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   OLG Hamm, 01.07.1994 - 20 U 55/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6489
OLG Hamm, 01.07.1994 - 20 U 55/94 (https://dejure.org/1994,6489)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.07.1994 - 20 U 55/94 (https://dejure.org/1994,6489)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 1994 - 20 U 55/94 (https://dejure.org/1994,6489)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer fristgerechten Meldung hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Jagdhaftpflichtversicherung; Beweiswürdigung hinsichtich der Erfüllung der Anzeigeobliegenheit eines Versicherungsfalls

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 5 Nr. 2
    Anzeigeobliegenheit nur bei Kenntnis des Versicherungsfalls L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anzeigeobliegenheit; Kenntnis; Versicherungsfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1476
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.03.1990 - 20 U 207/89
    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.1994 - 20 U 55/94
    Da ein Versicherungsnehmer nur das anzeigen kann, was ihm auch bekannt ist, gehört zum Nachweis eines Verstoßes gegen die Anzeigeobliegenheit auch der Nachweis, daß der Versicherungsnehmer vom Versicherungsfall Kenntnis hatte (für den Bereich der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung vgl. Senat NJW-RR 90, 1310 = VVGE § 7 AKB Nr. 15).
  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.1994 - 20 U 55/94
    Der Beklagte ist verpflichtet, dem Kläger für den Schadensfall vom 09.06.1992 Versicherungsschutz zu gewähren (zum richtigen Klageantrag in der Haftpflichtversicherung vgl. BGH VersR 81, 173; Senat r + s 93, 294).
  • OLG Hamm, 25.04.1998 - 20 U 251/97

    Nachweis eines "Unfalls" und Leistungsfreiheit bei unrichtiger Unfallschilderung

    Zum objektiven vom Versicherer zu beweisenden Tatbestand gehört auch die Kenntnis des Versicherungsnehmers von der Unrichtigkeit seiner Sachdarstellung (OLG Hamm r+s 1995, 52; Römer in Römer/Langheid, § 6 Rn. 87).
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