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   OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03   

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https://dejure.org/2003,3499
OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03 (https://dejure.org/2003,3499)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.07.2003 - 19 U 38/03 (https://dejure.org/2003,3499)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 19 U 38/03 (https://dejure.org/2003,3499)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit von AGB-Klauseln bei Gewährleistungseinbehalt oder Verpflichtung zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Auswirkung der Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede auf einen Bürgschaftsvertrag; Geltendmachung von Einwendungen aus dem Rechtsverhältnis ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; AGBG § ... 1 a.F.; ; AGBG § 9 a.F.; ; AGBG § 9 Abs. 1 a.F.; ; AGBG § 24 a.F.; ; BGB § 242; ; BGB § 641 a.F.; ; BGB § 765; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 1; ; VOB/B § 13; ; VOB/B § 17; ; VOB/B § 17 Nr. 3; ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 4; ; VOB/A § 14

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen bzgl. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen mit Selbstbehalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rspr. zu Sicherheitseinbehalt gilt auch für öfftl.-rechtl. AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentlicher AG sieht in AGB Sicherheitseinbehalt von 5% vor, ablösbar durch Bürgschaft auf erstes Anfordern (a.e.A.): Unwirksam! (IBR 2003, 536)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1720
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Eine etwaige Unwirksamkeit der Sicherungsabrede zwischen der Klägerin und der Hauptschuldnerin führt jedenfalls nicht zur Unwirksamkeit des Bürgschaftsvertrages (BGH NJW 2001, 1857).

    Die von der Beklagten vorgebrachten Einwände gegen die Höhe der Hauptforderung ergeben sich weder aus dem unstreitigen Sachverhalt noch aus dem Inhalt der Vertragsurkunden und sind daher einem Rückforderungsprozess vorbehalten (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2001, 1857).

    Ein solcher Rechtsmissbrauch liegt auch dann vor, wenn der Bürgschaftsvertrag nur der Erfüllung einer Sicherungsabrede zwischen dem Gläubiger und dem Hauptschuldner dient, sich aus dieser Sicherungsabrede jedoch kein wirksamer Anspruch des Gläubigers auf Erhalt einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ergibt (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2001, 1857 f.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 1997, 2598, 2599; NJW 2001, 1857, 1858) ist die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts von 5 % der jeweiligen Auftragssumme für eine Gewährleistungszeit von 5 Jahren mit § 9 Abs. 1 AGBG a.F. unvereinbar.

    Eine unwirksame AGB-Klausel, die einen allein durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösbaren Gewährleistungseinbehalt enthält, ist nicht als Verpflichtung zur Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft aufrechtzuerhalten (BGH NJW 2002, 894, 895; NJW 2001, 1857, 1858).

  • OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass bei öffentlichen Auftraggebern anders als bei privaten Auftraggebern gerade kein Insolvenzrisiko bestehe (OLG Koblenz, IBR 2003, 245; OLG München, BauR 1995, 859, 860; OLG Stuttgart, BauR 1994, 376, 377).

    Wer einen Sicherheitseinbehalt auf einem eigenen Konto verwalten darf, werde auch nicht durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern unangemessen bevorzugt (OLG München, BauR 1995, 859, 860).

    Zudem liegt eine Rechtsprechungsdivergenz vor, da der Senat in dieser Frage von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Koblenz, IBR 2003, 245; OLG München, BauR 1995, 859, 860; OLG Stuttgart, BauR 1994, 376, 377) abweicht.

  • OLG Koblenz, 08.11.2002 - 10 U 192/02

    Bürschaft a.e.A. ausnahmsweise in AGB zulässig!

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass bei öffentlichen Auftraggebern anders als bei privaten Auftraggebern gerade kein Insolvenzrisiko bestehe (OLG Koblenz, IBR 2003, 245; OLG München, BauR 1995, 859, 860; OLG Stuttgart, BauR 1994, 376, 377).

    Zudem führe die Bürgschaft auf erstes Anfordern unabhängig davon, ob als Auftraggeber ein privater Unternehmer oder die öffentliche Hand auftrete, zu einem Liquiditätsverlust des Auftragnehmers (Leinemann, VOB-Kommentar, 2002, § 17 Rn. 84; Rübartsch, IBR 2003, 245).

    Zudem liegt eine Rechtsprechungsdivergenz vor, da der Senat in dieser Frage von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Koblenz, IBR 2003, 245; OLG München, BauR 1995, 859, 860; OLG Stuttgart, BauR 1994, 376, 377) abweicht.

  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Auf die Frage, ob die Klausel über die Austauschsicherheit in Satz 2 der Ziffer 6.2 eine teilbare Regelung bildet, kommt es nicht an (BGH NJW 2002, 894, 895).

    Eine unwirksame AGB-Klausel, die einen allein durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösbaren Gewährleistungseinbehalt enthält, ist nicht als Verpflichtung zur Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft aufrechtzuerhalten (BGH NJW 2002, 894, 895; NJW 2001, 1857, 1858).

  • OLG Stuttgart, 27.10.1993 - 1 U 143/93

    Bürgschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass bei öffentlichen Auftraggebern anders als bei privaten Auftraggebern gerade kein Insolvenzrisiko bestehe (OLG Koblenz, IBR 2003, 245; OLG München, BauR 1995, 859, 860; OLG Stuttgart, BauR 1994, 376, 377).

    Zudem liegt eine Rechtsprechungsdivergenz vor, da der Senat in dieser Frage von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Koblenz, IBR 2003, 245; OLG München, BauR 1995, 859, 860; OLG Stuttgart, BauR 1994, 376, 377) abweicht.

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 192/01

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Ebenso wenig wie es für die Wirksamkeit solcher AGB-Klauseln darauf ankommt, ob als Auftragnehmer ein Kaufmann oder eine Privatperson auftritt (BGH NJW 2002, 2388, 2389), ist nicht entscheidend, ob als Auftraggeber ein Privater oder die öffentliche Hand tätig wird.

    Der BGH hat erst mit Urteil vom 18.4.2002 (BGH NJW 2002, 2388 f.) entschieden, dass solche Klauseln gegen § 9 AGB a.F. verstoßen.

  • BGH, 17.01.2002 - VII ZR 495/00

    Unwirksame Sicherungsabrede ü. Bareinbehalt für Gewährleistung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Unabhängig von Höhe und Dauer des Sicherheitseinbehaltes ist eine Klausel über einen Einbehalt, der ausschließlich durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, unwirksam (BGH, Beschluss vom 17.01.2002 - VII ZR 495/00).

    Die unangemessene Benachteiligung liegt darin, dass die mit einer solchen AGB-Klausel verbundene Machtposition des Auftraggebers unabhängig von ihrer Dauer zum Missbrauch reizen kann und dem gesetzlichen Leitbild des BGB sowie den Vorschriften der VOB widerspricht (Bomhard, BauR 1998, 179, 182; Sienz, BauR 2002, 1241, 1243 f.; Schmitz, IBR 2002, 663).

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 1997, 2598, 2599; NJW 2001, 1857, 1858) ist die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts von 5 % der jeweiligen Auftragssumme für eine Gewährleistungszeit von 5 Jahren mit § 9 Abs. 1 AGBG a.F. unvereinbar.

    Die unangemessene Benachteiligung liegt darin, dass die mit einer solchen AGB-Klausel verbundene Machtposition des Auftraggebers unabhängig von ihrer Dauer zum Missbrauch reizen kann und dem gesetzlichen Leitbild des BGB sowie den Vorschriften der VOB widerspricht (Bomhard, BauR 1998, 179, 182; Sienz, BauR 2002, 1241, 1243 f.; Schmitz, IBR 2002, 663).

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03
    Der BGH hat zwar mit Urteil vom 4.7.2002 für den Fall einer unwirksamen AGB-Klausel, die den Auftragnehmer zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft verpflichtete, entschieden, dass die Lücke im Vertrag im Wege ergänzender Vertragsauslegung dahingehend geschlossen werden müsse, dass der Auftragnehmer zur Stellung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft verpflichtet sei (BGH NJW 2002, 3098, 3099).
  • BGH, 09.12.2004 - VII ZR 265/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts in einem

    bb) Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich eine Mehrzahl von Oberlandesgerichten angeschlossen (z. B. OLG Düsseldorf, BauR 2003, 1585, 1586 = NZBau 2003, 674; OLG Hamm, BauR 2003, 1720, 1723; OLG München, BauR 2004, 1466, 1467 f.; OLG Celle, NZBau 2004, 214).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 21 U 24/03

    Vom Auftraggeber gestellter Bauvertrag: Wirksamkeit einer Formularklausel über

    Die Revision ist gemäß § 543 Absatz 2 Nummern 1 und 2 ZPO zuzulassen, da die Frage der Wirksamkeit einer von einem öffentlichen Auftraggeber verwendeten Formularklausel über einen Gewährleistungseinbehalt von 5% bei 5-jähriger Gewährleistungsfrist, der auf ein Verwahrgeldkonto des Auftraggebers zu nehmen ist und durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, grundsätzliche Bedeutung hat und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf das Urteil des OLG Hamm vom 1. Juli 2003 -19 U 38/03 - (OLG-Report Hamm 2003, 351 = BauR 2003, 1720) eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert, das OLG Hamm ist davon ausgegangen, dass auch die neben der Bürgschaft auf erstes Anfordern nach § 17 Nr. 6 Absatz 4 VOB/B gegebene Möglichkeit, den Sicherheitseinbehalt auf ein eigenes Verwahrkonto des öffentlichen Auftraggebers ohne Verzinsung zu nehmen, keinen angemessenen Ausgleich für die Formularklausel über einen 5-prozentigen Gewährleistungseinbehalt bedeutet.
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 135/00

    Werkvertragsrecht: Unangemessene Benachteiligung bei Vereinbarung des Rechts zur

    Da schon diese Bindung erheblicher finanzieller Mittel beim Auftraggeber, dem kein angemessener Ausgleich gegenübersteht, die unangemessene Benachteiligung begründet und der Hinweis auf ein Insolvenzrisiko lediglich die schon gegebene Benachteilung noch bekräftigt, ist es für die Beurteilung nicht entscheidend, dass bei öffentlichen Auftraggebern rechtlich ein Insolvenzrisiko nicht besteht (wie hier OLG Hamm, OLG-Report 2003, 351, 353 = BauR 2003, 1720; Kammergericht, KGR Berlin 2003, 363; anderer Ansicht OLG München, BauR 1995, 859, 860).
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