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   OLG Hamm, 01.07.2010 - III-3 RVs 55/10   

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https://dejure.org/2010,9496
OLG Hamm, 01.07.2010 - III-3 RVs 55/10 (https://dejure.org/2010,9496)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.07.2010 - III-3 RVs 55/10 (https://dejure.org/2010,9496)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - III-3 RVs 55/10 (https://dejure.org/2010,9496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Jugendgerichte für die Verhängung einer vorbehaltenen Jugendstrafe im Nachverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 27; JGG § 47a; JGG § 62; JGG § 30
    Zuständigkeit der Jugendgerichte für die Verhängung einer vorbehaltenen Jugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Detmold - 3 Ls 594/07
  • AG Detmold - 42 Js 943/07
  • OLG Hamm, 01.07.2010 - III-3 RVs 55/10

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 527
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.12.2003 - 2 ARs 383/03

    Jugendgericht (sachliche Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit; Verweisung an ein

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2010 - 3 RVs 55/10
    sind -, so verbleibt es nach § 47 a S. 1 JGG grundsätzlich bei der Zuständigkeit des Jugendgerichts, auch wenn eigentlich die Zuständigkeit eines Erwachsenengerichts gleicher oder niedrigerer Ordnung gegeben wäre (BGH, StraFo 2004, S. 103; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 338 Rdn. 34 jew. m.w.N.).

    Die fortbestehende Zuständigkeit des Jugendgerichts liegt im Interesse der zügigen Erledigung anhängiger Verfahren (vgl. BGH, StraFo 2004, S. 103 sowie BT-Drucksache 8/976, S. 69), und § 47 a JGG übernimmt insoweit den Rechtsgedanken des § 269 StPO auf das Verhältnis von Jugendgerichten und gleichrangigen Gerichten der Erwachsenengerichtsbarkeit.

  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 55/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen zum Zeitpunkt des Urteils; Beweiswürdigung);

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2010 - 3 RVs 55/10
    Sie können in der Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren und noch zum Urteilszeitpunkt bestehen (BGH, NStZ 2010, S. 280).

    Schließlich muss an der Möglichkeit ausreichender erzieherischer Beeinflussung der auf die Begehung von Straftaten gerichteten Neigungen durch andere - im Rahmen des § 30 JGG auf dort begrenzte - jugendrichterliche Rechtsfolgen fehlen (vgl. zum Ganzen BGH, NStZ 2010, S. 280; Eisenberg, a.a.O., § 17.

  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 107/60
    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2010 - 3 RVs 55/10
    Bei Betrachtung der festgestellten Tatbilder und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Bildung einer Gesamtstrafe aus der zu verhängenden Jugendstrafe und der gegen den Angeklagten verhängten 4-jährigen Gesamtstrafe des allgemeinen Strafrechts ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BGH, NJW 1960, S. 1531), begegnet die Festsetzung des nach § 18 Abs. 1 S. 1 JGG vorgegebenen 6-monatigen Mindestmaßes des Jugendstrafe keinen Bedenken, zumal auch nicht unberücksichtigt bleiben durfte, dass die nach § 18 Abs. 2 JGG gesetzlich bestimmte Orientierung an der erforderlichen erzieherischen Einwirkung als Bemessungsgrundlage hier aus den bereits genannten Gründen ohnehin nicht möglich ist.
  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 424/09

    Bemessung der Jugendstrafe (Erziehungsgedanke; Erörterungsmangel)

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2010 - 3 RVs 55/10
    Voraussetzung und Maßstab für Auswahl und Bemessung der Jugendstrafe ist, dass sie im konkreten Fall erzieherischen Zielen Rechnung zu tragen hat (BGH, Beschl. v. 04.11.2009 - 2 StR 424/09; Eisenberg, a.a.O., § 17 Rdn. 4).
  • BGH, 25.10.2006 - 2 ARs 428/06

    Nachträgliche Entscheidung über einheitliche Festsetzung von Maßnahmen oder

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2010 - 3 RVs 55/10
    Das Verfahren bleibt anhängig im spezifisch jugendgerichtlichen Sinne, denn der Entscheidung nach §§ 30, 62 JGG liegt die Überlegung zugrunde, dass die Erforderlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe in der Beurteilung des erkennenden Gerichts - zunächst - ungewiss gewesen ist und sich unter Wahrung der Einheit zwischen Schuld- und Strafspruchrichter der Richter des Schuldspruchs nähere Erkenntnisse über das Verhalten und die Entwicklung des Jugendlichen während der Bewährungszeit verschaffen soll, um sich im Rahmen der nach § 30 JGG vorgegebenen Reaktionsmöglichkeiten über die Frage der Erforderlichkeit schlüssig zu werden (vgl. hierzu BGH, NJW 2007, S. 447; Eisenberg, a.a.O., § 62 Rdn. 9).
  • OLG Hamm, 07.11.2001 - 3 Ss 426/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, ausreichende Begründung der

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2010 - 3 RVs 55/10
    Ein revisibler Verstoß im hier behandelten Sinne setzt nach einhelliger Meinung ein dem Gericht zurechenbares Verhalten voraus, d.h. das Gericht muss eine die Öffentlichkeit unzulässig beschränkende Anordnung getroffen, eine ihm bekannte Beschränkung nicht beseitigt oder eine ihm zumutbare Aufsichtspflicht verletzt haben (Senatsbeschl. v. 07.11.2001 - 3 Ss 426/01; OLG Zweibrücken, NJW 1995, S. 3333).
  • BGH, 11.01.1955 - 1 StR 302/54
    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2010 - 3 RVs 55/10
    An diesem dem § 48 Abs. 1 JGG zugrundeliegenden und den Öffentlichkeitsausschluss rechtfertigenden Schutzzweck fehlt es hier, vielmehr ist die prozessuale Stellung des Angeklagten bei annähernd gleicher Interessenlage vergleichbar mit der eines vor den Jugendgerichten als solchem angeklagten Erwachsenen, gegen den grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu verhandeln ist (vgl. BGH, Urteil v. 11.01.1955 - 1 StR 302/54; Eisenberg, a.a.O., § 48 Rdn. 5).
  • OLG Zweibrücken, 25.09.1995 - 1 Ss 183/95

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit durch das Stattfinden einer

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2010 - 3 RVs 55/10
    Ein revisibler Verstoß im hier behandelten Sinne setzt nach einhelliger Meinung ein dem Gericht zurechenbares Verhalten voraus, d.h. das Gericht muss eine die Öffentlichkeit unzulässig beschränkende Anordnung getroffen, eine ihm bekannte Beschränkung nicht beseitigt oder eine ihm zumutbare Aufsichtspflicht verletzt haben (Senatsbeschl. v. 07.11.2001 - 3 Ss 426/01; OLG Zweibrücken, NJW 1995, S. 3333).
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