Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.11.2012 - 3 U 216/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38198
OLG Hamburg, 29.11.2012 - 3 U 216/06 (https://dejure.org/2012,38198)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.11.2012 - 3 U 216/06 (https://dejure.org/2012,38198)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. November 2012 - 3 U 216/06 (https://dejure.org/2012,38198)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,38198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 4, 14 MarkenG; § 8 Abs. 1 UWG; §§ 9, 102 Abs. 1 GMVO

  • Justiz Hamburg

    Kinderhochstühle II

    Art 12 EGRL 31/2000, Art 13 EGRL 31/2000, Art 14 EGRL 31/2000, Art 15 EGRL 31/2000, Art 9 Abs 1 S 2 EGV 207/2009
    Markenverletzung und Wettbewerbsverstoß: Haftung eines Internetauktionshauses als Mittäter bzw. Gehilfe

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    EBay haftet nicht ohne Kenntnis von Markenverletzungen seiner Mitglieder

  • JurPC

    Haftung des Betreibers eines Online-Marktplatzes für rechtswidrige Angebote der Nutzer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Haftung des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform für markenverletzende Angebote

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Betreibers eines Online-Marktplatzes für rechtsverletzende Angebote seiner Nutzer

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinderhochstühle II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreiber von Internet-Plattform haftet nicht für markenverletzende Angebote seiner Nutzer

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Haftung des Betreibers eines Online-Marktplatzes für rechtswidrige Angebote der Nutzer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 94
  • WM 2013, 1381
  • MMR 2013, 114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2012 - 3 U 216/06
    Sie erfolgten - für die Beklagte erkennbar -im geschäftlichen Verkehr, und zwar auch dann, wenn sie als "Privatauktion" oder "Privatverkauf" gekennzeichnet seien, denn alle Verkäufer hätten deutlich mehr als die vom Bundesgerichtshof (GRUR 2008, 702, 705 - Internetversteigerung III) für die Annahme eines geschäftsmäßigen Handelns als hinreichend erachteten 26 "feedbacks" (Anlagen K 127 -131).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss, damit der Antrag hinreichend bestimmt ist, bereits im Antrag klargestellt werden, dass die Beklagten nur verpflichtet sind, solche Angebote herauszufiltern, bei denen die Anbieter im geschäftlichen Verkehr handeln (GRUR 2007, 708 ff. -Internetversteigerung II; ebenso BGH GRUR 2008, 702, Rn. 35 -Internetversteigerung III).

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf verweist, dass der BGH in dem der Entscheidung "Internetversteigerung III" (GRUR 2008, 702, Rn. 51 -53) zugrunde liegenden Fall eine Prüfpflicht des dortigen Host-Providers mit Blick auf dessen Kenntnis von Rechtsverletzungen, die durch Angebote von Nutzern seiner Verkaufsplattform geschehen waren, bejaht und den Provider auf die Möglichkeit verwiesen hat, im Vollstreckungsverfahren dartun zu können, dass dem angeblichen Verletzungsfall etwa kein Handeln im geschäftlichen Verkehr zugrunde liege oder kein schuldhafter Verstoß gegen zumutbare Prüfpflichten vorliege (dort Rn.53), ändert dies nichts.

    Der BGH hat zwar in der Entscheidung "Internetversteigerung III"(GRUR 2008, 702, Rn. 36 und 62) mangels entgegen stehenden substantiierten Vortrags der dortigen Beklagten 26, 59 und 75 feedbacks als Anhaltspunkt für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr hinreichen lassen und dem Provider -im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens - die Möglichkeit eingeräumt, trotz des Vorliegens zahlreicher feedbacks ein privaten Handeln des Anbieters und so die mangelnde Erkennbarkeit der Rechtsverletzung, also sein mangelndes Verschulden darzutun.

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2012 - 3 U 216/06
    Der Bundesgerichtshof hat sich daher mit der genannten Rechtsprechung des EuGH nur ergänzend im Zusammenhang mit der Frage auseinandergesetzt, ob sich aus der Unionsrechtsprechung eine Änderung bei der Anwendung des nationalen Rechts ergibt, und ausgeführt, die Entscheidung ändere an der Senatsrechtsprechung nichts, denn der Gerichtshof habe keine Aussage zu den in Betracht kommenden Haftungskategorien von Täterschaft und Teilnahme sowie der Störerhaftung getroffen (vgl. den zum Urteil vom 17.8.2011, I ZR 57/09, [BB 2011, 2498 - Stiftparfüm] auf die Anhörungsrüge ergangenen und im Verfahren vorgelegten Beschluss des BGH v. 10.5.2012; Anl. BK 65).

    Seine in der vorliegenden Sache vertretene Rechtsansicht hat der 1. Zivilsenat des BGH in der Entscheidung "Stiftparfüm" (BB 2011, 2498) im Grundsatz bestätigt und in seiner bereits angeführten Entscheidung vom 10.5.2012 über die Anhörungsrüge der dortigen Klägerin noch einmal zusammengefasst.

    Zu den in Betracht kommenden Haftungskategorien von Täterschaft und Teilnahme sowie der Störerhaftung, die nach der Rechtsprechung des BGH zu prüfen sind, hat der EuGH keine Aussage getroffen (vgl. BGH Beschluss v. 10.5.2012, I ZR 57/09).

  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2012 - 3 U 216/06
    Der Betreiber eines Online-Marktplatzes bleibt im Sinne der EuGH-Rechtsprechung neutral und nimmt keine "aktive Rolle" im Hinblick auf rechtsverletzende Verkaufsangebote seiner Nutzer ein, wenn er bei einem Suchmaschinenbetreiber für bestimmte Suchworte eine sogenannte Adword-Anzeige schaltet, die dergestalt verlinkt ist, dass der Suchende nach Eingabe des Suchwortes und nach Anklicken der darauf angezeigten Adword-Werbung auf den Suchbereich des Online-Marktplatzes geleitet wird, wo eine dem Suchwort entsprechende Ergebnisliste angezeigt wird, die sowohl rechtmäßige als auch rechtsverletzende Angebote der Marktplatznutzer enthält (Anschluss EuGH, 12. Juli 2011, C-324/09, WRP 2011, 1129).(Rn.97).

    Die Voraussetzungen für die Feststellung einer solchen Verantwortlichkeit sind daher dem nationalen Recht zu entnehmen, wobei jedoch nach den vorgenannten Artikeln dieser Richtlinie in bestimmten Fällen keine Verantwortlichkeit dieser Vermittler festgestellt werden darf" (EuGH GRUR 2011, 1025 ff., Rn 107 - L´Oréal ./. ebay; GRUR 2010, 445 ff. Rn. 107-Google und Google France).

    Das gilt gleichermaßen für die in der E-Commerce-RL geregelten Haftungsfreistellungen, die - wie ausgeführt (oben Ziff. 4.) - auch nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH GRUR 2011, 1025 ff., Rn 107 - L´Oréal ./. ebay)eine Haftung des Providers in Fällen, in denen nach dem einschlägigen nationalen Recht die Vermittler von Diensten der Informationsgesellschaft zur Verantwortung gezogen werden können, allenfalls beschränken können, nicht aber ausweiten.

  • EuGH, 24.11.2011 - C-70/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2012 - 3 U 216/06
    Nach dem Urteil Sabam ./. Scarlet des EuGH ( C-70/10) dürfe dem Provider zudem nicht auferlegt werden, Filtersysteme einzurichten, mit deren Hilfe letztlich sämtliche Daten aller Kunden aktiv überwacht würden, um künftige Rechtsverletzungen zu vermeiden.

    Nach dem Vorstehenden kommt es schließlich nicht mehr darauf an, ob das Unionsrecht - wie die Beklagte meint - einer Verurteilung der Beklagten entgegen steht, weil dem Provider nach dem Urteil Sabam ./. Scarlet des EuGH (C-70/10, GRUR 2012, 265, Rn. 40) und Sabam ./. Netlog (C-360/10, BK 56, GRUR 2012, 382) wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Artt. 3, 8, 11, 16 und 17 der Grundrechtscharta der Union nicht auferlegt werden dürfe, Filtersysteme einzurichten, mit deren Hilfe letztlich sämtliche Daten aller Kundenaktiv überwacht würden, um künftige Rechtsverletzungen zu vermeiden, was bei Erfüllung der Klagansprüche aber erforderlich sei.

  • EuGH, 16.02.2012 - C-360/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2012 - 3 U 216/06
    Das habe der EuGH in der Sache Sabam ./. Netlog (C-360/10, BK 56) ebenso gesehen.

    Nach dem Vorstehenden kommt es schließlich nicht mehr darauf an, ob das Unionsrecht - wie die Beklagte meint - einer Verurteilung der Beklagten entgegen steht, weil dem Provider nach dem Urteil Sabam ./. Scarlet des EuGH (C-70/10, GRUR 2012, 265, Rn. 40) und Sabam ./. Netlog (C-360/10, BK 56, GRUR 2012, 382) wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Artt. 3, 8, 11, 16 und 17 der Grundrechtscharta der Union nicht auferlegt werden dürfe, Filtersysteme einzurichten, mit deren Hilfe letztlich sämtliche Daten aller Kundenaktiv überwacht würden, um künftige Rechtsverletzungen zu vermeiden, was bei Erfüllung der Klagansprüche aber erforderlich sei.

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2012 - 3 U 216/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss, damit der Antrag hinreichend bestimmt ist, bereits im Antrag klargestellt werden, dass die Beklagten nur verpflichtet sind, solche Angebote herauszufiltern, bei denen die Anbieter im geschäftlichen Verkehr handeln (GRUR 2007, 708 ff. -Internetversteigerung II; ebenso BGH GRUR 2008, 702, Rn. 35 -Internetversteigerung III).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2012 - 3 U 216/06
    Das hat der BGH etwa bei der redaktionellen Kontrolle von Texten und deren Veröffentlichung als eigenem Inhalt der Internetseite (aaO -marions-kochbuch.de) oder dann angenommen, wenn der elektronische Verweis auf (dort pornographischen) Angebote wesentlicher Bestandteil der Geschäftsidee des Verweisenden ist (BGH GRUR 2008, 534, Rn. 21 -ueber18.de).
  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2012 - 3 U 216/06
    Eine nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG unzulässige vergleichende Werbung müsse nach seiner Rechtsprechung (GRUR 2010, 343 Rn. 29 -Oracle; GRUR 2008, 628 Rn. 25 -Imitationswerbung) über eine bloße Gleichwertigkeitsbehauptung hinausgehen.
  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05

    Namensklau im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2012 - 3 U 216/06
    Auch bezogen auf die im Rahmen der Prüfung eines Unterlassungsdelikts zu beantwortende Frage der technischen Möglichkeit und Zumutbarkeit zur Verhinderung einer Rechtsverletzung liegt die Darlegungslast grundsätzlich bei der Klägerin(BGH GRUR 2008, 1097, Rn. 19 -Namensklau im Internet).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2012 - 3 U 216/06
    Die Beklagte weist zutreffend darauf hin, dass die Beantwortung der Frage, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt, nach der Rechtsprechung des BGH eines Abwägungsprozesses bedarf (BGH GRUR 2009, 871 -Ohrclips), der nicht schematisch angewendet werden kann.
  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 57/07

    Cybersky

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 94/07

    Oracle

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 155/09

    Sedo

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

  • BGH, 05.12.1997 - V ZR 256/96

    Umfang der Bindungswirkung des Revisionsurteils

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10

    GEMA ./. YouTube II

    Lediglich ergänzend ist dabei festzuhalten, dass der EuGH keine Aussage zu den in Betracht kommenden Haftungskategorien der Täterschaft und der Teilnahme sowie der Störerhaftung getroffen hat (BGH BeckRS 2012, 16885, Rz. 6; OLG Hamburg GRUR-RR 2013, 94, 99 f.).
  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 240/12

    Kinderhochstühle im Internet III - Unterlassungsprozess wegen Markenverletzung im

    Im wiedereröffneten Berufungsverfahren hat das Berufungsgericht das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage einschließlich aller dazu gestellten Hilfsanträge abgewiesen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2013, 94).
  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11

    Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet

    Dann aber steht die generelle Zumutbarkeit einer Erfolgsabwendungspflicht im Raum (vgl. auch BGH, GRUR 2011, 152 Tz. 36 - Kinderhochstühle im Internet; OLG Hamburg, Urt. v. 22.12.2010 - 5 U 36/09 - juris Tz. 60; GRUR-RR 2013, 94, 97 - Kinderhochstühle II).
  • LG Frankfurt/Main, 05.02.2014 - 6 O 319/13

    Haftung von File-Hosting-Diensten

    dd) Die für eine Beihilfe durch Unterlassen erforderliche Handlungspflicht mit dem Ziel einer Erfolgsverhinderung (BGH (U.v. 22.07.2010 - I ZR 139/08) - Kinderhochstühle im Internet, juris, Rn. 34; OLG Hamburg (U.v. 29.11.2012 - 3 U 216/06) - Kinderhochstühle im Internet II, juris, Rn. 71) lag ebenfalls vor (vgl. auch OLG Hamburg (B.v. 13.05.2013 - 5 W 41/13), juris, Rn. 22 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht