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   OLG Hamm, 01.06.2010 - II-2 UF 109/05   

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https://dejure.org/2010,9530
OLG Hamm, 01.06.2010 - II-2 UF 109/05 (https://dejure.org/2010,9530)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2010 - II-2 UF 109/05 (https://dejure.org/2010,9530)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - II-2 UF 109/05 (https://dejure.org/2010,9530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1987
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.2008 - XII ZB 180/05

    Beurteilung der Dynamik eines Versorgungsanrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 2 UF 109/05
    In der Begründung seiner Entscheidung vom 6.2.2008 (veröffentlicht in FamRZ 2008, 862 ff.) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass nach dem Wechsel der Rechtsform der Beschwerdeführerin zum 1.1.2006 die Durchführung des analogen Quasisplitting nicht mehr in Betracht komme.

    Verbleiben danach erhebliche Unsicherheitsfaktoren, die es nicht ausschließen, dass die Versorgungsleistungen künftig auf längere Sicht nicht entsprechend der Entwicklung der Vergleichsanrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung ansteigen, ist die Annahme einer Volldynamik nicht gerechtfertigt (vgl. BGH FamRZ 2008, 862, 864 f.).

  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 2 UF 109/05
    Zur Begründung hat er - unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 2004, 1474, 1475) - ausgeführt, dass eine Volldynamik dann in Betracht komme, wenn der durchschnittliche Zuwachs der Renten im Leistungsstadium nicht mehr als einen Prozentpunkt hinter der Dynamik der gesetzlichen Renten und der beamtenrechtlichen Anrechte zurückbleibe.

    Um den volldynamischen Charakter zu bejahen, genügt es, dass der Zuwachs mit demjenigen in einer der beiden vom Gesetz als volldynamisch anerkannten Versorgungen Schritt hält (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474, 1475).

  • BGH, 29.09.1993 - XII ZB 31/90

    Ausgleich privater betrieblicher Altersversorgung im Falle "mehrstufiger

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 2 UF 109/05
    Damit kommt es auf die Frage, ob die Umrechnung vorrangig aus dem Deckungskapital zu erfolgen hat, wenn dem Versorgungsanrecht ein Deckungskapital zugrunde liegt und eine Umrechnung auf dieser Grundlage möglich wäre (vgl. BGH FamRZ 1994, 23, 24), nicht an.
  • OLG Hamm, 30.08.2005 - 2 UF 109/05

    Versorgungsausgleich: Bei der Rentenanwartschaft der Pensionskasse Deutscher

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 2 UF 109/05
    Der Senat hat die Beschwerde der E mit - nicht rechtskräftigem - Beschluss vom 30.8.2005 (veröffentlicht in OLGR Hamm 2007, 111 ff.) zurückgewiesen.
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