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OLG Hamm, 01.08.2001 - 2 Ss 548/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Umfang der tatsächlichen Feststellungen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, Vorsatz, bewusste Fahrlässigkeit, Unterlassen, Strafrahmenverschiebung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der tatsächlichen Feststellung; Verstoß gegen das Tierschutzgesetz; Vorsatz; Bewusste Fahrlässigkeit; Unterlassen; Strafrahmenverschiebung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TierschutzG § 17 Nr. 2 b; StGB § 13, § 49
Umfang der tatsächlichen Feststellungen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz; Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; Unterlassen; Strafrahmenverschiebung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86
Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung - …
Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2001 - 2 Ss 548/01
Die Schuldformen bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit unterscheiden sich allein darin, dass der bewusst fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in der Weise einverstanden ist, dass er ihn billigend in Kauf nimmt oder dass er sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 2). - BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86
'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB, …
Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2001 - 2 Ss 548/01
Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, bei denen insbesondere die Motive und die Interessenlage des Angeklagten zu beachten sind (vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 9). - BGH, 10.11.1994 - 2 StR 530/94
Totschlag - Tötungsvorsatz - Erfolgseintritt - Kriterien - Erkenntnisfähigkeit - …
Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2001 - 2 Ss 548/01
Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, bei denen insbesondere die Motive und die Interessenlage des Angeklagten zu beachten sind (vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 9). - BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87
Körperverletzung mit Todesfolge bei Vernachlässigung der Pflege eines Kindes - …
Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2001 - 2 Ss 548/01
Sollte der Tatrichter einen vorsätzlichen Verstoß gegen das TierschutzG durch Unterlassen bejahen, so wird er die Frage, ob eine Strafrahmenmilderung nach §§ 13 Abs. 2, 49 Abs. 2 StGB geboten ist, in einer wertenden Gesamtwürdigung der wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte zu überprüfen haben; seine Auffassung hat er in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise darzulegen (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).