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OLG Hamburg, 30.06.2009 - 2 Ws 118/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Strafvollstreckung bei Zweifeln an der Zustellung des die Grundlage der Vollstreckung bildenden Gesamtstrafenbeschlusses; Zulässigkeit der Reststrafenaussetzung
- Judicialis
StPO § 308 Abs. 2; ; StPO § 309 Abs. 2; ; StPO § 451 Abs. 1; ; StPO § 454 Abs. 1; ; StPO § 458 Abs. 1; ; StGB § 57
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Strafvollstreckung bei Zweifeln an der Zustellung des die Grundlage der Vollstreckung bildenden Gesamtstrafenbeschlusses; Zulässigkeit der Reststrafenaussetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.05.2009 - 609 StVK 96/09
- OLG Hamburg, 30.06.2009 - 2 Ws 118/09
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19
Zustimmungsfreie Rücknahme der staatsanwaltschaftlichen Berufung auch noch nach …
Zwar sind Zweifel an der Rechtskraft eines als Vollstreckungsgrundlage dienenden Urteils grundsätzlich in dem nach § 458 Abs. 1 StPO vorgesehenen Verfahren zu klären, das Vorrang vor einer nur inzident erfolgenden Prüfung der Vollstreckungszulässigkeit im Beschwerdeverfahren zu sonstigen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer, wie etwa der Reststrafenaussetzung, hat (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20. Juni 2009 - 2 Ws 118/09 - juris; vgl. auch KG, Beschluss vom 15. Juni 2007 - 2 Ws 360, 373-377, 381/07 - juris, StraFo 2007, 432-434). - OLG Hamburg, 11.03.2015 - 1 Ws 32/15
Strafverfahren: Zuständiges Gericht bei Streit über die Wirksamkeit einer …
Zwar können mit dem Rechtsbehelf des § 458 StPO durch den Verurteilten Vollstreckungshindernisse geltend gemacht werden, zu denen grundsätzlich auch die fehlende Rechtskraft der Vollstreckungsgrundlage gehört (vgl. HansOLG Hamburg, Beschl. vom 30. Juni 2009 - 2 Ws 118/09, VRS 117 (2009), 201 [zu Zweifeln an der wirksamen Zustellung eines Gesamtstrafenbeschlusses];… Graalmann-Scheerer in LR 26. Aufl., § 458 StPO Rn. 6;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 458 StPO Rn. 10).