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   OLG Hamburg, 28.11.2019 - 15 U 29/19   

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https://dejure.org/2019,50389
OLG Hamburg, 28.11.2019 - 15 U 29/19 (https://dejure.org/2019,50389)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.11.2019 - 15 U 29/19 (https://dejure.org/2019,50389)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. November 2019 - 15 U 29/19 (https://dejure.org/2019,50389)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 3a UWG, § 8 Abs 4 UWG, § 13 Abs 1 TMG, § 13 Abs 7 TMG
    Missbräuchliche Verfolgung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen bei Bagatellverstößen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche bei einem Bagatellverstoß

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Missbräuchliche Anspruchsverfolgung bei Bagatellverstoß und § 13 Abs. 7 TMG als Marktverhaltensregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung von Bagatellverstößen und überhöhten Kosten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2019 - 15 U 29/19
    Nur den gesetzlichen Unterlassungsanspruch hat das Landgericht auch geprüft und verneint, denn den vertraglichen Unterlassungsanspruch hätte es nicht mit Hinweis auf § 8 Abs. 4 UWG verneinen können - die Norm gilt nur für den gesetzlichen Unterlassungsanspruch, nicht für den vertraglichen (BGH GRUR 2012, 949 Rn. 20 - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Auflage 2019, § 8 Rn. 4.8).

    Auf vertragliche Ansprüche hingegen ist die Vorschrift nicht - auch nicht analog - anwendbar (BGH GRUR 2012, 949 Rn. 20 m.w.N. - Missbräuchliche Vertragsstrafe).

    Dabei können die Umstände, die im Rahmen des § 8 Abs. 4 S. 1 UWG einen Rechtsmissbrauch begründen, auch hier herangezogen werden (vgl. BGH GRUR 2012, 949 Rn. 21 - Missbräuchliche Vertragsstrafe).

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2019 - 15 U 29/19
    Zu berücksichtigen sind aber auch die Art und Schwere des Wettbewerbsverstoßes sowie das Verhalten des Schuldners (BGH GRUR 2012, 730 Rn. 15 - Bauheizgerät).

    Ein solches Vorgehen des Abmahnenden kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Anhaltspunkt dafür sein, dass die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs missbräuchlich und daher unzulässig ist (BGH GRUR 2012, 730, Ls. 1 - Bauheizgerät).

    Während sich für die Abgabe der Unterlassungserklärung in der Regel wegen der Dringlichkeit eine Fristverlängerung verbietet, gilt dies für die Frist zur Erstattung von Kosten bzw. ein entsprechendes Anerkenntnis nicht (vgl. insoweit BGH GRUR 2012, 730 Rn. 27, 29 - Bauheizgerät).

  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 24/78

    Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2019 - 15 U 29/19
    Ferner ist es dem bereits vertraglich gesicherten Unterlassungsgläubiger im Grundsatz unbenommen, neben dem vertraglichen Anspruch bzw. einer Vertragsstrafe auch einen neu entstandenen gesetzlichen Unterlassungsanspruch geltend zu machen (s. nur BGH GRUR 1980, 241 - Rechtsschutzbedürfnis und Bornkamm in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, 37. Aufl. 2019, § 12 Rn. 1.228).

    Zwar führt dies nicht dazu, dass der Klägerin generell das Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines neuen Unterlassungsanspruchs abgesprochen werden kann (vgl. BGH GRUR 1980, 241, 242 - Rechtsschutzbedürfnis).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2019 - 15 U 29/19
    Soweit dies der Fall ist, ist eine erhobene Klage als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH GRUR 2006, 243 Rn. 22 - MEGA SALE; BGH GRUR 2013, 176 Rn. 16 - Ferienluxuswohnung).
  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 215/15

    Aufzeichnungspflicht - Wettbewerbsverstoß: Aufzeichnungspflicht für Saatgut als

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2019 - 15 U 29/19
    Die Vorschrift muss jedoch - zumindest auch - den Schutz der wettbewerblichen Interessen der Marktteilnehmer bezwecken; lediglich reflexartige Auswirkungen zu deren Gunsten genügen daher nicht (BGH GRUR 2017, 819 Rn. 20 m.w.N. - Aufzeichnungspflicht).
  • OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 26/12

    Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung liegt ein

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2019 - 15 U 29/19
    Dabei geht es um die Frage, ob die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, auf welcher § 13 Abs. 1 TMG beruht, auch markverhaltensregelnden Charakter hat (dies bejahend OLG Hamburg GRUR-RR 2013, 482, 484 - Test unter Alltagsbedingungen; OLG Köln GRUR-RR 2016, 284 Rn. 29 - Datensammelnder Steuerberater; dies verneinend KG GRUR-RR 2012, 19, 20 f.).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2019 - 15 U 29/19
    Soweit dies der Fall ist, ist eine erhobene Klage als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH GRUR 2006, 243 Rn. 22 - MEGA SALE; BGH GRUR 2013, 176 Rn. 16 - Ferienluxuswohnung).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 60/11

    Peek & Cloppenburg III

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2019 - 15 U 29/19
    Wenn ein Kläger das beantragte Verbot sowohl auf einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch als auch auf einen Anspruch auf Grund einer Unterlassungsvereinbarung stützt, die die Parteien nach einer vorausgegangenen Verletzungshandlung getroffen haben, ist von einem Lebenssachverhalt und damit einem Klagegrund auszugehen (BGH GRUR 2013, 397 Rn. 13 a.E. - Peek & Cloppenburg III; dem zustimmend Schwippert in: Teplitzky, 12. Aufl., Kap. 46 Rn. 4a).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 106/10

    Ferienluxuswohnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2019 - 15 U 29/19
    Soweit dies der Fall ist, ist eine erhobene Klage als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH GRUR 2006, 243 Rn. 22 - MEGA SALE; BGH GRUR 2013, 176 Rn. 16 - Ferienluxuswohnung).
  • OLG Köln, 11.03.2016 - 6 U 121/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bereitstellung eines Kontaktformulars zur Eingabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2019 - 15 U 29/19
    Dabei geht es um die Frage, ob die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, auf welcher § 13 Abs. 1 TMG beruht, auch markverhaltensregelnden Charakter hat (dies bejahend OLG Hamburg GRUR-RR 2013, 482, 484 - Test unter Alltagsbedingungen; OLG Köln GRUR-RR 2016, 284 Rn. 29 - Datensammelnder Steuerberater; dies verneinend KG GRUR-RR 2012, 19, 20 f.).
  • KG, 29.04.2011 - 5 W 88/11

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des "Like"-Buttons von Facebook

  • BGH, 14.02.2019 - I ZR 6/17

    Kündigung der Unterlassungsvereinbarung - Wettbewerbsrechtliches

  • LG Würzburg, 17.12.2020 - 1 HKO 2375/20

    Rechtsmissbrauch aufgrund überhöhter Angabe des Gegenstandswerts und Forderung

    In der Rechtsprechung ist schon bisher anerkannt, dass Angabe eines überhöhten Gegenstandswerts ein Indiz für rechtsmissbräuchliches Handeln sein kann (vgl. KG WRP 2012, 1140 Rn. 6; OLG Frankfurt WRP 2016, 368; OLG Hamburg WRP 2020, 499).
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