Rechtsprechung
OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 208/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§ 812 BGB
- Justiz Hamburg
Bereicherung: Aufrechnung mit einem Rückzahlungsanspruch gegen einen Anspruch auf erneute Zahlung nach abredewidriger Überweisung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tilgungswirkung bei Überweisung eines Geldbetrages auf ein anderes als das vom Gläubiger angegebene Konto; Aufrechnung bei Bestehen eines Rückzahlungsanspruches aufgrund fehlender Tilgung wegen Überweisung eines Geldbetrages auf ein anderes als das vom Gläubiger ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 387; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Bereicherungsanspruch wegen abredewidriger Überweisung auf ein nicht vereinbartes Konto - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erfüllungswirkung abgelehnt, doch Aufrechnung zugelassen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vorsicht bei Überweisungen auf anderes Konto als vereinbart! (IBR 2011, 1305)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.11.2008 - 402 O 1/08
- OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 208/08
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3524
- MDR 2011, 1281
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.07.2008 - II ZR 132/07
Zulässigkeit und Erledigung einer Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 208/08
Dabei legt der Senat mit dem Landgericht zugrunde, dass eine Überweisung auf ein anderes als das von dem Gläubiger angegebene Konto grundsätzlich keine Tilgungswirkung hat (BGH NJW-RR 2008, 1512, 1513 Tz. 14 m. w. N.;… Palandt-Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 362 Rn. 9).Der BGH hat diese Frage bislang offen gelassen (NJW 1986, 2428; NJW-RR 2008, 1512, 1513 Tz. 18; so auch BAG NZA 1999, 977).
- LAG Baden-Württemberg, 22.05.1985 - 2 Sa 166/84
Erfüllung; Kontogutschrift; Überweisung; Konto
Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 208/08
Nach einer Auffassung kann der Schuldner im Falle der Überweisung des geschuldeten Betrages auf ein hierfür nicht bestimmtes Konto mit seinem Bereicherungsanspruch nicht gegen den Erfüllungsanspruch des Gläubigers aufrechnen (LAG Stuttgart NJW 1985, 2727;… Münchener Kommentar-Häuser, HGB, 2. Aufl., ZahlungsV Rn. B 570;… Canaris, Bankvertragsrecht, 3. Aufl., Rn. 473). - BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 42/90
Verwirkung einer Vertragsstrafe wegen Verletzung einer Mengenbeschränkung für …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 208/08
Dies gilt, obwohl die Aufrechnung gemäß § 389 BGB ex tunc wirkt und Folge der Rückwirkung auch die nachträgliche Beendigung des Verzuges des Aufrechnenden ist (BGH NJW-RR 1991, 568, 569).
- BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 188/98
Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 208/08
Der BGH hat diese Frage bislang offen gelassen (NJW 1986, 2428; NJW-RR 2008, 1512, 1513 Tz. 18; so auch BAG NZA 1999, 977). - BGH, 05.05.1986 - II ZR 150/85
Wirksamkeit einer formularmäßigen Fakultativklausel auf einem …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 208/08
Der BGH hat diese Frage bislang offen gelassen (NJW 1986, 2428; NJW-RR 2008, 1512, 1513 Tz. 18; so auch BAG NZA 1999, 977). - OLG Köln, 29.09.2004 - 5 U 72/04
Aufrechnung des Versicherers bei abredewidriger Überweisung auf Konto des …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 208/08
Nach anderer Ansicht erscheint es nicht sachgerecht, ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot anzunehmen, da der Schuldner seinen Rückzahlungsanspruch auch im Wege der Widerklage geltend machen könnte und der Gläubiger einen etwaigen Schaden aus der Nichtbefolgung der Weisung, die Zahlung auf ein bestimmtes Konto zu leisten, vom Schuldner erstattet verlangen kann (OLGR Köln 2005, 543, 544). - BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde; Umfang der Bindungswirkung des …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 208/08
Zu diesem Fall verhält sich auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BGH NJW 1996, 2165, wonach dann, wenn die Bedingung für die Erhebung einer Eventual-Widerklage nicht eingetreten ist, auch die Entscheidung über die Eventual-Widerklage aufzuheben ist.