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   OLG Hamm, 01.04.2008 - 28 U 88/03   

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OLG Hamm, 01.04.2008 - 28 U 88/03 (https://dejure.org/2008,7499)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.04.2008 - 28 U 88/03 (https://dejure.org/2008,7499)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. April 2008 - 28 U 88/03 (https://dejure.org/2008,7499)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung anwaltlicher Beratungspflichten aufgrund unterlassener Belehrung über ein Zurückbehaltungsrecht bei der Durchsetzung eines Kaufpreisanspruches; Voraussetzung für einen Anscheinsbeweis bei erwartungsgemäßer bestimmter Reaktion nach sachgemäßer Aufklärung im ...

  • Judicialis

    BGB § 185 Abs. 1; ; BGB § ... 281; ; BGB § 326 a.F.; ; BGB § 326 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 347 a.F.; ; BGB § 348; ; BGB § 433 Abs. 2; ; BGB § 455 a.F.; ; BGB § 994; ; BGB § 1000; ; ZPO § 68; ; ZPO § 74; ; ZPO § 287; ; ZPO § 448; ; ZPO § 529; ; ZPO § 563 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 1; ; AGBG § 5 a.F.; ; AGBG § 9 Abs. 1 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang der vertragsgemäß geschuldeten Beratung und Belehrung durch einen Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 28 U 88/03
    Die Darlegungs- und Beweislast für die hier zu beurteilende haftungsausfüllende Kausalität trägt der Mandant (BGHZ 123, 311, 313), jedoch ist die Darlegung und Beweisführung nach § 287 ZPO erleichtert.

    In der Rechtsprechung ist eine tatsächliche Vermutung dafür anerkannt, dass derjenige, der einen anderen wegen seiner besonderen Sachkunde um Rat fragt, sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn er von diesem zutreffend aufgeklärt und beraten worden wäre (BGH NJW 2000, 2814, 2815; BGH NJW-RR 1999, 641, 642; BGH NJW 1998, 749, 750; BGH NJW 1993, 3259).

    Voraussetzung für einen Anscheinsbeweis ist jedoch, dass bei sachgemäßer Aufklärung im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte (vgl. BGH NJW 2004, 444, 445; BGH NJW 1994, 3295, 3298; BGH NJW 1993, 3259), also nicht etwa mehrere Handlungsalternativen offen standen, die sämtlich mit Vor- und Nachteilen verbunden, somit zu gewichten und abzuwägen waren (BGH NJW-RR 2003, 1569, Fahrendorf, a.a.O., Rdn. 721).

  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 358/97

    Haftung des Steuerberaters bei rechtsgestaltender Steuerberatung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 28 U 88/03
    Eine solche substantiierte Behauptung hat der Mandant auszuräumen (BGH, NJW 2000, 730, 732; BGH, NJW-RR 1999, 641, 642).

    In der Rechtsprechung ist eine tatsächliche Vermutung dafür anerkannt, dass derjenige, der einen anderen wegen seiner besonderen Sachkunde um Rat fragt, sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn er von diesem zutreffend aufgeklärt und beraten worden wäre (BGH NJW 2000, 2814, 2815; BGH NJW-RR 1999, 641, 642; BGH NJW 1998, 749, 750; BGH NJW 1993, 3259).

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 28 U 88/03
    Die Vermutung beschränkt sich nicht nur auf den Fall, dass der Anwalt eine eindeutige Empfehlung in eine Richtung schuldete, sondern sie besteht auch dann, wenn der Anwalt mit entsprechenden Warnungen noch andere, risikoreichere Alternativen aufzeigen durfte oder sogar nur die Rechtslage mit verschiedenen Handlungsmöglichkeiten erläutern musste (BGH NJW-RR 2007, 569, 571 (Rz. 23); NJW-RR 2006, 923, 925; BGH NJW-RR 2003, 1212, 1213; Fischer, a.a.O., Rdn. 1008, Fn. 35; Fahrendorf, a.a.O., Rdn. 722).

    Maßgeblich ist die im Zeitpunkt der Beratung bestehende Interessenlage (BGH NJW-RR 2007, 569, 571 Rz. 26).

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 28 U 88/03
    Er muss sich dann aber den Wert der Sache auf seinen Schadensersatzanspruch anrechnen lassen (BGHZ 87, 156, 158 f.).

    An die Stelle der beiderseitigen Leistungspflichten tritt ein einseitiges am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes Abrechnungsverhältnis, innerhalb dessen die einzelnen Ansprüche nur noch unselbständige Rechnungsposten sind (BGHZ 87, 156 ff; BGH im vorliegenden Fall).

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 28 U 88/03
    Zur Prüfung der Handlungsalternativen, die sich dem Auftraggeber bei pflichtgemäßer Beratung stellen, müssen deren jeweilige Rechtsfolgen miteinander und mit den Handlungszielen des Mandanten verglichen werden (BGH im vorliegenden Fall; BGH, WM 2005, 1615, 1616; BGH, WM 2005, 2110, 2111).
  • BGH, 13.01.2005 - IX ZR 455/00

    Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität bei Anwaltsregress

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 28 U 88/03
    Zur Prüfung der Handlungsalternativen, die sich dem Auftraggeber bei pflichtgemäßer Beratung stellen, müssen deren jeweilige Rechtsfolgen miteinander und mit den Handlungszielen des Mandanten verglichen werden (BGH im vorliegenden Fall; BGH, WM 2005, 1615, 1616; BGH, WM 2005, 2110, 2111).
  • BGH, 22.05.2003 - IX ZR 159/01

    Schadensersatzpflicht des Notars wegen unrichtiger Auskunft über die Reichweite

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 28 U 88/03
    Voraussetzung für einen Anscheinsbeweis ist jedoch, dass bei sachgemäßer Aufklärung im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte (vgl. BGH NJW 2004, 444, 445; BGH NJW 1994, 3295, 3298; BGH NJW 1993, 3259), also nicht etwa mehrere Handlungsalternativen offen standen, die sämtlich mit Vor- und Nachteilen verbunden, somit zu gewichten und abzuwägen waren (BGH NJW-RR 2003, 1569, Fahrendorf, a.a.O., Rdn. 721).
  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99

    Haftung des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 28 U 88/03
    In der Rechtsprechung ist eine tatsächliche Vermutung dafür anerkannt, dass derjenige, der einen anderen wegen seiner besonderen Sachkunde um Rat fragt, sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn er von diesem zutreffend aufgeklärt und beraten worden wäre (BGH NJW 2000, 2814, 2815; BGH NJW-RR 1999, 641, 642; BGH NJW 1998, 749, 750; BGH NJW 1993, 3259).
  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 28 U 88/03
    Jedoch obliegt nach den Grundsätzen der gestuften Darlegungs- und Beweislast zunächst dem Rechtsanwalt, substantiiert die Umstände für den Verlauf der behaupteten Besprechung im Einzelnen zu schildern und dabei insbesondere darzulegen, welche Belehrung und Ratschläge er erteilt hat und wie der Mandant darauf reagiert hat (Urteil des BGH in diesem Verfahren; BGH, WM 2004, 1825; BGH, NJW 1991, 2280, 2281; BGH NJW 1987, 1322, 1323; Fahrendorf, a.a.O., Rdn. 658).
  • BGH, 06.02.2003 - IX ZR 77/02

    Pflichten des Steuerberaters bei Vorbehalt der genaueren Prüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2008 - 28 U 88/03
    Die Erklärungen des rechtlichen Beraters müssen dem Mandanten, der verlässlich über bestimmte Rechtsfolgen unterrichtet werden will, um darauf seine Entscheidung gründen zu können, eine annähernd zutreffende Vorstellung von den Handlungsmöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile vermitteln (BGH im vorliegenden Fall; BGH, WM 2003, 1138, 1140).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97

    Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten

  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

  • OLG Köln, 18.11.2005 - 6 U 149/05

    Forderungseinzug durch Rechtsanwälte zum Pauschalpreis

  • BGH, 29.04.2003 - IX ZR 54/02

    Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Durchsetzung einer einer

  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

  • BGH, 18.09.1997 - IX ZR 49/97

    Umfang der Beratungspflicht eines Rechtsanwalts bei beurkundungsbedürftigen

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

  • LG Düsseldorf, 14.08.2003 - 3 O 108/99

    Verfahrensrecht - Kosten des Streithelfers bei Prozessvergleich

  • BGH, 06.10.1994 - V ZR 92/94

    Schadensersatzanspruch des Verkäufers wegen Nichterfüllung eines

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