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   OLG Hamm, 01.02.2013 - I-26 U 168/12   

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https://dejure.org/2013,28678
OLG Hamm, 01.02.2013 - I-26 U 168/12 (https://dejure.org/2013,28678)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2013 - I-26 U 168/12 (https://dejure.org/2013,28678)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - I-26 U 168/12 (https://dejure.org/2013,28678)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2013 - 26 U 168/12
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt es eine zum Schadensersatz verpflichtende Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht dar, wenn eine Vertragspartei unberechtigt Forderungen erhebt, obwohl sie bei einer sorgfältigen Prüfung im Rahmen ihrer Möglichkeiten erkennen muss, dass ihr das in Anspruch genommene Recht nicht zusteht (vgl. etwa Urteil des BGH v.16.01.20098 - V ZR 133/08 - Juris-Veröffentlichung unter Rz.17 ff; Urteil des BGH v. 23.01.2008 - VIII ZR 246/06 - Juris-Veröffentlichung unter Rz.12 ff.; Urteil des BGH v. 12.12.2006 - VI ZR 224/05 - Juris-Veröffentlichung unter Rz. 8 ff.).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2013 - 26 U 168/12
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt es eine zum Schadensersatz verpflichtende Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht dar, wenn eine Vertragspartei unberechtigt Forderungen erhebt, obwohl sie bei einer sorgfältigen Prüfung im Rahmen ihrer Möglichkeiten erkennen muss, dass ihr das in Anspruch genommene Recht nicht zusteht (vgl. etwa Urteil des BGH v.16.01.20098 - V ZR 133/08 - Juris-Veröffentlichung unter Rz.17 ff; Urteil des BGH v. 23.01.2008 - VIII ZR 246/06 - Juris-Veröffentlichung unter Rz.12 ff.; Urteil des BGH v. 12.12.2006 - VI ZR 224/05 - Juris-Veröffentlichung unter Rz. 8 ff.).
  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2013 - 26 U 168/12
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt es eine zum Schadensersatz verpflichtende Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht dar, wenn eine Vertragspartei unberechtigt Forderungen erhebt, obwohl sie bei einer sorgfältigen Prüfung im Rahmen ihrer Möglichkeiten erkennen muss, dass ihr das in Anspruch genommene Recht nicht zusteht (vgl. etwa Urteil des BGH v.16.01.20098 - V ZR 133/08 - Juris-Veröffentlichung unter Rz.17 ff; Urteil des BGH v. 23.01.2008 - VIII ZR 246/06 - Juris-Veröffentlichung unter Rz.12 ff.; Urteil des BGH v. 12.12.2006 - VI ZR 224/05 - Juris-Veröffentlichung unter Rz. 8 ff.).
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