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   OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 30/08   

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https://dejure.org/2008,28932
OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 30/08 (https://dejure.org/2008,28932)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.07.2008 - 7 U 30/08 (https://dejure.org/2008,28932)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 7 U 30/08 (https://dejure.org/2008,28932)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung über eine in Strafhaft befindliche Person unter Nennung des vollen Namens; Überwiegendes Interesse an der nicht weiterhin stattfindenden Konfrontation mit einer begangenen Straftat; Anspruch auf ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Jena, 13.04.2022 - 2 U 1250/20

    Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall;

    Gericht, Datum der Entscheidung und Aktenzeichen OLG Braunschweig, 4.12.2008 - 7 U 30/08-.
  • LG Hamburg, 26.06.2009 - 324 O 586/08

    Identifizierende Berichterstattung: Unterlassungsanspruch eines wegen Mordes

    Denn gerade dann, wenn es um den Schutz der Anonymität eines Betroffenen geht, kann es keinen Unterschied machen, ob seine Identität in einer neuen oder einer älteren Meldung preisgegeben wird; entscheidend im Hinblick auf die Gewährleistung der Resozialisierung des Betroffenen kann es vielmehr nur sein, ob die seinen Namen enthaltende Meldung gegenwärtig verbreitet wird (vgl. HansOLG, Urteil vom 29. Juli 2008, Az. 7 U 30/08, dort S. 4, eine Berichterstattung über denselben Mordfall und den Bruder des Klägers betreffend).

    Auch insoweit wird auf das oben zitierte Urteil der Kammer (Az. 324 O 783/06, dort Ziffer 1.c) sowie auf das bereits mehrfach erwähnte Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 29. Juli 2008 (Az. 7 U 30/08, dort S. 5) Bezug genommen.

  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 31/08
    L......... ­ dem Kläger des Parallelverfahrens 7 U 30/08 ­ im Jahr 1993 wegen Mordes an dem seinerzeit populären Schauspieler W...... S.
  • LG Hamburg, 13.03.2009 - 324 O 587/08
    Dass Meldungen im Internet häufig dauerhaft abrufbar gehalten werden und anhand ihres Datums als ältere Meldung erkennbar sind, rechtfertigt eine andere Sichtweise nicht, denn gerade dann, wenn es um den Schutz der Anonymität eines Betroffenen geht, kann es keinen Unterschied machen, ob seine Identität in einer neuen oder einer älteren Meldung preisgegeben wird; entscheidend im Hinblick auf die Gewährleistung der Resozialisierung des Betroffenen kann es vielmehr nur sein, ob die seinen Namen enthaltende Meldung gegenwärtig verbreitet wird (vgl. Hans OLG, Urt. vom 29.7.2008, Az. 7 U 30/08 , dort S. 4, eine Berichterstattung über denselben Mordfall und den Bruder des Klägers betreffend).
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