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   OLG Hamburg, 27.07.2018 - 2 Rev 50/18 - 1 Ss 91/18   

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https://dejure.org/2018,57750
OLG Hamburg, 27.07.2018 - 2 Rev 50/18 - 1 Ss 91/18 (https://dejure.org/2018,57750)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.07.2018 - 2 Rev 50/18 - 1 Ss 91/18 (https://dejure.org/2018,57750)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juli 2018 - 2 Rev 50/18 - 1 Ss 91/18 (https://dejure.org/2018,57750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 69 Abs 1 StGB, § 69 Abs 2 Nr 3 StGB, § 69a Abs 1 StGB, § 142 StGB
    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Widerlegung der Regelvermutung für die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges

  • RA Kotz

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges

  • strafrechtsiegen.de

    Verkehrsunfallflucht führt nicht immer zur Fahrerlaubnisentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfallflucht bedeutet nicht immer Führerscheinverlust

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 428
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 167/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Minder

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2018 - 2 Rev 50/18
    bb) Die Wirkung der gesetzlich normierten Regelbeispiele für den vorausgesetzten Zusammenhang zwischen Anlasstat und Eignungsmangel geht dahin, dass eine die Ungeeignetheit positiv begründende Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit nur erforderlich ist, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich ein Ausnahmefall ergeben könnte, dass also die Tat Ausnahmecharakter im Hinblick auf die Frage mangelnder Eignung hat (vgl. BGH in NStZ 2000, 26; Fischer § 69 StGB Rn. 21 f.).
  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01

    Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße;

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2018 - 2 Rev 50/18
    Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann zu berücksichtigen sein, dass der Täter vor der Tat langjährig beanstandungsfrei als Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat (vgl. OLG Zweibrücken in StV 1989, 250; OLG Karlsruhe in DAR 2001, 469; zur Verwertung getilgter oder tilgungsreifer Eintragungen vgl. § 52 Abs. 2 BZRG, § 29 StVG), dass seit der in Rede stehenden Tat geraume Zeit vergangen und der Täter seither nicht mehr verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH in StV 1992, 64), dass er bereits durch die lange Dauer einer vorläufigen Maßnahme nach § 111a StPO nachhaltig beeindruckt worden ist (vgl. KG in VRS 1981, 109; OLG Zweibrücken a.a.O.; OLG Karlsruhe a.a.O.) oder dass sich die Tat in einer für den Täter außergewöhnlichen, beispielsweise emotional belastenden Situation ereignet hat (vgl. LK/Geppert, § 69 StGB Rn. 92).
  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2018 - 2 Rev 50/18
    cc) Angesichts der präventiven Zielrichtung der Maßregel, welche der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dient und die Allgemeinheit vor künftiger Gefährdung schützen soll, ist für die Beurteilung des Eignungsmangels der Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung maßgebend (vgl. BGHSt 7, 165; LK/Geppert, § 69 StGB Rn. 58).
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