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   OLG Hamm, 01.09.1992 - 9 U 42/92   

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https://dejure.org/1992,5975
OLG Hamm, 01.09.1992 - 9 U 42/92 (https://dejure.org/1992,5975)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.09.1992 - 9 U 42/92 (https://dejure.org/1992,5975)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. September 1992 - 9 U 42/92 (https://dejure.org/1992,5975)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltsquote für Witwe; Ermittlung der fixen Kosten; Ermittlung des Wohnbedarfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 844

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

    Soweit und sobald ein Empfänger von Leistungen der in Rede stehenden Art in Erfüllung einer solchen, regelmäßig mit einem "Quotenvorrecht" des Leistungsbeziehers verknüpften Abtretungsverpflichtung (vgl. Jahnke aaO, Kap. 6 Rn. 824; Kerpen aaO) ihm nach einem Rechtsübergang nach § 116 SGB X auf den Sozialversicherungsträger noch zustehende Schadensersatzansprüche wegen entzogenen Unterhalts an den Träger der Zusatzversorgung abgetreten hat, verliert er die Aktivlegitimation für die betroffenen Ansprüche (vgl. - zum Teil unter missverständlicher Bezeichnung dieser Rechtsfolge, etwa als "Anrechnung" der Leistungen auf den Schadensersatzanspruch - OLG Hamm, r + s 1992, 413, 414; Jahnke aaO, Kap. 6 Rn. 808, 813 in Fn. 477, 822; Kerpen aaO, S. 1428).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorrades auf einen bei guten

    Dies ist bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente jedenfalls dann anzunehmen, wenn diese - wie im vorliegenden Fall - erstmals aufgrund des schädigenden Ereignisses gezahlt wird, der Getötete bis zum Unfallzeitpunkt also noch im Erwerbsleben stand, und auch ein Arbeitsunfall bzw. sonst ein Zusammenhang des Unfalls mit der betrieblichen Tätigkeit des Getöteten nicht besteht (so auch OLG München NJW 1985, S. 564; Küppersbusch, a. a. O.; Röthel in Staudinger, BGB, Kommentar, 13. Bearb., § 844, Rn. 222; Wagner in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 844, Rn. 75; a. A. OLG Hamm r+s 1992, S. 413, allerdings ohne die Problematik zu erörtern; vgl. auch KG Urteil vom 13.10.1997, Az. 12 U 7883/96, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 123/05

    Tod des Unterhaltsschuldners; Unterhaltsschaden; geschäftsführender

    Denn diese Tilgungleistungen führen -anders als die Darlehenszinsen- zu einer unmittelbaren Mehrung des Vermögens (BGH VersR 1990, 317; OLG Hamm RuS 1992, S. 413).
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