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   OLG Hamm, 01.06.2010 - III-3 RVs 310/09   

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https://dejure.org/2010,3224
OLG Hamm, 01.06.2010 - III-3 RVs 310/09 (https://dejure.org/2010,3224)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2010 - III-3 RVs 310/09 (https://dejure.org/2010,3224)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - III-3 RVs 310/09 (https://dejure.org/2010,3224)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    AufentG § 95; StGB § 27
    Unterstützungshandlungen, Hilfeleistung, ausreisepflichtiger Ausländer, Verletzung, Ausreisepflicht, Beihilfe

  • Burhoff online

    Unterstützungshandlungen, Hilfeleistung, ausreisepflichtiger Ausländer, Verletzung, Ausreisepflicht, Beihilfe

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Straflosigkeit von aus humanitären Gründen gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer erbrachten Unterstützungshandlungen; Annahme eines rechtfertigenden Ausnahmefalls bei Unterstützungshandlungen gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer im Fall von ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 2, StGB § 27
    Strafrecht, Kirchenasyl, Beihilfe, unerlaubter Aufenthalt, evangelischer Pfarrer, Strafbefehl, Revision, Vorsatz, Untertauchen, Kausalität, Dauerdelikt, Gewissensfreiheit, Rechtfertigung, akute Notsituation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 27
    Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers; Berücksichtigung humanitärer Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Humanitäre Gründe stehen Strafbarkeit nur ausnahmsweise entgegen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89

    Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09
    Das Landgericht verwies darüber hinaus auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.06.1990 (NJW 1990, 2207), wonach eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ausscheide, wenn der Ausländer in jedem Fall entschlossen sei, seiner Ausreisepflicht zuwider zu handeln und wenn der Angeklagte sich darauf beschränkt, ihm durch Beherbergung eine Unterbringung in menschenunwürdigen Verhältnissen zu ersparen.

    Der Bundesgerichtshof hat bei der Unterkunftsgewährung an einen Ausländer, der sich unerlaubt in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, allerdings die Möglichkeit einer straflosen Unterstützungshandlung für den Fall in Erwägung gezogen hat, dass sich der Unterstützende darauf beschränkt, dem Ausländer eine Unterbringung in menschenunwürdigen Verhältnissen ersparen, und zwar unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass der Ausländer in jedem Fall entschlossen gewesen wäre, seiner Ausreisepflicht zuwiderzuhandeln (vgl. BGH NJW 1990, 2207).

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 2 Ss 53/08

    Voraussetzungen für die Annahme von Beihilfe zum illegalen Aufenthalt

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09
    Eine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und Verpflegung liege nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der Täter seinen weiteren Aufenthalt davon abhängig mache (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss 53/08 - KG, NStZ 2006, 530; KG, Beschluss vom 04.07.2001- 1 Ss 263/00 - BayObLG, NStZ 1999, 627; BayObLG, NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf, StV 2002, 312).

    Dies sei der Fall, wenn die Unterstützung nicht allein "bei Gelegenheit" des illegalen Aufenthaltes geleistet werde, sondern gerade - wie hier - darauf angelegt sei, den Täter in seinem Willen zum illegalen Aufenthalt zu bestärken und ihm ein erhöhtes Sicherheitsgefühl zu verschaffen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss 53/08 -).

  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" ließ (BGHSt 46, 107, 112; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20).
  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09
    Im Übrigen können solche Mängel gegebenenfalls im Wege der Verfahrensrüge als Verstoß gegen § 243 Abs. 3 S. 1 StPO (vgl. BGH NStZ 2006, 649) oder gegen den Grundsatz des "fair trial" beanstandet werden.
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" ließ (BGHSt 46, 107, 112; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09
    Vielmehr bedarf es insbesondere in Fällen, die sog. "neutrale" Handlungen betreffen, einer bewertenden Betrachtung im Einzelfall (BGH NJW 2003, 2996).
  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09
    Insoweit ist anzumerken, dass Gehilfenvorsatz vorliegt, wenn der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Vorsatz 2); Einzelheiten der Haupttat braucht er nicht zu kennen (BGHR a. a. O. - Vorsatz 7).
  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei schweren formellen und sachlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09
    Solche Fehler können vielmehr noch durch Hinweise im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung von Seiten der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts geheilt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 133).
  • BayObLG, 25.06.2001 - 4St RR 77/01

    Aufhalten im Bundesgebiet ohne Aufenthaltsgenehmigung; Beihilfehandlung im Sinne

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09
    Eine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und Verpflegung liege nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der Täter seinen weiteren Aufenthalt davon abhängig mache (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss 53/08 - KG, NStZ 2006, 530; KG, Beschluss vom 04.07.2001- 1 Ss 263/00 - BayObLG, NStZ 1999, 627; BayObLG, NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf, StV 2002, 312).
  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09
    Deshalb bedarf es bei der hier vorliegenden Sachverhaltsgestaltung nicht der ansonsten in der Regel gebotenen Prüfung, ob im Tatzeitraum die Voraussetzungen für die Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung materiell gegeben waren (vgl. BVerfG NStZ 2003, 488), was zur Folge hätte, dass eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Aufenthalts nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG entfiele.
  • BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04

    Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (Duldungsanspruch

  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

  • OLG Frankfurt, 25.02.2005 - 1 Ss 9/04

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern: Duldungsanspruch des

  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 92/03
  • BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder

  • BGH, 31.07.2003 - 5 StR 251/03

    Beihilfe zu einem Dauerdelikt (durch das Erklären der Waffenbedienung;

  • KG, 04.07.2001 - 1 Ss 263/00
  • KG, 09.09.2005 - 1 Ss 229/05

    Beihilfe zum illegalen Aufenthalt: Strafbarkeit durch Beherbergung eines

  • AG Kitzingen, 26.04.2021 - 1 Cs 882 Js 16548/20

    Glaubensfreiheit als Entschuldigungsgrund bei Kirchenasyl

    Gemessen an diesen Maßstäben kann das bloße Betreuen, Beherbergen, Verpflegen, Bekleiden eines ausreisepflichtigen Ausländers aus humanitären Gründen für sich genommen nach Auffassung der Kammer keine Beihilfehandlung darstellen (in diese Richtung auch BGH Urteil vom 12.06.1990, Az.: 5 StR 614/89, NJW 1990, 2207), und zwar unabhängig davon, ob sich diese Hilfeleistung auf eine akute Notsituation bezieht oder sogar drüber hinaus geht (a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.2010, Az.: 3 RVs 310/09).
  • LG Bad Kreuznach, 05.04.2019 - 2 Qs 42/19

    Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss bei Gewährung von Kirchenasyl:

    19 Gemessen an diesen Maßstäben kann das bloße Betreuen, Beherbergen, Verpflegen, Bekleiden eines ausreisepflichtigen Ausländers aus humanitären Gründen für sich genommen nach Auffassung der Kammer keine Beihilfehandlung darstellen (in diese Richtung auch BGH, Urteil vom 12.06.1990, Az.: 5 StR 614/89, NJW 1990, 2207), und zwar unabhängig davon, ob sich diese Hilfeleistung auf eine akute Notsituation bezieht oder sogar drüber hinaus geht (a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.2010, Az.: 3 RVs 310/09).
  • VG Göttingen, 26.02.2015 - 3 A 278/14

    Kirchenasyl, Überstellungsfrist, Zweitantrag, Umdeutung, materielle Prüfung,

    Irrelevant ist für die Fristberechnung die Frage, ob bzw. seit wann sich die Klägerinnen im "Kirchenasyl" aufhalten, weil es sich hierbei regelmäßig um eine strafbare Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern nach §§ 95 Abs. 1 AufenthG, 27 Abs. 1 StGB handelt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.2010 - 3 RVs 310/09 -, juris), der keine asyl- oder aufenthaltsrechtliche Wirkung zukommt.
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