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   OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06   

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OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06 (https://dejure.org/2007,9508)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.05.2007 - 5 U 183/06 (https://dejure.org/2007,9508)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 5 U 183/06 (https://dejure.org/2007,9508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des § 8 Abs. 4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG ) bei missbräuchlicher Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche; Rechtsmissbräuchlichkeit einer Mehrfachverfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes aufgrund eines abgestimmten Vorgehens ...

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 4; ; BGB § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4; BGB § 249
    Irreführende Werbung mit Begriff "Straßenpreis" - Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Die Regelung des § 8 Abs. 4 UWG bietet immer dann eine Handhabe, wenn der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch missbräuchlich geltend gemacht wird, insbesondere wenn sachfremde Ziele - wie das Interesse, den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten - die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH WRP 00, 1269, 1271 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Sie trägt aber im Zusammenhang mit zusätzlichen Anhaltspunkten ein weiteres Indiz dafür bei, dass der Abmahnende mit seinen rechtlichen Schritten unter Umständen zu einer übermäßigen zeitlichen, finanziellen und administrativen Belastung des Abgemahnten beitragen und diesen damit schädigen wollte (BGH WRP 00, 1269, 1273 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Vor allem ist aber auf das Verhalten des Gläubigers bei der Verfolgung dieses und anderer Verstöße abzustellen; auch das Verhalten sonstiger Anspruchsberechtigter ist in die Betrachtung mit einzubeziehen (BGH WRP 00, 1269, 1273 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Eine Mehrfachverfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes kann sich insbesondere dann als missbräuchlich erweisen, wenn sie auf einem abgestimmten Vorgehen des Unterlassungsgläubigers beruht (BGH WRP 00, 1269, 1271 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Ein solches kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in B. I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in B. II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Ein solches kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in B. I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in B. II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

    Ist bereits die außergerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich, kann der fragliche Anspruch auch gerichtlich nicht mehr geltend gemacht werden (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGH WRP 02, 320, 323 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

    Seine Voraussetzungen sind daher von Amts wegen zu prüfen und noch offene tatsächliche Fragen zu klären (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Es genügt, dass nach der Lebenserfahrung der Eintritt eines Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten ist; einer hohen Wahrscheinlichkeit dafür bedarf es nicht (BGH GRUR 00, 907, 911 - Filialleiterfehler; BGH GRUR 95, 744 - Feuer, Eis & Dynamit).

    Unabhängig davon, dass jede irreführende Angabe eines Wettbewerbers die Konkurrenten benachteiligt, ist bei bestimmten Wettbewerbsverstößen ein kalkulierbarer Schaden von vornherein so fern liegend, dass es der näheren Darlegung der Umstände bedarf, die gleichwohl einen Schadenseintritt als wahrscheinlich erscheinen lassen (BGH WRP 00, 1202, 1204 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH WRP 00, 1266 ff - Neu in B. II; BGH GRUR 00, 907, 911 - Filialleiterfehler; BGH WRP 947, 951 - Entfernung der Herstellungsnummer III).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Ein solches kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in B. I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in B. II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

    Unabhängig davon, dass jede irreführende Angabe eines Wettbewerbers die Konkurrenten benachteiligt, ist bei bestimmten Wettbewerbsverstößen ein kalkulierbarer Schaden von vornherein so fern liegend, dass es der näheren Darlegung der Umstände bedarf, die gleichwohl einen Schadenseintritt als wahrscheinlich erscheinen lassen (BGH WRP 00, 1202, 1204 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH WRP 00, 1266 ff - Neu in B. II; BGH GRUR 00, 907, 911 - Filialleiterfehler; BGH WRP 947, 951 - Entfernung der Herstellungsnummer III).

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Ein solches kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in B. I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in B. II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

    Seine Voraussetzungen sind daher von Amts wegen zu prüfen und noch offene tatsächliche Fragen zu klären (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Denn der Tatbestand des § 8 Abs. 4 UWG bezieht sich nicht nur auf den Missbrauch durch die gerichtliche, sondern auch auf den Missbrauch durch die außergerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs (BGH WRP 02, 320, 321 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

    Ist bereits die außergerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich, kann der fragliche Anspruch auch gerichtlich nicht mehr geltend gemacht werden (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGH WRP 02, 320, 323 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Voraussetzung für die Feststellung der Schadenersatzverpflichtung ist nach allgemeinen Grundsätzen lediglich, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens dargelegt wird (BGH WRP 99, 530 - Cefallone).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Es genügt, dass nach der Lebenserfahrung der Eintritt eines Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten ist; einer hohen Wahrscheinlichkeit dafür bedarf es nicht (BGH GRUR 00, 907, 911 - Filialleiterfehler; BGH GRUR 95, 744 - Feuer, Eis & Dynamit).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB besteht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment; BGH GRUR 01, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 10, 385, 387).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Dazu gehört, dass sich der Preis und alle seine Bestandteile - wozu in richtlinienkonformer Auslegung auch Umsatzsteuer und Versandkosten gehören, s.o. - entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung mit den Artikeln befinden oder der Nutzer jedenfalls in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung unzweideutig zu dem Preis mit allen seinen Bestandteilen hingeführt wird (vgl. BGH, NJW 2003, 3055 [3056f.] - Internet-Reservierungssystem).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

  • KG, 07.12.1999 - 5 U 5865/98

    Schlussverkaufsfähigkeit von Kunstrasen

  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 187/03

    Umsatzsteuer und Versandkosten nach der PreisangabenVO im Internetversandhandel

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

  • OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 130/05

    Irreführende Werbung: Erforderlichkeit subjektiver Kenntnis der die

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

  • OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen

  • OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 5 U (Lw) 182/06

    Landwirtschaftsrecht: Herausgabe von landwirtschaftlichen Nutzflächen wegen

    Die Herausgabe der der A. A. GmbH überlassenen Flächen konnte die Klägerin gemäß den Ausführungen des Senates in seinem Urteil vom heutigen Tage in Sachen 5 U 183/06 erst zu einem Zeitpunkt verlangen, der dieser Firma die Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Programm ökologischer Landbau ermöglichte.
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