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OLG Hamburg, 27.07.2007 - 5 U 147/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung von irreführenden und wettbewerbswidrigen Werbeaussagen; Widerlegung einer Dringlichkeitsvermutung durch vorprozessuales Verhalten; Qualifizierung einer Werbebehauptung im Hinblick auf das Versprechen einer sofortige Abtötung von ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5 Abs. 1; UWG § 12 Abs. 2
Darlegungspflicht wegen sehr spät erfolgter Abmahnung auch in Fällen einer gesetzlichen Dringlichkeitsvermutung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.06.2006 - 312 O 243/06
- OLG Hamburg, 27.07.2007 - 5 U 147/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97
Dentalästhetika
Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2007 - 5 U 147/06
Denn eine Verurteilung geht über die gestellten Klageanträge hinaus (§ 308 ZPO), wenn das Gericht die in Rede stehende Werbung wegen bestimmter Aussagen als irreführend untersagt, obwohl eine entsprechende Irreführung des Verkehrs von dem Kläger nicht behauptet worden und damit auch nicht zum Streitgegenstand geworden ist (BGH WRP 01, 28, 29 - dentalästhetika). - BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88
Incl. MwSt. I - Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2007 - 5 U 147/06
Ob ein Sternchenhinweis als den Blickfang ergänzend anzusehen ist, ist eine Frage des Einzelfalls (BGH GRUR 90, 1027, 1028 - incl. MWSt I; BGH GRUR 83, 658 ff - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung). - BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81
Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung
Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2007 - 5 U 147/06
Ob ein Sternchenhinweis als den Blickfang ergänzend anzusehen ist, ist eine Frage des Einzelfalls (BGH GRUR 90, 1027, 1028 - incl. MWSt I; BGH GRUR 83, 658 ff - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung). - BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97
Computerwerbung
Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2007 - 5 U 147/06
Die Frage, ob eine irrtumsausschließende Aufklärung am Blickfang teilhat, ist nach dem allgemeinen Verkehrsverständnis bei der Beurteilung von Werbeaussagen zu beantworten (BGH GRUR 00, 911, 913 - Computerwerbung I).