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   OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 46/03   

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https://dejure.org/2004,6488
OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 46/03 (https://dejure.org/2004,6488)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.09.2004 - 3 U 46/03 (https://dejure.org/2004,6488)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. September 2004 - 3 U 46/03 (https://dejure.org/2004,6488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme zur Erteilung einer Auskunft und Ersatz des Schadens wegen einer Markenrechtsverletzung; Nachkommen einer Auskunftserteilung durch Beibringung von Belegen mit der Unkenntlichmachung von Hinweisen auf Herstellerfirmen und Lieferanten; Möglichkeit einer ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 19; ; MarkenG § 24; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenverletzung durch EU-Parallelimporteur durch nicht erforderliche Neuherstellung von Arzneimittel-Umverpackung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 265
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00

    Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung im Falle der Markenrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 46/03
    Diese Rechtsprechung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt) aus den oben dargestellten Gründen, insbesondere wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben.

    Diese frühere Rechtsauffassung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt) aus den oben dargestellten Gründen zur Belegvorlage aufgegeben.

  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00

    Umfang des markenrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Markenverletzung durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 46/03
    (ccc) Der Senat hat zum Umfang der geschuldeten Auskunft bei markenverletzendem Parallelimport früher einen anderen Standpunkt vertreten (vgl. Senatsurteil vom 31. Juli 2003, 3 U 117/00).

    Der Senat hatte allerdings in seiner Entscheidung vom 31. Juli 2003 (3 U 117/00) noch die Auffassung vertreten, dass im Grundsatz ein solcher Anspruch nicht gegeben ist.

  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 46/03
    Zudem ist allgemein anerkannt, dass der Schadensersatz bei Markenrechtsverletzungen nach der sog. Lizenzanalogie, d. h. auf Grund einer (fiktiven) Lizenz berechnet werden kann, ohne dass es darauf ankommt, ob der Verletzte im Falle einer Befragung das betroffene Recht eingeräumt hätte oder selbst in der Lage gewesen wäre, die angemessene Lizenzgebühr zu erzielen (BGH GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung).

    Ein Anspruch auf (teilweise) Herausgabe des Verletzergewinns nach obiger Maßgabe scheidet nur dann von vornherein aus, wenn dem Markeninhaber trotz der durch den Verletzer erzielten Gewinne tatsächlich kein Schaden entstanden ist (BGH GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung).

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 35/00

    Aspirin; Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 46/03
    Danach ist die Verhältnismäßigkeit des Auskunftsanspruchs jedenfalls dann gewahrt, wenn der Verletzer hinsichtlich seiner Lieferanten nur angeben muss, von wem er Arzneimittel in den beanstandeten Verpackungsgestaltungen bezogen hat, während er nicht angeben muss, woher er die original verpackten ausländischen Arzneimittel bezogen hat, die er - so auch im dortigen Sachverhalt - in von ihm selbst hergestellte Faltschachteln umgepackt hat (BGH GRUR 2002, 1063 - Aspirin).
  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 46/03
    Der Senat sieht sich in dieser Rechtsauffassung im Übrigen auch deswegen bestätigt, weil der richterlichen Schadensschätzung ohne hinreichende Anhaltspunkte gerade auch verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind (Art. 103 Abs. 1 GG; BVerfG NJW 2003, 1655).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 46/03
    So handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD m. w. Nw.).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 214/00

    Alt Luxemburg

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 46/03
    Davon ist bereits das Landgericht unter Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung zutreffend ausgegangen; hierauf wird Bezug genommen (vgl. ebenso: BGH WRP 2003, 1220 - Alt Luxemburg).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 46/03
    Die frühere, ebenfalls in diese Richtung gehende Rechtsprechung (BGH, a. a. O. - Monumenta Germaniae Historica, GRUR 2001, 841 - Entfernung von Herstellungsnummern II) ist mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes überholt (BGH, a. a. O. - Entfernung der Herstellungsnummer III; vgl. ebenso nunmehr: Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage § 19 MarkenG Rz. 20 m. w. Nw.).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 46/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dem der erkennende Senat folgt, ist der Anspruch auf ergänzende Belegvorlage zu bejahen, wenn der Berechtigte darauf angewiesen ist und ihm keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen des Schuldners entgegenstehen (BGH WRP 2002, 947 - Entfernung der Herstellungsnummer III).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 46/03
    Die nur teilweise Ursächlichkeit der Rechtsverletzung für den Gewinn kann dadurch berücksichtigt werden, dass für die Bezifferung eines Schadens im Wege der Schadensschätzung ein pauschaler Abschlag vom Gewinn vorgenommen wird (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2003, 274).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-244/00

    van Doren + Q

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 194/99

    Erschöpfung des Markenrechts beim Parallelimport von Arzneimitteln

  • OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 163/02

    Verletzung des Markenrechts eines Arzneimittelherstellers durch Parallelimport

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • OLG Jena, 08.06.2015 - 1 W 17/15

    Babybilder - Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Babybildmotiven:

    Jedenfalls sind - hier gestützt auf die Sondervorschrift des § 101 a Abs. 1 S. 2 UrhG - sämtliche Geschäftsunterlagen vorzulegen, die dem Gläubiger eine Überprüfung der Verlässlichkeit der erteilten Auskunft und Rechnungslegung ermöglichen (vgl. - zu § 19 MarkenG - BGH, Urteil vom 21. Februar 2002 - I ZR 140/99, juris, GRUR 2002, 709; weiter OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. Juli 2005 - 6 W 6/05, juris, und OLG Hamburg, Urteil vom 30. September 2004 - 3 U 46/03, juris; s. auch Stjerna, GRUR 2011, 789, 793).
  • LG Düsseldorf, 30.03.2010 - 4b O 240/08

    Rückleuchte

    Die Beklagte hat entsprechende Belege vorzulegen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 265, 269 f.).
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