Rechtsprechung
OLG Hamburg, 28.04.1993 - 5 U 249/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung eines Schmerzensgeld wegen eines Arbeitsunfalls; Feststellung des Ersatzes unfallbedingter künftiger Schäden; Anforderungen für ein Handeln als Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfe; Kombination eines Miet-und Dienstverschaffungsvertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung für Verrichtungsgehilfen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vermietung von Baumaschinen - Wer haftet im Schadensfall? (IBR 1994, 505)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.11.1992 - 304 O 455/90
- OLG Hamburg, 28.04.1993 - 5 U 249/92
Papierfundstellen
- BauR 1994, 529
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.07.1970 - VI ZR 203/68
Beförderung eines reparaturbedürftigen Baggers mit einem Tieflader
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 31.05.1974 - 7 Sa 68/74
Kündigungsschutz - Wahlbewerber für die Wahl zum Wahlvorstand
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91
AGB im kaufmännischen Verkehr
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Karlsruhe, 27.02.1997 - 11 U 31/96
Haftet der Unternehmer für fehlerhafte Betonlieferung?
einbezogen ist (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil des OLG Hamburg vom 28.04.1993, bestätigt durch Nichtannahmebeschluß des Bundesgerichtshofs vom 01.02.1994, BauR 1994, 529, wonach der Pumpvorgang zum Pflichtenkreis des Bauunternehmers gehört).