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   OLG Hamburg, 28.01.2003 - 7 U 94/02   

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https://dejure.org/2003,19115
OLG Hamburg, 28.01.2003 - 7 U 94/02 (https://dejure.org/2003,19115)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.01.2003 - 7 U 94/02 (https://dejure.org/2003,19115)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 7 U 94/02 (https://dejure.org/2003,19115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Telemedicus

    Zur Haftung von Privatsendern für Fensterprogramme

  • aufrecht.de

    Zur Haftung eines TV-Senders für "Fensterpromme"

  • buskeismus.de (Zusammenfassung und Volltext)

    Zur Haftung von Privatsendern für Fensterprogramme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2004, 75
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2003 - 7 U 94/02
    Dann widerspräche es dem Wesen des Mediums und seiner Funktion, es neben oder gar anstelle des eigentlichen Urhebers der Äußerung in Anspruch nehmen zu können (vgl. etwa BGH NJW 1976, 1198, 199 âEUR" "Panorama").
  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2003 - 7 U 94/02
    ob ein Unterlassungsanspruch gegeben ist, grundsätzlich nicht auf Art und Umfang des Tatbeitrages oder auf das Interesse des einzelnen Beteiligten an der Verwirklichung der Störung an (vgl. BGH NJW 1986, 2503 f, 2504 "Landesverrat" m.w.N.) Selbst wenn etwa ein Verleger einer Zeitung lediglich Äußerungen Dritter wiedergibt und sich von deren Inhalt distanziert ändert das nichts daran, dass der Verleger einen entscheidenden Tatbeitrag zur Verbreitung der betreffenen Behauptung leistet.
  • BGH, 03.02.1976 - VI ZR 23/72

    VUS

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2003 - 7 U 94/02
    Allerdings kann hier dahinstehen und bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob etwa Gesichtspunkte, die sich aus einer strafrechtlichen und spezifisch presserechtlichen Verantwortlichkeit herleiten, zu einer Begrenzung des zivilrechtlich haftenden Störerkreises führen können (wohl ablehnend: BGH NJW 1976, 799, 800 Ziffer 2 c).
  • LG Hamburg, 23.08.2002 - 324 O 267/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2003 - 7 U 94/02
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 23.8.2002 âEUR" 324 O 267/02 âEUR" wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich das mit der einstweiligen Verfügung vom 4.6.2002 ausgesprochene Verbreitungsverbot lediglich auf die Aufnahmen bezieht, die in der Sendung "Spiegel TV Reportage" mit dem Titel "Der Kampf mit dem Kampfhund" auf SAT 1 am 29.42002 ab 23.15 Uhr ausgestrahlt wurden und die Antragstellerin zeigen.
  • OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06

    Haftung eines Fotoportals

    Denn jedes einzelne hochgeladene Foto erscheint unter der Überschrift "pixum" zusammen mit dem Signet der Beklagten (vgl. zu diesem Kriterium Senat GRUR-RR 2008, 230, 231 - Chefkoch; s. auch HansOLG Hamburg [7 U 94/02], Urt. v. 28.1.2003, zur Markierung eines fremdproduzierten Beitrags mit dem Signet des Senders).
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