbungskosten vorgelagert zur Einkunftserzielung; es genügt für die Absetzbarkeit jedoch, wenn das Darlehen zur Anschaffung eines Objektes verwandt wird, aus dem sodann Einkünfte im Sinne einer Einkunftsart erzielt werden sollen (BFH BStBl. II 2003, 398, 399, l. Sp.); in diesem Sinne hat der BFH ausdrücklich den vollen Abzug einer Gebühr für den Abschluss eines Bausparvertrages im Jahr der Entstehung des Kosten akzeptiert (BFH aaO., S. 398, r. Sp.).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2016 - 13 U 2/16
    Dabei kann die Erwägung des BGH (XI ZR 170/13, Rn. 87), dass die Vereinbarung eines erheblichen Bearbeitungsentgeltes geeignet sein könne, dass jederzeitige Ablösungsrecht des Darlehensnehmers aus § 500 Abs. 2 BGB zu entwerten, bei einem nicht an einen Verbraucher gewährten Darlehen von vornherein nicht greifen.
  • LG Hamburg, 01.12.2015 - 328 O 474/14

    Anspruch auf Rückzahlung einer für die Gewährung eines Darlehens gezahlten

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2016 - 13 U 2/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 01.12.2015, Az. 328 O 474/14, wird zurückgewiesen.
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