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   OLG Hamburg, 30.08.2012 - 3 U 152/10   

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https://dejure.org/2012,50449
OLG Hamburg, 30.08.2012 - 3 U 152/10 (https://dejure.org/2012,50449)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.08.2012 - 3 U 152/10 (https://dejure.org/2012,50449)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. August 2012 - 3 U 152/10 (https://dejure.org/2012,50449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 UWG, § 3 RDG, § 79 Abs 2 S 1 ZPO
    Wettbewerbsverstoß: Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch einen Nichtanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch einen Nichtanwalt als Vertreter eines aus gesundheitlichen Gründen an der Ausübung seines Berufs verhinderten Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch einen Nichtanwalt als Vertreter eines aus gesundheitlichen Gründen an der Ausübung seines Berufs verhinderten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 1278
  • WM 2013, 1763
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2012 - 3 U 152/10
    Die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe im Klageantrag ist allerdings grundsätzlich nur dann hinnehmbar, wenn über ihren Sinngehalt kein Zweifel besteht, weil die Parteien darüber nicht streiten und objektive Maßstäbe zur Abgrenzung vorliegen oder wenn zum Verständnis des Begriffs auf die konkrete Verletzungshandlung und die gegebene Klagebegründung zurückgegriffen werden kann (BGH GRUR 2011, 539 Rn. 13 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; GRUR 2010, 749 Rn. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; Teplitzky, Kap. 51 Rn. 8b).

    Grund hierfür ist, dass andernfalls der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung über die Verbotsreichweite überlassen bleibt (BGH GRUR 2000, 337, juris-Rn. 17 - Preisknaller; GRUR 2011, 539 Rn. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2012, Kap. 51 Rn. 8).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung "Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker" den Terminus "geschäftsmäßig" nicht als unbestimmt beanstandet (GRUR 2011, 539 Rn. 12 f.).

    § 3 RDG ist eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (BGH GRUR 2011, 539 Rn. 25 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; GRUR 2012, 405 Rn. 18 - Kreditkontrolle) und beinhaltet ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/3655 v. 30.11.2006, S. 30 a.E.; Kleine-Cosack, RDG, 2. Aufl. 2009, § 3 Rn. 1).

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 122/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Immobilienmakler als Vertreter eines Gläubigers -

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2012 - 3 U 152/10
    § 79 Abs. 2 ZPO ist Marktverhaltensregel i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG, weil diese Norm nicht nur der Ordnung des gerichtlichen Verfahrens, sondern auch der Sicherstellung einer sachgerechten Vertretung der Partei dient (BGH GRUR 2011, 352 Rn. 17 - Makler als Vertreter im Zwangsversteigerungsverfahren).

    § 138 Abs. 1 ZPO ist in gleicher Weise eine das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer regelnde Norm im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG wie § 79 Abs. 2 ZPO (hierzu s.o.), denn die Vertretungsbeschränkung dient auch im Strafverfahren vor allem auch der Sicherstellung einer sachgerechten Vertretung der Partei (vgl. - zu § 79 Abs. 2 ZPO - BGH GRUR 2011, 352 Rn. 17 - Makler als Vertreter im Zwangsversteigerungsverfahren).

  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2012 - 3 U 152/10
    Grund hierfür ist, dass andernfalls der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung über die Verbotsreichweite überlassen bleibt (BGH GRUR 2000, 337, juris-Rn. 17 - Preisknaller; GRUR 2011, 539 Rn. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2012, Kap. 51 Rn. 8).

    Der Schutzzweck des prozessualen Bestimmtheitsgebots ist daher erfüllt (vgl. BGH GRUR 2000, 337, juris-Rn. 17 - Preisknaller).

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 54/10

    Kreditkontrolle

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2012 - 3 U 152/10
    § 3 RDG ist eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (BGH GRUR 2011, 539 Rn. 25 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; GRUR 2012, 405 Rn. 18 - Kreditkontrolle) und beinhaltet ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/3655 v. 30.11.2006, S. 30 a.E.; Kleine-Cosack, RDG, 2. Aufl. 2009, § 3 Rn. 1).
  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 624/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Anwaltsvorbehalt für

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2012 - 3 U 152/10
    Die Beschränkung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis auf Rechtsanwälte in § 79 Abs. 2 S. 1 ZPO ist als zum Schutz des Rechtsuchenden sowie im Interesse einer geordneten Rechtspflege geeignete, erforderliche und angemessene Regelung mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (st. Rspr. des BVerfG, s. zuletzt WM 2011, 989 u. NJW 2010, 1797, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 24 U 102/07

    Honoraranspruch des Rechtsanwalts - unwirksamer Anwaltsvertrag bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2012 - 3 U 152/10
    Diese Vorschrift regelt hingegen nicht die Frage, in welchem Rahmen und Umfang ein Assessor überhaupt als Vertreter des Rechtsanwalts tätig werden darf; diese ist nach den hierfür einschlägigen Regelungen des RDG bzw. der die Vertretungsbefugnis regelnden Prozessordnungen zu beantworten (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2008, 414).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2009 - 4 U 60/09

    Unterlassungsansprüche eines Rechtsanwalts bei unentgeltlicher Erbringung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2012 - 3 U 152/10
    Zwar sind unentgeltliche Rechtsdienstleistungen durch einen Nichtanwalt keine geschäftlichen Handlungen, da sie keinen Unternehmensbezug aufweisen (OLG Karlsruhe AnwBl 2010, 220, juris-Rn. 28).
  • BGH, 22.04.2009 - IV ZB 34/08

    Handeln auch im eigenen Namen bei Unterzeichnung einer Berufungsschrift durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2012 - 3 U 152/10
    Hieraus wird deutlich, dass die anwaltlichen Angehörigen der bezeichneten LL.P. bevollmächtigt wurden, an deren Postulationsfähigkeit kein Zweifel besteht (vgl. BGH NJW 2009, 3162 Rn. 9).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2012 - 3 U 152/10
    Die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe im Klageantrag ist allerdings grundsätzlich nur dann hinnehmbar, wenn über ihren Sinngehalt kein Zweifel besteht, weil die Parteien darüber nicht streiten und objektive Maßstäbe zur Abgrenzung vorliegen oder wenn zum Verständnis des Begriffs auf die konkrete Verletzungshandlung und die gegebene Klagebegründung zurückgegriffen werden kann (BGH GRUR 2011, 539 Rn. 13 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; GRUR 2010, 749 Rn. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; Teplitzky, Kap. 51 Rn. 8b).
  • AG Marburg, 07.08.2008 - 85 K 33/06

    Wirksamkeit einer Untervollmacht des Büroangestellten eines Rechtsanwalts für

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2012 - 3 U 152/10
    Demgegenüber wird auch unter der Geltung des neuen § 79 ZPO vertreten, dass die Untervertretung des Rechtsanwalts durch Kanzleimitarbeiter zulässig sei (Zöller/Vollkommer, § 79 Rn. 5; Witte/Jähne, RPfl 2010, 65; zur Vorgängerregelung s. AG Marburg, RPfl 2008, 591).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2023 - 6 WF 43/23

    Vertretungsbefugnis nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FamFG

    Wie das Amtsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, entspricht dieses Tatbestandsmerkmal der Legaldefinition der unentgeltlichen Rechtsdienstleistungen in § 6 Abs. 1 RDG (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 30. August 2012 - 3 U 152/10 -, Rn. 55, juris; BT-Drs. 16/6308, S. 181 i.V.m. BT-Drs. 16/3655, S. 87, 92).

    Unentgeltlichkeit ist gegeben, wenn die Vertretung uneigennützig vorgenommen wird (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 30. August 2012 - 3 U 152/10 -, Rn. 56, juris; MüKoFamFG/Pabst, 3. Aufl. 2018, FamFG § 10 Rn. 16; Prütting/Helms/Ahn-Roth, 6. Aufl. 2023 FamFG, § 10 Rn. 13).

    Daneben soll auch bürgerschaftliches Engagement und Freiwilligenarbeit gestärkt werden, indem gestattet ist, dass eine juristisch qualifizierte Person ihre Fachkenntnisse in ein Ehrenamt einbringt und in diesem Zusammenhang auch Prozessvertretungen übernimmt (vgl. BT-Drs. 16/3655, S. 87; OLG Hamburg, Urteil vom 30. August 2012 - 3 U 152/10 -, Rn. 56, juris; vgl. auch MüKoFamFG/Pabst, 3. Aufl. 2018, FamFG § 10 Rn. 15).

  • LG Köln, 18.12.2014 - 31 O 351/14
    Siehe auch: OLG Hamburg Az.: 3 U 152/10 vom 30.08.2012.
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