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   OLG Hamburg, 29.05.2009 - 11 U 40/09   

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https://dejure.org/2009,42130
OLG Hamburg, 29.05.2009 - 11 U 40/09 (https://dejure.org/2009,42130)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.05.2009 - 11 U 40/09 (https://dejure.org/2009,42130)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 11 U 40/09 (https://dejure.org/2009,42130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH durch den Insolvenzverwalter wegen Zahlung der Umsatzsteuer bei Überschuldung der Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GmbHG § 64 S. 1; GmbHG § 64 S. 2; InsO § 19
    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH durch den Insolvenzverwalter wegen Zahlung der Umsatzsteuer bei Überschuldung der Gesellschaft

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.05.2009 - 11 U 40/09
    Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn ein Schuldner nicht binnen drei Wochen in der Lage ist, 90 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten auszugleichen, d.h. es muss eine Liquiditätslücke von über 10 % bestehen (BGH ZIP 2005, 1426 ), Der Kläger legt dar, dass die verfügbaren liquiden Mittel von EUR 17.000,- nicht gereicht hätten, die vorgenannte Forderung zu begleichen.
  • OLG Brandenburg, 10.04.2002 - 7 U 147/01

    Forderung von masseschmälernden Zahlungen der Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.05.2009 - 11 U 40/09
    Der Senat verkennt nicht, dass eine dahingehende teleologische Korrektur des Begriffs "Zahlungen", dass auf einen Vergleich des Vermögens der Schuldnerin bei Eintritt der Insolvenzverschleppung und bei deren Ende abzustellen ist (so Roth/Altmeppen GmbHG 5. Auflage § 64 Rn. 94 ff; vgl. auch OLG Brandenburg GmbHR 2002, 910 m.w.N.), nicht dem Normverständnis des Bundesgerichtshofs entspricht (vgl. etwa BGH ZIP 2003, 1005 : Aufhebung des vorgenannten Urteils des OLG Brandenburg).
  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 150/02

    Tilgung von Verbindlichkeiten der insolvenzreifen GmbH aus zweckgebunden zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.05.2009 - 11 U 40/09
    Der Senat verkennt nicht, dass eine dahingehende teleologische Korrektur des Begriffs "Zahlungen", dass auf einen Vergleich des Vermögens der Schuldnerin bei Eintritt der Insolvenzverschleppung und bei deren Ende abzustellen ist (so Roth/Altmeppen GmbHG 5. Auflage § 64 Rn. 94 ff; vgl. auch OLG Brandenburg GmbHR 2002, 910 m.w.N.), nicht dem Normverständnis des Bundesgerichtshofs entspricht (vgl. etwa BGH ZIP 2003, 1005 : Aufhebung des vorgenannten Urteils des OLG Brandenburg).
  • OLG Hamburg, 13.10.2017 - 11 U 53/17

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Überschuldung: Aktivierung

    Das Gebot einer vorsichtigen Bewertung streitiger Forderungen im Rahmen der Überschuldungsprüfung wird auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten (OLG Schleswig, Urt. v. 11. Februar 2010 - 5 U 60/09 -, ZIP 2010, 516 ff., juris Rn. 51; Senat , Urt. v. 29. Mai 2009 - 11 U 40/09 -, BeckRS 2009, 25551), es deckt sich im Übrigen auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Bilanzierung auch handelsbilanziell nur dann und insoweit zulässig ist, als der Anspruch nicht "ernstlich zweifelhaft" ist (Urt. v. 23. April 2012 - II ZR 252/10 -, BGHZ 193, 96 ff., juris Rn. 25).
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