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   OLG Hamm, 01.03.2018 - III-5 RVs 129/17   

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https://dejure.org/2018,7577
OLG Hamm, 01.03.2018 - III-5 RVs 129/17 (https://dejure.org/2018,7577)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2018 - III-5 RVs 129/17 (https://dejure.org/2018,7577)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2018 - III-5 RVs 129/17 (https://dejure.org/2018,7577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bagatellkriminalität; Bagatelldelikte; Übermaßverbot; Unterbringung in Entziehungsanstalt, Ausnahme der Nichtanordnung der Maßregel nach § 64 StGB vom Revisionsangriff, Bindung nur des Revisionsgerichts; generalpräventive Erwägungen zur Bestimmung der schuldangemessenen ...

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Bagatellstraftaten eines Drogensüchtigen: Kurze Freiheitsstrafe nur ausnahmsweise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 47 ; StGB § 64
    Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02

    Freiheitsstrafe, Bagatelldelikt, Übermaßverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17
    Das Revisionsgericht ist allerdings ausnahmsweise dann zum Eingreifen berechtigt - und verpflichtet -, wenn die Strafe in einem groben Missverhältnis zum Tatunrecht und Tatschuld steht und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 18.11.2002 - 2 Ss 768/02 - zitiert nach juris).

    In einer solchen Fallkonstellation bedarf es aber umfassender Ausführungen zur Begründung einer kurzen Freiheitsstrafe, um ausschließen zu können, dass ein Verstoß gegen das Übermaßverbot vorliegt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 18.11.2002 - 2 Ss 768/02 - juris).

  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 251/11

    Wirksame Ausnahme der Nichtanordnung der Maßregel nach § 64 StGB vom

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17
    Soweit die Begründungen jener Einzelfallentscheidungen als zu weitgehend interpretiert werden könnten, hat der BGH klargestellt, dass eine Ausnahme der Nichtanordnung der Maßregel gemäß § 64 StGB vom Revisionsangriff nur dann unwirksam ist, wenn sich im Einzelfall aus den Urteilsgründen eine unlösbare Verbindung von Straf- und Maßregelausspruch ergibt (BGH, Urteil vom 02. November 2011 - 2 StR 251/11 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17
    Die Entscheidungen des BGH vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11 und vom 22. Juni 2011 - 2 StR 139/11 (jeweils juris) stehen dem nicht entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines

    Formelhafte Wendungen, die sich - wie vorliegend - in der Mitteilung des Ergebnisses und der Wiederholung des Gesetzestextes erschöpfen, reichen dabei in der Regel nicht aus, weil das Revisionsgericht ihnen nicht entnehmen kann, welche besonderen Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Angeklagten die Verhängung einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe aus Sicht des Tatrichters unerlässlich machen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2003, 1825; OLG Hamm, Beschluss vom 01.03.2018 - III-5 Rvs 129/17 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.04.2019 - 1 RVs 14/19

    Kurzfristige Freiheitsstrafe, unerlässlich, Urteilsgründe

    Der Tatrichter hat vielmehr für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzulegen, welche besonderen Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Angeklagten die Verhängung der kurzzeitigen Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Angeklagten oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich gemacht haben (zum Ganzen OLG Hamm, Beschluss vom 01.03.2018 - 111-5 RVs 129/17 -).
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