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   OLG Hamm, 01.12.2015 - I-26 U 30/15   

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https://dejure.org/2015,38384
OLG Hamm, 01.12.2015 - I-26 U 30/15 (https://dejure.org/2015,38384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.12.2015 - I-26 U 30/15 (https://dejure.org/2015,38384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - I-26 U 30/15 (https://dejure.org/2015,38384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 280, 823 BGB
    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer periradikulären Therapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2015 - 26 U 30/15
    Ist einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht, sollte dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist; dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht mehr erinnern (vgl. etwa BGH-Urteil v. 08.01.1985 - VI ZR 15/83 -, Juris unter Rz.13).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2015 - 26 U 30/15
    Anderweitige konservative Methoden, die gleichermaßen indiziert gewesen sind, aber wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufgewiesen haben (vgl. BGH-Urteil v. 15.02.2005 - VI ZR 313/03 -, Juris-Veröffentlichung unter Rz.10), sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94

    Umfang und Zeitpunkt der Risikoaufklärung vor diagnostischen Eingriffen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2015 - 26 U 30/15
    Auch insoweit gilt allerdings, dass dem Patienten eine eigenständige Entscheidung darüber, ob er den Eingriff durchführen lassen will, überlassen bleibt (vgl. BGH-Urteil v. 04.04.2015 - VI ZR 95/94 -, Juris-Veröffentlichung unter Rz.19 ).
  • OLG Dresden, 16.03.2020 - 4 U 2626/19

    Ärztliche Aufklärungspflichtverletzung und Behandlungsfehler; Aufklärung am

    Bei ambulanten Eingriffen kann nämlich eine Aufklärung noch am Operationstag genügen, sofern dem Patienten die eigenständige Entscheidung überlassen bleibt, ob er den Eingriff durchführen lassen will.(vgl. BGH, Urteil vom 4.4.2015 - VI ZR 95/94 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 1.12.2015 - I-26 U 30/15 - juris).
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