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   OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21   

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OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21 (https://dejure.org/2021,16256)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2021 - 5 RVs 33/21 (https://dejure.org/2021,16256)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 5 RVs 33/21 (https://dejure.org/2021,16256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 5 ; StPO § 243 Abs. 5
    Anforderungen an freisprechendes Berufungsurteil; Unzulässigkeit wortwörtlicher Wiederholung erstinstanzlicher Ausführungen in Berufungsurteil; Verwertbarkeit von Verteidigererklärungen nur bei Bestätigung durch Angeklagten; Verminderter Beweiswert von ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 5 ; StPO § 243 Abs. 5
    Anforderungen an freisprechendes Berufungsurteil; Unzulässigkeit wortwörtlicher Wiederholung erstinstanzlicher Ausführungen in Berufungsurteil; Verwertbarkeit von Verteidigererklärungen nur bei Bestätigung durch Angeklagten; Verminderter Beweiswert von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21
    Bei in der Hauptverhandlung verlesenen schriftlichen Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des schweigenden Angeklagten wiedergibt, muss der Angeklagte diese Erklärung bestätigen oder erklären, dass er sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (Fortführung BGH, NStZ 2021, 180).

    Bei in der Hauptverhandlung verlesenen schriftlichen Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des schweigenden Angeklagten wiedergibt, muss der Angeklagte diese Erklärung bestätigen oder erklären, dass er sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2020 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180, BGH, Beschluss vom 28.6.2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353; MüKoStPO/Miebach StPO § 261 Rn. 199 m.w.N.).

    Der Beweiswert dieses Einlassungssurrogats bleibt substanziell hinter der dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (BGH, NStZ 2021, 180).

  • BGH, 30.10.2007 - 3 StR 410/07

    Öffentlichkeit des Verfahrens (Ausschluss; Gerichtsbeschluss; Anordnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21
    Bei einer Einlassung mittels Verteidigererklärung hat das Gericht zu berücksichtigen, dass dieser von vornherein nur ein erheblich verminderter Beweiswert zukommt, da es sich um schriftliches, situativ häufig nicht hinterfragbares Verteidigungsvorbringen handelt (vgl. BGH Urteil vom 24.04.2003 - 3 StR 181/02, NStZ 2003, 498 (499); BGH, Beschluss vom 30.10.2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476 (477); BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - 5 StR 578/08; Löwe/Rosenberg/Becker, 27. Aufl., StPO § 243 Rn. 82, 85; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl. 2019, StPO § 243 Rn. 91).

    Derartige in der Hauptverhandlung verlesene Einlassungen sind nur bedingt einer Glaubhaftigkeitsprüfung zugänglich, weil es sich faktisch nicht um eine mündlich abgegebene Sachäußerung handelt, aus der ein unmittelbarer Eindruck des Aussageverhaltens gewonnen werden könnte (BGH Beschluss vom 30.10.2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476 (477)).

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21
    Diese Anforderungen sind kein Selbstzweck, sondern sollen dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglichen, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt worden ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2011, 275, 276).
  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02

    Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21
    Bei einer Einlassung mittels Verteidigererklärung hat das Gericht zu berücksichtigen, dass dieser von vornherein nur ein erheblich verminderter Beweiswert zukommt, da es sich um schriftliches, situativ häufig nicht hinterfragbares Verteidigungsvorbringen handelt (vgl. BGH Urteil vom 24.04.2003 - 3 StR 181/02, NStZ 2003, 498 (499); BGH, Beschluss vom 30.10.2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476 (477); BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - 5 StR 578/08; Löwe/Rosenberg/Becker, 27. Aufl., StPO § 243 Rn. 82, 85; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl. 2019, StPO § 243 Rn. 91).
  • BGH, 28.06.2005 - 3 StR 176/05

    Verwertung eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses (Genehmigung durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21
    Bei in der Hauptverhandlung verlesenen schriftlichen Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des schweigenden Angeklagten wiedergibt, muss der Angeklagte diese Erklärung bestätigen oder erklären, dass er sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2020 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180, BGH, Beschluss vom 28.6.2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353; MüKoStPO/Miebach StPO § 261 Rn. 199 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.2004 - 3 StR 481/03

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (PKK); Inbegriff

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21
    Eine Überprüfung, ob die zusammenfassende Darstellung der Einlassungen in den Urteilsgründen zutreffend und vollständig ist, ist dem Senat ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung nicht möglich (vgl. BGH NStZ 2004, 163; 2004, 392).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 33/12

    Vorwürfe gegen rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten und seine Tochter

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, Urteil vom 13.12.2012 - 4 StR 33/12 - BeckRS 2013, 00984 m. w. N.).
  • BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21
    Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts; die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob ihm Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH, Urteil vom 03.06.2015 - 5 StR 55/15 = NStZ-RR 2015, 255 m. w. N.).
  • BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Anforderungen an die Begründung); versuchte

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21
    Wird ein Angeklagter aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, so müssen nach Mitteilung des Anklagevorwurfs zunächst diejenigen Tatsachen festgestellt werden, die der Tatrichter für erwiesen hält (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2013, 1 StR 405/12; Urteil vom 04.07.1991, 4 StR 233/91; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 7).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21
    Wird ein Angeklagter aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, so müssen nach Mitteilung des Anklagevorwurfs zunächst diejenigen Tatsachen festgestellt werden, die der Tatrichter für erwiesen hält (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2013, 1 StR 405/12; Urteil vom 04.07.1991, 4 StR 233/91; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 7).
  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08

    Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage;

  • BGH, 30.09.2010 - 4 StR 150/10

    Untreue (Vermögensnachteil; Verwendung verbleibender Drittmittel;

  • OLG Hamm, 27.09.2022 - 5 RVs 60/22

    Sexueller Missbrauch; Behandlungsverhältnis; erforderliche Feststellungen;

    Nur hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (BGH, Urteil vom 2. März 2022 - 5 StR 365/21 -, Rn. 11, juris m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 1. Juni 2021 - III-5 RVs 33/21 -, Rn. 8, juris).
  • AG Achim, 02.09.2021 - 17 OWi 497/21

    Geschwindigkeitsmessung ESO 3.0 - Fahrverbot

    Üblicherweise müssen Verteidigererklärungen für den Mandanten von diesem als eigene abgesegnet werden (vgl. zuletzt OLG Hamm, Urteil vom 1. Juni 2021 - 5 RVs 33/21 - mwNw).
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