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   OLG Hamm, 01.06.2011 - I-11 U 163/09   

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OLG Hamm, 01.06.2011 - I-11 U 163/09 (https://dejure.org/2011,10851)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2011 - I-11 U 163/09 (https://dejure.org/2011,10851)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - I-11 U 163/09 (https://dejure.org/2011,10851)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 104/94

    Berücksichtigung des Inhalts von Unterlagen durch den Urkundsnotar

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2011 - 11 U 163/09
    Dabei hatte der Beklagte darauf zu achten, dass Irrtümer vermieden wurden und etwa bestehende Zweifel darüber, ob das Geschäft mit dem beurkundeten Inhalt dem Gesetz oder dem wahren Willen der Beteiligten entsprach, mit ihnen zu erörtern ( vgl. hierzu nur BGH NJW 1996, 520 ff, 421; BGH NJW 1994, 2283 = LM H. 10/1994 BeurkG Nr. 48; Sandkühler in: Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 6. Aufl. § 19 Rz. 65 ff ).

    Auf das Bestehen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 2 BNotO, deren Fehlen angesichts des dem Beklagten vorzuwerfenden lediglich fahrlässigen Pflichtversäumnisses vom Kläger darzulegende und im Streitfall auch zu beweisende (vgl. nur BGH NJW 1996, 520 ff ) negative Voraussetzung des geltend gemachten Amtshaftungsanspruchs ist, musste sich der Kläger bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses in Gestalt der seinen Schaden beseitigenden Steuerbescheide vom 10.02.2011 nicht verweisen lassen.

  • BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93

    Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2011 - 11 U 163/09
    Zwar werden von dem Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit bei dem insoweit gebotenen weiten Verständnis ( BGH NJW-RR 2008, 1506; BGH NJW-RR 2005, 284 ff Tz. 12 bei juris; BGH VersR 2000, 1023 ) alle Möglichkeiten der Schadloshaltung tatsächlicher und rechtlicher Art erfasst, die demselben Tatsachenkreis entspringen, aus dem auch eine etwaige Haftung des Ersatzpflichtigen folgt und die zudem rechtlich und wirtschaftlich begründete Aussicht auf Erfolg bieten, während der Geschädigte weitläufige, unsichere und im Ergebnis zweifelhafte Wege der Ersatzerlangung nicht einzuschlagen braucht ( BGH WM 1995, 64 ff ).
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 216/92

    Haftpflichtprozeß gegen Anwaltsnotar bei Streitverkündung im Vorprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2011 - 11 U 163/09
    Der Gesichtspunkt einer möglichen Anfechtung eines den Geschädigten belastenden Bescheides betrifft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch allein die Frage des Zurechnungszusammenhangs zwischen Amtspflichtverletzung des Notars und eingetretenem Schaden (so BGH NJW 1986, 1329) oder - nach Auffassung des Senats näher liegend - die eines Mitverschuldens des Geschädigten (so BGH VersR 1983, 181; vgl. auch BGH NJW 1993, 2747), begründet jedoch keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 19 Abs. 1 S. 2 BNotO.
  • BGH, 14.03.1985 - IX ZR 26/84

    Haftung des Notars für unrichtige, steuerrechtlich nachteilige Beratung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2011 - 11 U 163/09
    Der Gesichtspunkt einer möglichen Anfechtung eines den Geschädigten belastenden Bescheides betrifft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch allein die Frage des Zurechnungszusammenhangs zwischen Amtspflichtverletzung des Notars und eingetretenem Schaden (so BGH NJW 1986, 1329) oder - nach Auffassung des Senats näher liegend - die eines Mitverschuldens des Geschädigten (so BGH VersR 1983, 181; vgl. auch BGH NJW 1993, 2747), begründet jedoch keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 19 Abs. 1 S. 2 BNotO.
  • BGH, 11.11.2004 - III ZR 101/03

    Inanspruchnahme des Grundstücksverkäufers als anderweitige Ersatzmöglichkeit bei

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2011 - 11 U 163/09
    Zwar werden von dem Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit bei dem insoweit gebotenen weiten Verständnis ( BGH NJW-RR 2008, 1506; BGH NJW-RR 2005, 284 ff Tz. 12 bei juris; BGH VersR 2000, 1023 ) alle Möglichkeiten der Schadloshaltung tatsächlicher und rechtlicher Art erfasst, die demselben Tatsachenkreis entspringen, aus dem auch eine etwaige Haftung des Ersatzpflichtigen folgt und die zudem rechtlich und wirtschaftlich begründete Aussicht auf Erfolg bieten, während der Geschädigte weitläufige, unsichere und im Ergebnis zweifelhafte Wege der Ersatzerlangung nicht einzuschlagen braucht ( BGH WM 1995, 64 ff ).
  • BGH, 03.07.2008 - III ZR 189/07

    Umfang der Beurkundung eines Bauträgervertrages; Anderweitige Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2011 - 11 U 163/09
    Zwar werden von dem Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit bei dem insoweit gebotenen weiten Verständnis ( BGH NJW-RR 2008, 1506; BGH NJW-RR 2005, 284 ff Tz. 12 bei juris; BGH VersR 2000, 1023 ) alle Möglichkeiten der Schadloshaltung tatsächlicher und rechtlicher Art erfasst, die demselben Tatsachenkreis entspringen, aus dem auch eine etwaige Haftung des Ersatzpflichtigen folgt und die zudem rechtlich und wirtschaftlich begründete Aussicht auf Erfolg bieten, während der Geschädigte weitläufige, unsichere und im Ergebnis zweifelhafte Wege der Ersatzerlangung nicht einzuschlagen braucht ( BGH WM 1995, 64 ff ).
  • BGH, 05.11.1982 - V ZR 217/81

    Schadensersatz wegen falscher Beratung durch einen Notar - Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2011 - 11 U 163/09
    Der Gesichtspunkt einer möglichen Anfechtung eines den Geschädigten belastenden Bescheides betrifft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch allein die Frage des Zurechnungszusammenhangs zwischen Amtspflichtverletzung des Notars und eingetretenem Schaden (so BGH NJW 1986, 1329) oder - nach Auffassung des Senats näher liegend - die eines Mitverschuldens des Geschädigten (so BGH VersR 1983, 181; vgl. auch BGH NJW 1993, 2747), begründet jedoch keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 19 Abs. 1 S. 2 BNotO.
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 240/98

    Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2011 - 11 U 163/09
    Zwar werden von dem Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit bei dem insoweit gebotenen weiten Verständnis ( BGH NJW-RR 2008, 1506; BGH NJW-RR 2005, 284 ff Tz. 12 bei juris; BGH VersR 2000, 1023 ) alle Möglichkeiten der Schadloshaltung tatsächlicher und rechtlicher Art erfasst, die demselben Tatsachenkreis entspringen, aus dem auch eine etwaige Haftung des Ersatzpflichtigen folgt und die zudem rechtlich und wirtschaftlich begründete Aussicht auf Erfolg bieten, während der Geschädigte weitläufige, unsichere und im Ergebnis zweifelhafte Wege der Ersatzerlangung nicht einzuschlagen braucht ( BGH WM 1995, 64 ff ).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2011 - 11 U 163/09
    Gemäß § 280 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu Ganter, aa0. Rn. 2138 unter Hinweis auf BGH NJW 2001, 70 ff, 72; BGH NJW-RR 1989, 153; BGH NJW 2003, 426 ) ist weiterhin davon auszugehen, dass die dem Beklagten aus dargelegten Gründen anzulastende Pflichtverletzung fahrlässig erfolgte (§ 276 BGB), da der Beklagte unter Zugrundelegung eines objektivierten, d.h. auf einen erfahrenen, pflichtbewussten und gewissenhaften Durchschnittsnotar abstellenden Maßstabes (vgl. nur Sandkühler, aaO. § 19 Rz. 108 m.w.N.; Eylmann/Vaasen-Frenz, BNotO, 3 Aufl. § 19 Rz. 23; BGH WM 1994, 430 ff, 432; BGH WM 2008, 605 ff, 607 zu Tz. 17 ) bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt die Notwendigkeit weiterer Sachverhaltsaufklärung hätte erkennen müssen und sein weiteres Vorgehen an dieser Erkenntnis hätte ausrichten können.
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 136/07

    Belehrungspflichten des Notars bei Beurkundung eines Bauträgervertrages bei

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2011 - 11 U 163/09
    Gemäß § 280 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu Ganter, aa0. Rn. 2138 unter Hinweis auf BGH NJW 2001, 70 ff, 72; BGH NJW-RR 1989, 153; BGH NJW 2003, 426 ) ist weiterhin davon auszugehen, dass die dem Beklagten aus dargelegten Gründen anzulastende Pflichtverletzung fahrlässig erfolgte (§ 276 BGB), da der Beklagte unter Zugrundelegung eines objektivierten, d.h. auf einen erfahrenen, pflichtbewussten und gewissenhaften Durchschnittsnotar abstellenden Maßstabes (vgl. nur Sandkühler, aaO. § 19 Rz. 108 m.w.N.; Eylmann/Vaasen-Frenz, BNotO, 3 Aufl. § 19 Rz. 23; BGH WM 1994, 430 ff, 432; BGH WM 2008, 605 ff, 607 zu Tz. 17 ) bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt die Notwendigkeit weiterer Sachverhaltsaufklärung hätte erkennen müssen und sein weiteres Vorgehen an dieser Erkenntnis hätte ausrichten können.
  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70

    Notarspflichten bei Adoption

  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

  • BGH, 16.06.1988 - IX ZR 34/87

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung notarieller Amtspflichten -

  • BGH, 28.04.1994 - IX ZR 161/93

    Pflicht des Notars zur Erörterung nicht abgerechneter Erschließungsbeiträge bei

  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 35/79

    Zur Berechtigung des Vorbehaltsnießbrauchers zur Inanspruchnahme der AfA

  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 195/09

    Haftung des Steuerberaters: Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs des

  • BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00

    Höhe des Schadens bei fehlerhafter steuerlicher Beratung

  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 436/98

    Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen einen Notar

  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 198/06

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater

  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 169/95

    Belehrungspflicht des Notars über "hängende Erschließungskosten"?

  • BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99

    Erbfall; Eintritt in Mietverträge

  • BGH, 23.09.1993 - III ZR 54/92

    Verletzung der Pflicht eines Beamten zur Entscheidung in angemessener

  • BGH, 03.02.2011 - IX ZR 183/08

    Haftung des Steuerberaters: Beginn der Verjährung des Ersatzanspruchs des

  • BFH, 28.11.1991 - XI R 2/87

    Einräumung eines Wohnrechts im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und spätere

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