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   OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06   

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https://dejure.org/2007,9199
OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06 (https://dejure.org/2007,9199)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06 (https://dejure.org/2007,9199)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 3 Ss OWi 856/06 (https://dejure.org/2007,9199)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Identifizierung mittels eines von einer Überwachungskamera gefertigten Fotos; Geeignetheit eines Fotos zur Identifizierung einer Person nach Schärfe, Kontrast und Helligkeit; Notwendigkeit bestimmter Angaben für die Berechnung der tatsächlichen ...

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StVO § 37

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; StVO § 37
    Lichtbild; Verkehrsverstoß; Rechtsbeschwerde; Rüge; Rotlichtverstoß; standardisiertes Messverfahren; Feststellungen; Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Essen - 50 OWi 210/06
  • OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 05.03.2003 - 1 ObOWi 9/03

    Anforderungen an die Darstellung im Urteil bei Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06
    Der Tatrichter ist zu weiteren Darlegungen hinsichtlich des Messverfahrens und des Messablaufes in den Urteilsgründen nicht verpflichtet (BayObLG NJW 2003, 1752).
  • OLG Bremen, 24.01.2002 - Ss (B) 64/01

    Rotlichtverstoß - Anforderungen an die Feststellungen im Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06
    Der Einsatz eines solchen Gerätes stellt ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte (BGHSt 46, 358; HansOLG Bremen, DAR 2002, 225, 226; OLG Hamm NZV 2000, 426; OLG Stuttgart VRS 99, 286) dar.
  • OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06

    Rotlichtverstoß; automatische Überwachungskamera; Umfang der Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06
    Allerdings bedarf es bei der automatischen Rotlichtüberwachung darüber hinaus seitens des Tatrichters der Mitteilung der Entfernung der Induktionsschleife von der Haltelinie, ggf. - soweit vorhanden - sogar der Mitteilung der Entfernung einer zweiten Induktionsschleife von der ersten und der jeweils auf den zwei Messfotos eingeblendeten Messzeiten (vgl. Senatsbeschluss vom 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06 OLG Hamm m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.03.2006 - 3 Ss OWi 75/06

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Geeignetheit; Überprüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06
    Dagegen kann mit der Rechtsbeschwerde weder beanstandet werden, die Betroffene sei entgegen der Überzeugung des Tatrichters nicht mit der auf dem Radarfoto abgebildeten Person identisch, noch kann gerügt werden, dass das Amtsgericht aufgrund der persönlichen lnaugenscheinnahme einer anderen Person diese im Vergleich mit dem vorliegenden Lichtbild als Täter der Ordnungswidrigkeit zu Unrecht ausgeschlossen habe (zu vgl. Senatsbeschluss vom 16.03.2006 - 3 Ss OWi 75/06 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.07.2000 - 3 Ss OWi 179/00

    Sicherheitsabschlag bei der Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06
    Der Einsatz eines solchen Gerätes stellt ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte (BGHSt 46, 358; HansOLG Bremen, DAR 2002, 225, 226; OLG Hamm NZV 2000, 426; OLG Stuttgart VRS 99, 286) dar.
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06
    Insofern bedarf es jedoch auch bei Anwendung standardisierter Messverfahren neben der genauen Bezeichnung des verwendeten Gerätetyps zumindest der Angabe etwaiger berücksichtigter Messtoleranzen, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung zu ermöglichen, ob die Feststellungen rechtsfehlerfrei getroffen sind (z.vgl. BGHSt 39, 291-305).
  • OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04

    Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; Verhängung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06
    Insbesondere im Bereich der Rotlichtüberwachung mit stationären Messanlagen stehen nämlich zahlreiche Geräte verschiedener Hersteller zur Verfügung, bei denen es teilweise eines zeitlichen Abzugs für die nach dem Überfahren der Haltelinie bis zur Kontaktschleife zurückgelegte Strecke nicht mehr bedarf, teilweise - u.a. bei Geräten des Typs "Traffipax TraffiPhot II" - allerdings weitere Abschläge von bis zu 0, 2 Sekunden für gerätespezifische Messungenauigkeiten vorzunehmen sind (umfassend zu Erforderlichkeit und Umfang vorzunehmender Abschläge bei Rotlichtüberwachungsanlagen z.vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04 -' bei juris.de).
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06
    Der Einsatz eines solchen Gerätes stellt ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte (BGHSt 46, 358; HansOLG Bremen, DAR 2002, 225, 226; OLG Hamm NZV 2000, 426; OLG Stuttgart VRS 99, 286) dar.
  • OLG Köln, 21.08.1998 - Ss 378/98
    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06
    Demgemäß kann es für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes erforderlich sein, die Zeit abzuziehen, die der Pkw für die Strecke zwischen der Haltelinie und der Kontaktschleife benötigt hat (zu vgl. Senatsbeschluss vom 30.12.1997 - 3 Ss OWi 784/97 - OLG Köln, NZV 1998, 472).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2000 - 2 Ss 295/00

    Feststellung der Fahrunsicherheit durch Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06
    Der Einsatz eines solchen Gerätes stellt ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte (BGHSt 46, 358; HansOLG Bremen, DAR 2002, 225, 226; OLG Hamm NZV 2000, 426; OLG Stuttgart VRS 99, 286) dar.
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