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   OLG Hamm, 01.10.2012 - I-31 U 55/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31900
OLG Hamm, 01.10.2012 - I-31 U 55/12 (https://dejure.org/2012,31900)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.10.2012 - I-31 U 55/12 (https://dejure.org/2012,31900)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 2012 - I-31 U 55/12 (https://dejure.org/2012,31900)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine zwingende Vorlage eines Erbscheines

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erbnachweise - und die Anforderungen einer Bank

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Darf ein Kreditinstitut auf einen Erbschein bestehen?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bank darf nicht auf Erbschein bestehen!

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Erbfolgenachweis

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGB-SpK Nr. 5 Abs. 1; BGB § 307; UKlaG §§ 1, 3
    Klauseln zu Erbnachweisen in AGB der Sparkassen unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorlage eines Erbscheins nicht zwingend

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Sparkasse verwendet unwirksame Vertragsbedingungen zur Frage des Erbnachweises

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Erbrechtliche Legitimation gegenüber Sparkassen bröckelt

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Sparkasse darf keinen Erbschein verlangen -

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Vorlage des Erbscheins ist nicht zwingend

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Bank darf in AGB nicht auf Erbschein bestehen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen zu Erbnachweisen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    AGB der Banken verstoßen gegen das BGB - Erleichterungen für den Erben in Sicht

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Bank/Kreditinstitut darf nicht immer Vorlage eines Erbscheins verlangen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unwirksame AGB-Klausel einer Sparkasse zum Erbnachweis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Erbberechtigung gegenüber einer Bank auch ohne Erbschein möglich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Bank darf in AGB nicht auf Erbschein bestehen

  • institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)

    Erbnachweis gegenüber Bank ohne Erbschein zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AGB der Banken verstoßen gegen das BGB - Erleichterungen für den Erben in Sicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bank darf keinen Erbschein fordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Bank darf in AGB nicht auf Erbschein bestehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbnachweis gegenüber Bank auch ohne Erbschein zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf die Bank einen Erbschein verlangen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachweis des Erbrechts gegenüber Bank auch ohne Erbschein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Erforderlichkeit eines Erbscheins gegenüber Banken

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    AGB-Klauseln der Sparkasse zu Erbnachweisen unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sparkasse darf keinen Erbschein verlangen - Erbe nach deutschem Recht nicht zwingend zur Vorlage eines Erbscheins verpflichtet

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 407
  • WM 2013, 221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.06.2005 - XI ZR 311/04

    Nachweis des Erbrechts durch notarielles Testament

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2012 - 31 U 55/12
    Das sehe auch der BGH so, wie sich aus dessen Entscheidung vom 07.06.2005 (NJW 2005, 2779, 2780) ergebe.

    Nach deutschem Recht ist der Erbe nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen; er hat auch die Möglichkeit, den Nachweis seines Erbrechts in anderer Form zu erbringen (BGH NJW-RR 2005, 599, 600; BGH NJW 2005, 2779, 2780).

  • BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99

    Zur Aufklärungspflicht des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2012 - 31 U 55/12
    Einen Erbschein darf das Grundbuchamt nur dann fordern, wenn sich bei der Prüfung der Verfügung von Todes wegen hinsichtlich des behaupteten Erbrechts Zweifel tatsächlicher Art ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können, denn zu solchen Ermittlungen ist das Grundbuchamt nicht befugt (BayObLG, ZEV 2000, 233, 234).
  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 120/04

    Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung; Widerlegung der

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2012 - 31 U 55/12
    Nach deutschem Recht ist der Erbe nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen; er hat auch die Möglichkeit, den Nachweis seines Erbrechts in anderer Form zu erbringen (BGH NJW-RR 2005, 599, 600; BGH NJW 2005, 2779, 2780).
  • BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10

    Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2012 - 31 U 55/12
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn, ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden, einheitlich so auszulegen, wie ihr Wortlaut von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der regelmäßig beteiligten Verkehrskreise verstanden wird (BGH WM 2011, 1329).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 437/11

    BGH erklärt die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr.

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2012 - 31 U 55/12
    Außer Betracht bleiben dabei nur solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (BGH, Urteil vom 08.05.2012, XI ZR 437/11 Rz. 17).
  • LG Lüneburg, 30.04.2008 - 6 O 28/08

    Erstattung der Kosten für die Erteilung eines Erbscheins; Vertragsverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2012 - 31 U 55/12
    Dadurch wird die Beklagte schon deshalb nicht über Gebühr belastet, weil sie sich ohnehin nach Maßgabe des jeweiligen konkreten Sachverhalts mit der Frage befassen muss, ob die Forderung nach Vorlage eines Erbscheins oder der Verzicht darauf Haftungsfolgen für sie auslöst: Fordert die Beklagte unberechtigt die Vorlage eines Erbscheins, kann sie sich Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen (vgl. etwa LG Lüneburg, ZEV 2009, 303).
  • OLG Celle, 26.04.1995 - 3 U 113/94
    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2012 - 31 U 55/12
    Die unangemessene Benachteiligung ergibt sich entgegen der Ansicht des OLG Celle (NJW 1998, 82, 83), das sich vornehmlich mit der Haftungserleichterung befasst, daraus, dass die Beklagte selbst dann in ihrer Entscheidung über den Verzicht auf die Vorlage eines Erbscheins frei ist, wenn die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen beruht, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, und der wahre Erbe die Verfügung und die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung vorgelegt.
  • BGH, 08.10.2013 - XI ZR 401/12

    BGH erklärt Erbnachweisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in WM 2013, 221 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.

    Das uneingeschränkte Recht der Beklagten, zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins zu verlangen (Nr. 5 Abs. 1 Satz 1 der AGB) bzw. in bestimmten Situationen darauf zu verzichten (Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 der AGB) ist vielmehr, wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und benachteiligt die Kunden der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB; ebenso Esskandari/Bick, ErbStB 2013, 43, 44; Litzenburger, FD-ErbR 2012, 339358; Nobbe, WuB IV C. § 307 BGB 4.13; Roth, NJW-Spezial 2012, 744; Toussaint, EWiR 2013, 225, 226; wohl auch Bartsch, jurisPR-BKR 2/2013 Anm. 4; Starke, NJW 2005, 3184, 3186 f.).

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