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   OLG Hamburg, 29.06.2010 - 9 W 29/10   

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OLG Hamburg, 29.06.2010 - 9 W 29/10 (https://dejure.org/2010,52221)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2010 - 9 W 29/10 (https://dejure.org/2010,52221)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - 9 W 29/10 (https://dejure.org/2010,52221)
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    Rahmengebühren und die anwaltliche Gebührenbestimmung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 15.04.2010 - 332 O 142/09
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2010 - 9 W 29/10
    Die Beschwerde des Antragstellers vom 28.4.2010 gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 15.4.2010 (Az.: 332 O 142/09) wird zurückgewiesen.
  • BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 37/14

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der

    Eine Ausnahme ist nur dann anzuerkennen, wenn er sich eine Erhöhung ausdrücklich vorbehalten hat, über die Bemessungsfaktoren getäuscht wurde oder einen Gebührentatbestand übersehen hat (vgl. z. B. OLG Hamburg, Beschl. v. 29.6.2010, Az. 9 W 29/10, BeckRS 2012, 19143).
  • BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 49/14

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der

    Eine Ausnahme ist nur dann anzuerkennen, wenn er sich eine Erhöhung ausdrücklich vorbehalten hat, über die Bemessungsfaktoren getäuscht wurde oder einen Gebührentatbestand übersehen hat (vgl. z. B. OLG Hamburg, Beschl. v. 29.6.2010, Az. 9 W 29/10, BeckRS 2012, 19143).
  • BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 35/14

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der

    Eine Ausnahme ist nur dann anzuerkennen, wenn er sich eine Erhöhung ausdrücklich vorbehalten hat, über die Bemessungsfaktoren getäuscht wurde oder einen Gebührentatbestand übersehen hat (vgl. z. B. OLG Hamburg, Beschl. v. 29.6.2010, Az. 9 W 29/10, BeckRS 2012, 19143).
  • BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 36/14

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der

    Eine Ausnahme ist nur dann anzuerkennen, wenn er sich eine Erhöhung ausdrücklich vorbehalten hat, über die Bemessungsfaktoren getäuscht wurde oder einen Gebührentatbestand übersehen hat (vgl. z. B. OLG Hamburg, Beschl. v. 29.6.2010, Az. 9 W 29/10, BeckRS 2012, 19143).
  • BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 48/14

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der

    Eine Ausnahme ist nur dann anzuerkennen, wenn er sich eine Erhöhung ausdrücklich vorbehalten hat, über die Bemessungsfaktoren getäuscht wurde oder einen Gebührentatbestand übersehen hat (vgl. z. B. OLG Hamburg, Beschl. v. 29.6.2010, Az. 9 W 29/10, BeckRS 2012, 19143).
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