Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.07.2002 - 5 U 172/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,31257
OLG Hamm, 01.07.2002 - 5 U 172/01 (https://dejure.org/2002,31257)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.07.2002 - 5 U 172/01 (https://dejure.org/2002,31257)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 2002 - 5 U 172/01 (https://dejure.org/2002,31257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,31257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Abgabe einer Baulasterklärung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hat ein Bauherr Anspruch auf Abgabe einer Baulasterklärung durch seinen Nachbarn? (IBR 2002, 733)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 9 U 147/98

    Bewilligung einer Baulast nach Bestellung einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2002 - 5 U 172/01
    Es liefe daher auf eine rein formalistische Betrachtungsweise hinaus, wenn der Klägerin die begehrte Baulast allein mit der Begründung verwehrt würde, es hätte bei sorgfältiger Vertragsgestaltung bereits bei Bestellung der Grunddienstbarkeit Anlaß bestanden für die Baulastübernahme (so auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1539).
  • BGH, 26.10.1990 - V ZR 105/89

    Klage gegen Wohnungseigentümer auf Übernahme einer Baulast

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2002 - 5 U 172/01
    Aus diesem gesetzlichen Schuldverhältnis ist nach Maßgabe von Treu und Glauben eine Verpflichtung der Beklagten als Eigentümerin des dienenden Grundstückes abzuleiten, zugunsten der Klägerin als Eigentümerin des herrschenden Grundstückes in die Eintragung einer öffentlich-rechtlichen Baulast in das Baulastenverzeichnis einzuwilligen, weil eine Abwägung der einander gegenüberstehenden Interessen einen Vorrang der Interessen der Klägerin ergibt (BGH NJW 1989, 1607 ff.; BGH NJW-RR 1991, 333, 334; BGH NJW-RR 1992, 1484 f.).
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 203/91

    Bestellung einer Baulast aufgrund deckungsgleicher Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2002 - 5 U 172/01
    Aus diesem gesetzlichen Schuldverhältnis ist nach Maßgabe von Treu und Glauben eine Verpflichtung der Beklagten als Eigentümerin des dienenden Grundstückes abzuleiten, zugunsten der Klägerin als Eigentümerin des herrschenden Grundstückes in die Eintragung einer öffentlich-rechtlichen Baulast in das Baulastenverzeichnis einzuwilligen, weil eine Abwägung der einander gegenüberstehenden Interessen einen Vorrang der Interessen der Klägerin ergibt (BGH NJW 1989, 1607 ff.; BGH NJW-RR 1991, 333, 334; BGH NJW-RR 1992, 1484 f.).
  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2002 - 5 U 172/01
    Aus diesem gesetzlichen Schuldverhältnis ist nach Maßgabe von Treu und Glauben eine Verpflichtung der Beklagten als Eigentümerin des dienenden Grundstückes abzuleiten, zugunsten der Klägerin als Eigentümerin des herrschenden Grundstückes in die Eintragung einer öffentlich-rechtlichen Baulast in das Baulastenverzeichnis einzuwilligen, weil eine Abwägung der einander gegenüberstehenden Interessen einen Vorrang der Interessen der Klägerin ergibt (BGH NJW 1989, 1607 ff.; BGH NJW-RR 1991, 333, 334; BGH NJW-RR 1992, 1484 f.).
  • BGH, 03.12.1990 - II ZR 107/90

    Ansprüche der Miteigentümer an einer Wegeparzelle; Bewilligung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2002 - 5 U 172/01
    Die von ihr begehrte Baulast entspricht nach billigem Ermessen dem Interesse beider Teilhaber und die Grenze des § 745 Abs. 3 BGB bleibt gewahrt (vgl. BGH WM 1991, 821 ff.).
  • OLG Hamm, 05.03.2010 - 11 U 115/09

    Amtshaftung wegen unrichtiger Auskunft über die gesicherte Erschließung eines

    In dem Berufungsverfahren 5 U 172/01 waren die Prozessbevollmächtigten Frau U um entsprechenden Vortrag bemüht, dass mittlerweile die noch im Urteil 5 U 78/00 vermissten Voraussetzungen vorlägen, um von der hiesigen Klägerin nach Treu und Glauben die Übernahme der Baulast verlangen zu können.

    Die im Tenor des Urteils 5 U 172/01 vorgesehene Zuwegungsbaulast wurde am 16.09.2002 in das Baulastenverzeichnis der Beklagten eingetragen.

    Die Klägerin hat beantragt, festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr den Schaden zu ersetzen, der durch Verurteilung zur Abgabe der Zuwegungsbaulast durch Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 01.07.2002 - 5 U 172/01 - im Zusammenhang mit ihrer Auskunft vom 04.06.2002 an die Rechtsanwälte I pp.

    Das Urteil 5 U 172/01 beruhe nicht auf dieser Auskunft, sondern darauf, dass Frau U einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Baulast gehabt habe.

    Dagegen richtet sich die Berufung der Klägerin: Zu den auf der unrichtigen Auskunftserteilung beruhenden Schadenspositionen würden auch die Kosten des verlorenen Rechtsstreits Landgericht Dortmund 12 O 248/01 = Oberlandesgericht Hamm 5 U 172/01 gehören.

    Die Klägerin beantragt, in Abänderung des Urteils des Landgerichts Dortmund vom 3. April 2009 festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr den Schaden zu ersetzen, der durch Verurteilung zur Abgabe der Zuwegungsbaulast durch Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 01.07.2002 - 5 U 172/01 - im Zusammenhang mit ihrer Auskunft vom 04.06.2002 an die Rechtsanwälte I pp.

    Dass hier die Auskunft mittelbar auch für die Klägerin bestimmt gewesen sein sollte, ergibt sich daraus, dass Frau U das amtliche Schreiben seinem Zweck entsprechend in dem Berufungsverfahren vor dem 5. Zivilsenat - 5 U 172/01 - vorlegen musste, wo auch die hiesige Klägerin davon erfahren würde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2022 - 10 A 1160/21

    Erteilung eines baurechtlichen Vorbescheides betreffend die Errichtung eines

    Die Klage hat unabhängig von der Auslegung des Inhalts der aufgrund des Urteils des OLG Hamm vom 1. Juli 2002 - 5 U 172/01 - eingetragenen Baulasten keinen Erfolg.
  • VG Gelsenkirchen, 05.04.2023 - 6 K 2003/21
    Auf die Berufung der Frau U. verurteilte das Oberlandesgericht Hamm (5 U 172/01) die verstorbene Ehefrau des Klägers indes, die entsprechende Baulast zu bewilligen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht